Überplanung im Dienstplan

Laura888

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Beruf
Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
kinderintensiv
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit März 40 Prozent auf einer Kinderintensivstation.
Ich werde jeden Monat 2 bis 3 Tage mehr geplant als 40 Prozent entspricht.

Habe dies mehrmals freundlich angesprochen. Mit der Antwort oh ja sorry nächsten Monat würde es nicht mehr passieren.
Jetzt im Dezember war es dann bei mir vorbei. Ich habe von meiner Stationsleitung gefordert, dass sie mir 2 Tage streicht.
Antwort war ja sie nimmt mir einen Frühdienst raus aber keine 2Tage.

Sie habe das Recht bei Personalmangel(derzeit 18 offene Stellen im Pflegeteam) jeden MA 2 Tage zusätzlich im Monat zu planen.

Nun meine Frage.
Stimmt das so?
Wenn ja kann ich da wirklich nichts dagegen tun?
Dir zusätzlich Tage die ich arbeite wandern auf mein Überstundenkonto.

Für mich ist dieser Zustand ein Kündigungsgrund.

Danke für die Hilfe.
 
Was sagt der Arbeitsvertrag? Gibt es Betriebsvereibarungen? Steht dazu etwas im Tarifvertrag?
 
Mein Arbeitsvertrag basiert auf dem TV-UK Baden Württemberg
 
Habt Ihr ein Arbeitszeitkonto?
 
10% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gelten als Mehrarbeit und sind zu dulden. Steht in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Deswegen immer die Arbeitsverträge gründlich durchlesen und unpassendes streichen lassen, bevor man seine Unterschrift da drunter setzt.
 
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Ja haben ein Arbeitszeitkonto

Danke 10 Prozent dann muss ich mal nachrechnen
 
Ja haben ein Arbeitszeitkonto
In diesem Fall wurde die Möglichkeit einer Über- oder Unterplanung mit dem Betriebsrat ausgehandelt. Und Du hast mit Deiner Unterschrift im Arbeitsvertrag diesen Konditionen zugestimmt.
In der Regel sind die Plus- oder Minusstunden auf eine bestimmte, zuvor festgelegte Summe begrenzt. Aber innerhalb dieses Rahmens darfst Du überplant werden. Deine Stationsleitung hat also Recht.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Nun steht für mich einfach nochmal mehr fest dass ich mir etwas anderes suchen muss
 
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Im -TV UK Badenwürtenberg ist eigentlich genau geregelt wer wieviel überplant werden darf , je nach Stellenanteil.
Sollt im Intranet nachlesbar sein oder beim Personalrat nachfragen.
 
Danke ich wende mich mal an Personalrat
 
Ganz wichtig, Betriebsvereinbarung lesen. Da steht manchmal halt, wenn in einem bestimmten Zeitraum nicht abgebaut werden kann, dann darf ausgezahlt werden.
Ist nicht in Jedermanns Sinn...
 
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Vorweg. Überstunden dürfen so erstmal nicht einfach angeordnet werden. Egal bei wem. Man hat einer Vertrag über X stunden zu X Geld. Überstunden benötigen gewisse Situationen. NOTSITUATIONEN.
Chronischer Personalmangel fällt da nicht drunter ;)

Hier kommt auch noch das Teilzeit und Befristungsgesetz zu tragen.
hast du eine Klausel im/ mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben das man dich zu Überstunden anziehen kann?
Ist bei mir z.b. so. Ja auch ein Tarif wie Betriebsvereinbarungen können das möglich machen. Das ist abhängig ob es definierte Zeitrahmen gibt in den ausgeglichen werden muss. Oder du hast eben feste Arbeitszeiten dann ist das eh passè

Ansonsten kann man dich erstmal nicht einfach so überplanen. Immerhin arbeitest du nicht umsonst auf TZ.

Chronischer Personalmangel keine Notsituation sondern schlechte Organisation. Weswegen ich zweifle ob in deinem Fall einfach mal so dauerhaft Überstunden angeordnet werden können. Das muß aber erstmal auf rechtliche Standhaftigkeit geprüft werden.

Meine Erfahrung der Personalrat kann da gut helfen.

§10 Sonderformen der Arbeit abs.4 Betrifft dich zunächst. Dann lohnt es sich noch in den § 13 Abs.2 zu gucken.

Wenn eine SL ständig überplant sprich ggf. im Beisein des PR mal mit der PDL.

Schlaue Füchse würden weiter reduzieren das sie mit den regelmäßigen Überstunden auf die gewünschte Wochenarbeitszeit kommen. Dann kann man sich schön die Zulagen für die Überstunden einstreichen. Das war der Effekt den mein Haus durch ständiges Überplanen erzielt hat. Dadurch hat sich die Situation weiter verschärft und es mussten doch betten gesperrt werden.

