@kikilu:
was dein AG meint ist uninteressant.
Lass dir doch die rechtliche Grundlage zeigen für seine Behauptung.
Rechnerisch ist doch eigentlich klar:
Abbummeln von Stunden
1. Wenn ich einen Vertrag über eine 5Tagewoche habe und ganze Tage Stundenweise abbummeln muss, dann habe ich keine 5Tagewoche mehr - nicht Vertragskonform
2. Wenn ich eine 40Std/Woche habe und dauernd Mehrarbeitsstunden mache, die mir dann Ausbezahlt werden, habe ich keine 40Stundenwoche mehr - nicht Vertragskonform.
Ausnahmen mit Einverständnis des MA gibts sicher, aber nicht als Dauerlösung, denn sonst stimmt weder die Stundenangabe/Woche noch die Tage/Woche lt. Arbeitsvertrag.