Überstundenabzug bei Krankheit?

Nein rein rechtlich nutzt mir das nichts, aber bei der heutigen Personalsituation......, aber das nur nebenbei. Ich habe Gott sei Dank nie bei AG gearbeitet, die die Krankheit eines Mitarbeiters so ausnutzen. Natürlich kann er das rein rechtlich vielleicht so machen. AG, die so agieren, versuchen aber meist ihren Vorteil daraus zuziehen.
Ich habe selbst jahrelang Dienstpläne geschrieben, Überstunden wurden erst dann wieder abgebaut, wenn klar war, dass der MA wieder arbeitsfähig ist. Bei meinen AG wurde dies immer so gehandhabt.

Telefon gibt es bereits seit einigen Jahrzehnten, man kann auch den MA anrufen und nachfragen ob man eher von AU oder arbeitsfähigkeit ausgehen kann bei der Planung.
 
Wenn ich das hier so lese bin ich ja froh, dass bei uns die Überstunden bestehen bleiben, auch wenn wir krank sind....:freakjoint:
 
@ludmilla: :daumen:

Ich plane meine langzeitkranken Mitarbeiter erstmal gar nicht im Dienstplan, bis ich weiss, ob sie und wie sie wieder zum Arbeiten kommen. Es kann immerhin auch der Fall sein, dass sie eine Wiedereingliederung machen müssen.
Lieber plane ich ohne den aktuell krankgeschriebenen Mitarbeiter, als ihn einzuplanen und anschließend Personalengpässe zu bekommen, weil die nächste AU ins Haus flattert.
Wenn der MA dann doch erscheint, habe ich wenigstens die Möglichkeit ihn noch ein oder zwei Tage mitlaufen zu lassen.

Bei AU, die während des bestehenden DP eingehen, kann natürlich der Freizeitausgleich nicht mehr gutgeschrieben werden, im Gegensatz zum Urlaub.

Absichtlich FZ im Krankheitsfall zu planen finde ich ebenfalls moralisch äußerst zweifelhaft und trägt bestimmt nicht zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Was aber leider manchen AG und SL vollkommen egal ist.

LG opjutti
 
Natürlich kann er das rein rechtlich vielleicht so machen. AG, die so agieren, versuchen aber meist ihren Vorteil daraus zuziehen.
Ich habe selbst jahrelang Dienstpläne geschrieben, Überstunden wurden erst dann wieder abgebaut, wenn klar war, dass der MA wieder arbeitsfähig ist.

Ob der AG das rein rechtlich so machen kann, zweifel ich in der Tat an. Wenn ich nämlich meinem AG mitteile (hatte ich bereits erörtert), dass ich zunächst für mindestens 6 Wochen ausfalle, muss der AG zumindest damit rechnen, dass ich anschl. weiter arbeitunfähig krank bin. Ich sehe das ähnlich wie du Ludmilla, dass der AG hier unmittelbar nach diesen 6 Wochen seinen eigenen Vorteil aus der DPGestaltung zieht, indem er die Überstunden aufbraucht. Interessant wäre ja die Feststellung, ob der AG ähnlich human vorgeht und die Überstunden seiner MA ebenso zeitnah abbaut, wie nun innerhalb dieser 3 Monate, für die die Frau von User GrafBandito bei dem AG ja in Vorleistung gegangen ist. :anmachen:
Wäre schön, wenn sich GrafBandito noch einmal dazu äußern würde.

Telefon gibt es bereits seit einigen Jahrzehnten, man kann auch den MA anrufen und nachfragen ob man eher von AU oder arbeitsfähigkeit ausgehen kann bei der Planung.

Meine Rede. :daumen: Wurde hier aber von der Userin Claudia wohl etwas missverstanden, denn ich meinte nicht die Meldung einer weiteren AU an den AG ansich; ich drück mich einfach noch einmal deutlicher aus: Dem AG hätte es nach der Anzeige von mindestens 6 Wochen obliegen müssen, sich bei der AN (sofern sie es nicht selbst getan hat) sich über deren weitere voraussichtliche AU zu erkundigen:
Es war bekannt, bzw. wurde bei der Meldung an den AG gleich Mitgeteilt dass meine Frau mindestens. 6 Wochen krank ist, wegen einer Sehnenansatzentzündung die nur durch Ruhe abheilt,sowie einem Knochenmarksödem. Der Orthopäde hat das im voraus schon gesagt.

Wenn ich das hier so lese bin ich ja froh, dass bei uns die Überstunden bestehen bleiben, auch wenn wir krank sind....:freakjoint:

So ists auch korrekt.

