Urlaubsplanung in der ambulanten Pflege

sabineanna

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15.01.2013
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hallo, ich hab ne frage zu urlaubsplanung in der ambulanten pflege. mir wurde in den osterferien kein urlaub bewilligt. außerdem haben wir urlaubsstop für weihnachten und sylvester und in den sommerferien dürfen alle mitarbeiter nur 14 tage am stück beantragen. ist das in ordnung? :gruebel:
 
Es ist in Ordnung. Sofern es es Betriebsrat gibt, hat dieser dabei jedoch eine erzwingbare Mitbestimmung. Wenn nicht, kann der AG erstmal machen was er will.
 
Welchem Tarif unterliegst du? Und meinst du mit 14 Tagen 14 Urlaubstage, 14 Werktage, oder 14 Kalendertage?
 
Es ist mit der Einschränkung in Ordnung, dass einmal im Jahr dem Mitarbeiter eine zusammenhängender Urlaub von drei Wochen ermöglicht wird (Bundesurlaubsgesetz)!
 
Dazu sagt das Bundesurlaubsgesetz § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs:
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Persondes Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen
Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als
zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
 
Korrekt @flexi.

Und per Tarif kann das ggf. nochmal zu Gunsten des AN abweichen.

Natürlich sagt dies aber nichts über den Sommer, die Ferien oder sonst was aus. Halt nur 1x/ Jahr.
 

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