Unbefristeten Vertrag auflösen wegen befristeter Stelle?

Sonja02

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Hallo,



bin seit Jahr 1995 im Uni Klinik als Krankenschwester tätig. Ich habe einen unbefristeten, ungekündigten Arbeitsvertrag. Habe bis zum April 2002 in drei Schichten gearbeitet. Nach der Endbindung meines Kindes war ich zuerst im Mutterschutz Urlaub, dann in den Eltern Zeiten. Nach dem Elter Zeiten bin ich krankgeschrieben worden über längere Zeit. Von KK war ich irgendwann ausgesteuert seit dem bekomme ich Arbeitslosen Geld I, bzw. II.
Seit über 1 Jahr bin ich wieder arbeitsfähig Stundenweise, habe von Arzt ein Attest bekommen in welchem steht unter andrem: die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess soll langsam Schrittweise erfolgen; z.B. beginnend mit 3-4 Stunden am Tag usw. Dazu habe ich noch wegen Kindes Betreuung um eine ½ Tags leichtere Stelle gebeten. Von Klinikums Seite ist seit dem nichts viel passiert, nur ein mal bekam ich von BEM ein Tel. Vorschlag mich für leichtere Tätigkeiten zu bewerben... ich habe das auch getan, nach Ca. 1 Monat wurde mir auch zuerst telefonisch und später such schriftlich mitgeteilt das die Stelle aus Kostengründen gestrichen ist.
Ich habe mich selbst mehr Mals im Klinikum für verschieden Stellen beworben, leider immer bekam ich einen negativen Bescheid und wurde nie zu einem Vorstellung Gespräch eingeladen.
Vor kurzem bekam ich einen Termin für Vorstellungsgespräch in eine Special Ambulanz im Klinikum. Es handelt sich um eine befristete Stelle auf ein Jahr, mit Aufsichten dass die verlängert wird. Ich bekam telefonisch kurz nach Gespräch auch eine Zusage. Meine Sachbearbeiterin schickte mir Unterlage die ich ausfühlen musste und vor paar tagen bekam ich Bescheid das ich zuerst meinen Unbefristete Vertrag auflösen muss und erst dann befristeten Vertrag unterschreiben darf.

Meine Frage: hat Klinikum Recht von mir so was zu verlangen? Ich habe Angst das mein Arbeitgeber dadurch eine Chance sieht mich nach dem Fristablauf (oder sogar noch früher) für immer und ewig los wird. Dazu muss ich noch sage das ich mit dem ev. Kündigung (oder besser gesagt wenn der befristetes Vertrag ausläuft und wird nicht verlängert) auch Recht auf Stad bedienstete Wohnung verliere.

Hat jemand von Euch ähnliche Situation gehabt, oder kann mir bitte jemand einen guten rat geben. Ich muss mich am Anfang nächste Woche entscheiden.
Hat das Klinikum gesetzlicher Verstoß gemacht? Weil die bei mir Wiedereingliederung Maßnahmen nicht durchgeführt waren?
Was kann ich dagegen tun?

Besitze Schwerbehindertenausweis 50 %


Vielen Dank
 
Wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, und nicht z.B. um eine Belegarztklinik, die nur im selben Gebäude ist, ist das meiner Meinung nach nicht rechtens. Die Stelle, auf die Du Dich bewirbst, ist zwar befristet, aber der AG müsste Dich dann halt anderweitig im Betrieb beschäftigen.

Wende Dich zur Unterstützung an den Betriebsrat.
 
Der AG kann einer Wiedereingliederung zustimmen- muss aber nicht. Der Behindertenstatus hilft dir leider auch nicht weiter. Er erschwert deinem AG lediglich die Kündigung.
Und da er um dieses Problem weiß, versucht er dich dazu zu bewegen selbst zu kündigen. Tust du dies nicht, wird er weiter abwarten. Wie sagte mein Gewerkschafter so schön: die sitzen das aus. Eine rechtliche Grundlage, gegen dieses Verhalten vorzugehen, hat man wohl leider auch nicht. Der AG argumentiert mit nicht vorhandenen Arbeitsplätzen.

Elisabeth
 
Mir ist der Beitrag so leider nicht verständlich. In einer Uni-linik gibt es ja wohl auch eine Beauftragte für Schwerbehinderte. Ich würde davon ausgehen, dass bei dir das SGB9 greift. Dann ist dein Arbeitgeber auch zur Wiedereingliederung verpflichtet: §84.

Dort heißt es:

Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Außerdem wäre zu vermuten, dass auch die Wiedereingleiderung für nicht schwerbehinderte AN über den Betriebsrat geregelt ist.