Es kann immerhin auch der Fall sein, dass sie eine Wiedereingliederung machen müssen.

Ganz genau. :daumen: Insofern finde ich Claudias Äußerung wenig durchdacht:

Die Frau fällt für voraussichtlich sechs Wochen aus; mit mehr muss ich als Dienstplanschreiber dann noch nicht rechnen. Nach den sechs Wochen kann ich ihr Überstundenabbau einplanen - wenn sie dann in der sechsten Woche mit der nächsten Folge-Krankmeldung kommt, ist dies Pech

Die Frau ist nicht voraussichtlich für 6 Wochen ausgefallen, sondern für angezeigte mindestens 6 Wochen. Und da liegt mE nach ein sehr großer Unterschied.
 
@ludmilla: :daumen:

Ich plane meine langzeitkranken Mitarbeiter erstmal gar nicht im Dienstplan, bis ich weiss, ob sie und wie sie wieder zum Arbeiten kommen. Es kann immerhin auch der Fall sein, dass sie eine Wiedereingliederung machen müssen.
Lieber plane ich ohne den aktuell krankgeschriebenen Mitarbeiter, als ihn einzuplanen und anschließend Personalengpässe zu bekommen, weil die nächste AU ins Haus flattert.

Mache ich eigentlich auch so, weil es die Erfahrung lehrt!
Vor allem könnte man ja sodann bei manchen MA Überstunden abbauen, wenn denn der Gesundete doch zurückkehrt. Manche Mitarbeiter kann man auch ebenso, wie Krankheiten einschätzen, wie die persönliche Personalakte meist ausweist.
 
Dem AG hätte es nach der Anzeige von mindestens 6 Wochen obliegen müssen, sich bei der AN (sofern sie es nicht selbst getan hat) sich über deren weitere voraussichtliche AU zu erkundigen:
Nein. Es ist die ausdrückliche, gesetzlich festgelegte Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsunfähigkeit kundzutun. Es ist nicht die Aufgabe des AG, ihm hinterherzutelefonieren. Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5.

Was allerdings nichts mit dem Überstundenabbau zu tun hat.
 
Nein. Es ist die ausdrückliche, gesetzlich festgelegte Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsunfähigkeit kundzutun.

Hat die AN doch gemacht. Sie hat gesagt, sie ist mindestens 6 Wochen krank!

Jeder kennt aus Erfahrung die Vorgehensweise, man geht meist 1-2 Tage vor Ablauf der Meldung zum Arzt und der schreibt weiter krank oder auch nicht.

Insofern die AN ihre FolgeAU nicht bereits vor diesen 1-2 Tagen beim AG prognostisch angezeigt hat, hätte es dem AG von Interesse sein müssen, bei der AN nachzufragen, wenn er eben vor hat, ihr Freizeitguthaben aufzubrauchen. Ansonsten ist es natürlich nicht seine Pflicht, wenn er den DP ganz normal - ohne Planung ins Plus oder Minus - fortschreibt.
 
Insofern die AN ihre FolgeAU nicht bereits vor diesen 1-2 Tagen beim AG prognostisch angezeigt hat, hätte es dem AG von Interesse sein müssen, bei der AN nachzufragen, wenn er eben vor hat, ihr Freizeitguthaben aufzubrauchen.
Dieses "Interesse" des AG ist keine gesetzliche Verpflichtung und genau deshalb eben kein Muss.

Es ist vollkommen egal, ob wir als Arbeitnehmer ein solches Vorgehen gut finden - es zählt, was rechtlich gestattet ist. Nur dann habe ich eine wirkliche Handhabe.
 
Wenn dem AG bekannt ist, dass die Erkrankung mind 6 Wochen dauert, dann kann er meines Erachtens nicht einfach im Anschluss daran die Überstunden abbauen, nur weil noch keine Anschlusskrankmeldung vorliegt.
Nach 6 Wochen kann ich ganz normal planen oder unterplanen. Das ist völlig schnuppe, denn wenn eine Folgebescheinigung kommt: ...nach 42 Tagen fällt der Mitarbeiter aus den Entgeltfortzahlung. Das wäre mir jetzt ganz neu, daß man außerhalb der Entgeltfortzahlung überhaupt Stunden auf- oder abbauen kann.
Edit: d.h., wenn er wieder gesund ist, kann er den Dienstplan mit Freizeitausgleich antreten - kommt er nicht, bleiben die Stunden stehen.
 

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