Bei uns im Haus gibt es so schlaue Füchse. Die arbeiten TZ und sammeln sich schön die "aus dem Frei" Zulagen von 75% ein. Am Ende arbeiten sie genauso viel wie VZ, haben aber mehr Geld in der Tasche.

Auch den AN kann damit dealen. Das sie dich in naher Zukunft nicht mehr für Überstunden ran ziehen. Eher unwahrscheinlich.
Achtung die eingezahlten Sozialversicherung reduziert sich damit und ggf. auch die Leistung an dich wenn du sie benötigst. Rente, Arbeitslosengeld und vor allem Krankengeld bei AU ab den 49. Tag
 
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Dazu kommt auch noch das du aktuell eine effektive TZ 50% von hast.

40% bei 38,5h/woche= 61,Xh/Monat + 15,Xh= 77,Xh/Monat
entspricht min einem TZ von 50% wenn man dich nur 2 Tage zuviel plant.

Also man ermogelt sich jeden Monat min. 10% mehr Leistung von dir als Vertraglich vereinbart.

Da ist eine Regelmäßigkeit drin, das ist eine gefühlte aber keine konkrete per Recht definierte Notlage. Zumal die nicht Ausnahmsweise sonders Grundsätzlich da ist. Das ist ein Organisationsverschulden. Man sagt auch Round About 10% Überstunden sind zulässig wenn es keine klare, besser stellende Definition zum Thema Überstunden gibt. Also bei 3 Tagen bist du da schon drüber.
Diese Praxis widerspricht einer Teilzeitbeschäftigung wie du sie vereinbart hast. Könnte man sicher Rechtlich gegen vorgehen... Aber nen neuen Job suchen ist in unserer Position weniger aufwändig.

In anderen Branchen wo man häufig nur mit ach und krach einen TZ statt VZ Vertrag ergattern kann für dieses Prozedere übrigens zum Hochstufen der vertraglich verpflichteten Stunden. Bedeutet der AG MUSS dich dann später für 50% beschäftigen und nicht für 40%. Auftragsflautet ist dann ein Abnahmeproblem des AG und du bekommst dennoch die 50% vergütet ;)





Funny Geschichte. In meinem Ausbildungshaus hat man gerade TZ zu Überstunden ran gezogen: "Die haben ja mehr frei und sind nicht so überlastet wie die VZ" ich lache immer noch... :rofl:

Wenn du kündigst, so schreibe das doch bitte dann auch so in das Schreiben. Dann hat der Personalrat wenigstens etwas in der Hand um besser solche treiben auszumerzen.

Bei mir im Haus darf in 8 Wochen niemand mehr als 7h Plus im Konto haben. Es müssen dann halt Betten gesperrt werden. Wir haben einen sehr starken Personalrat. Weil eben die AN auch mitziehen.
 
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Vorweg. Überstunden dürfen so erstmal nicht einfach angeordnet werden. Egal bei wem. Man hat einer Vertrag über X stunden zu X Geld. Überstunden benötigen gewisse Situationen.

Die TE berichtete, sie unterliege dem TV-UK Baden-Württemberg und habe ein Arbeitszeitkonto. Damit ist die Möglichkeit einer Unter- und Überplanung in einem gewissen Stundenumfang vertraglich vereinbart worden und diese dürfen angeordnet werden. Dadurch trifft nahezu alles, was Du anführst, nicht auf sie und ihren Arbeitsvertrag zu.

https://www.klinikum.uni-heidelberg..._durchgeschriebene-Fassung_final_20210617.pdf Insbesondere §8 (6) und §13.
 
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Sie kommt über 10% und das dauerhaft.
Das Procedere widerspricht ihrem zugrundegelegten Arbeitsvertrag.
Überstunden anzuordnen sind auf dringende Fälle zu reduzieren. Ein dauerhaftes Organisationsverschulden entspricht dem nicht.

Teilzeit- und Befristungsgesetz §4 Abs.1 widerspricht einer Ungleichbehandlung einer TZ. Kurz um kann man hier der TV UK bei einer TZ nicht in vollen umfang angewendet werden. Dies stellt eine Schlechterbehandlung der TZ AN da. Um in den Genuss des §13Abs. 2 zu kommen muß sie verhältnisgemäß mehr Zeit aufwende als VZ Kräfte. Auch berichtet sie das sie wie die VZ Kräfte 2 Tage überplant. Auch das kann so nicht angewendet werden.
Ich denke dafür wird es eine interne Betriebsvereinbarung geben.

Der Sinn ihres Arbeitsvertrags wird permanent einseitig unterwandert. Nach Darstellung hat sie bereits min. 138 Überstunden angesammelt die sich bisher nicht abfeiern konnte. Selbst unter Anwendung des Ampelsystems für VZ ist sie bereits im roten Bereich. Den Durchschnittswert auf ein Jahr zu erreichen bedeutet das sie mindestens jetzt schon 3 Monate zum Überstundenabbau freigestellt werden müsste.