Von einer Kündigung kann nur abgeraten werden.
 
hallo , danke für Euere Antworten, noch Frage dazu: wie wird bitte mein AG begründen können das es keine Möglichkeiten gab mich wider einzugliedern wenn ich mich selbest in diese " Wartezeit " auf mehrere frei Stellen im Klinikum beworben habe? Haben die gesätzlich Recht von mir zu verlangen einen unbefristetets Vertrag aufzulösen um eine befristete Stelle auf zu nehmen?
Welche Rechte hat man als Mutter bei Arbeitszeiten ? ( Zb. von 8- bis 12, oder mehr über Woochenende arbeiten ..usw)

Danke, LG
 
Hallo Sonja,

wende dich an den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung. Hattest du schon einmal Kontakt mir dem Integrationsamt?

Wieso bekommst du Arbeitslosengeld und hast gleichzeitig einen unbefristeten Vertrag? Kannte ich so auch nicht.

Grüsse
 
Natürlich haben die das Recht, dich zu bitten, einen Änderungsvertrag bzw eine Kündigung zu unterschreiben.
Ist eine gängige, rechtlich einwandfreie Möglichkeit Praxis, unliebsame AN los zu werden.
Ich würde nichts unterschreiben!
Beherzige die Ratschläge der Vorschreiber.
LG
D.
 
Welche Rechte hat man als Mutter bei Arbeitszeiten ? ( Zb. von 8- bis 12, oder mehr über Woochenende arbeiten ..usw)

Nahezu null. Jede Menge Mütter arbeiten im Schichtdienst. AG und Leitung können einem mit den Zeiten entgegenkommen (der bekannte Wunschdienstplan), aber ein einklagbares Recht auf bestimmte Zeiten gibt es nicht.

Was hat denn das mit Deiner Krankheit und der Wiedereingliederung zu tun?
 
Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, ist die "neue" Stelle beim gleichen Arbeitgeber.
Hier von dir eine Kündigung des bisherigen unbefristeten Jobs zu verlangen. ist natürlich glatter Unsinn!
Es handelt sich hier eindeutig um eine zeitlich begrenzte Versetzung (mir evt. auch einer anderen Vergütung). Hierzu wäre lediglich ein Anhang zu deinem bestehenden Vertrag erforderlich.
Also auf keinen Fall selbst eine Kündigung abgeben oder einem Auflösungsvertrag zustimmen!

Gruß

medsonet.1
 
Dem kann ich mich nur anschließen!
Auf gar keinen Fall kündigen !!!
Mache genau das: Wende Dich an die Schwerbehindertenvertretung und an den Betriebsrat. Erkundige Dich beim Integrationsamt. Der AG ist verpflichtet, für Dich nach einem geeigneten Arbeitsplatz im Haus zu suchen.
Übrigens: Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist nicht zulässig für Mitarbeiter, die beim selben Arbeitgeber schon mal gearbeitet haben. Aber das kannst Du eh vergessen, Du hast einen unbefristeten Arbeitsplatz und behälst ihn auch, wenn Du Dich nicht zur Kündigung verleiten läßt!
Dass Dir der AG einen anderen Arbeitsplatz anbieten möchte, zeigt ja schon, dass er Möglichkeiten hat, Dich anderweitig einzusetzen. Such Dir Hilfe bei den Fachleuten, die Dich begleiten können: Schwerbehindertenbeauftrage(r), Betriebsrat od. MAV, Integrationsamt.
Alles Gute für Dich!
 
Ich kann dir nur empfehlen- suche dir umgehend einen neuen AG. Dein jetziger wird alles versuchen, dich loszuwerden. da ist das überreden eine unbefristete Stelle in einen befristete umzuwandeln noch das harmloseste.

Die Schwerbehinderung ist genau das Problem des AG. Das ist ihm bewusst und deshalb versucht er per unlauteren Mitteln dich in eine Position zu drängen, bei der eine Kündigung ohne das Integrationsamt möglich ist.

DER AG ist eigentlich verpflichtet, dir einen Arbeitsplatz anzubieten, bei dem du trotz deiner Behinderung arbeiten kannst. In einem Uniklinikum, welches ja nun net klein ist ist, gibt es zu 100% solche Stellen. Allein, dass man dies bis dato nicht mal in Erwägung zieht, sagt schon mehr als genug.

Mein Eindruck: das BEM scheint bei Langzeiterkrankungen mit Leistungseinbuße eher dazu zu dienen, den AG zu unterstützen beim Versuch den AN loszuwerden. Der AG bekommt übers BEM Informationen, die ihm sonst nie zugänglich wären.

Elisabeth
 

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