Die TE kann den AG damit abnahmen. Danach kann sie auf Einhaltung des Vertrages Klagen. Genauso kann ein solches verhalten mal bei Ministerium für Arbeitsschutz angezeigt werden. Wird wahrscheinlich keine Strafe nachsichtigen ziehen, aber für ordentlich ärger sorgen.
 
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Wo siehst Du die 10%-Regelung? Woher willst Du die Überstundenzahl auf ihrem Arbeitszeitkonto kennen?

Auf ihren Arbeitsvertrag werden die Regeln des TV-UK angewandt, und in diesem ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart worden. Sie hat diesem Vertrag mit ihrer Unterschrift selbst zugestimmt.

Der Arbeitgeber hält sich an den Vertrag. Er passt ihr nur nicht.
 
Ich hatte Arbeitsrecht, kenne die Grundsätze zu Überstunden, hatte grundsätzlich Recht und Gesetze, wie Personalführung und ich kann rechnen wie lesen.

Ich bin nicht nur Krankenpfleger.

der AG überschreitet mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dem Vertrag. Selbst wenn per Tarif Überstunden angeordnet werden dürfen, dürfen diese nicht bis unermessliche angeordnet werden. Gerade im TZ Bereich könnte man das dann ja bis auf das gesetzliche maß unendlich ausdehnen.

Daher sagt man in etwa 10% sind so zulässig. Nein das steht nirgendwo im Gesetz. Das sind so Faustformeln im Arbeitsrecht, ab wann man vermutet das der Arbeitsvertrag ad absurdum geführt wird.
 
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Wäre schön, wenn Du Deine Behauptungen auch belegen könntest.

Es ist bedauerlich genug, dass viele Pflegende recht wenig von Arbeitsrecht verstehen. Genau deshalb sollten die Angaben hier korrekt und belegbar sein. "Faustformeln" gibt es im deutschen Recht nicht.

Vieles von dem, was Du hier sagst, ist nicht falsch, trifft im Falle der TE aber einfach nicht zu. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz untersagt z.B. die Benachteiligung einer Teilzeitkraft, das ist korrekt. Das Arbeitszeitkonto des TV-UK unterscheidet aber nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften; es stellt daher auch keine Benachteiligung einer Teilzeitkraft dar.
 
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Das tut nur eben in unserer Branche niemand.

Es wird mit den Füßen abgestimmt. Demnach gibt es diesbzgl. auch keine konkreten Urteile etc.
Es ist einen Faustformel die ich einst im Unterricht in meinen Ausbildungen wie im Fachwirt gelernt habe. Ab dem Moment lohnt es mal auf den Tisch zuhauen bis den Rechtsweg einzuschlagen.

Es sind alle Einzelentscheidungen die vor Gericht getroffen werden. TZ ist individuell, demnach wird es kein Pauschales Urteil geben.

Auch ein Tarif kann geltendes Recht nicht brechen, eröffnet keine Narrenfreiheit und ggf. ein Verhalten vor Gericht unterbunden werden.

Der TZ Vertrag wird hier dauerhaft ins Ad Absurdum geführt. Es ist 40% vereinbart und es wird permanent 50% verlangt. Die Treuepflicht nötigt den AN erstmal dem nachkommen zu müssen. Der AN ist hier das schwächere Glied.

Dadurch das das Arbeitszeitkonto eben nicht unter TZ und VZ unterscheidet wird der AN eben benachteiligt. Bis zum erreichen der "Höchstgrenze" benötigt der TZ länger als der VZ. Somit könnte man vom TZ mehr überstünden verlangen als von VZ. Da ist die Benachteiligung.

Es geht darum das der TZ Gedanke hier unterwandert wird. TZ macht man nicht umsonst und soll entsprechend nicht durch die Hintertür dauerhaft unterwandert werden. So könnte man ja einen TZ bis zur VZ und darüber bis zum gesetz. Höchstarbeitszeit nutzen.

Hier gibt es kein Schwarz oder weiß. Das ist individuell. Ich erachte das Prozedere als nicht zulässig und über Gebühr ausgereizt.

Hier kommen Arbeitszeitgesetz, Tarif, Betriebsvereinbarungen, Treuepflicht, aber auch Arbeitsschutz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gleichbehandlung, Fürsorgepflicht, Betriebsverfassungsgesetz, Gewerbeordnung etc. zum tragen. Mega kompliziert, nicht adhoc zu beantworten. Kurz um Faustformel ab 10% geht man dem mal auf den Grund und es wird unwahrscheinlich das dass Prozedere Recht ist.


Ich geb dir mal einen Ähnlichen Fall.
der TZ darf genauso viele WE Dienste machen wie ein VZ muß aber nicht. Ein "Zwang" ist eine Dieskriminierung. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
 
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