Überstundenvergütung (Regel/-Bereitschaftsdienst) - wir benötigen Hilfe

steffen75

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Hallo an alle.

Ich arbeite für ein katholisches Krankenhaus in Hessen (Tarifvertrag Caritas AVR) in der Diagnostik.
Bin MTAR (Vollzeit) und decke die Bereiche Röntgen/ Endoskopie in Regel/-Bereitschaftsdienst ab.
Seit ca. einem Jahr baue ich kontinuierlich Überstunden auf. Von Monat zu Monat ca. 20h, so dass ich aktuell 280h Überstunden besitze. Anderen Kollegen geht es ähnlich. Unsere Abteilung besteht aus 5 Vollzeitstellen mit über 850 Überstunden. Überstunden werden nur durch Freizeit vergütet, die wir aber in entsprechendem Maße nicht nehmen können. Und da jeder Mitarbeiter je Monat durch Rufbereitschaftseinsätze ca. 30 bis 40 Überstunden erhält, ist kein Ende in Sicht. Rufbereitschaft wird pro 8 Stunden Bereitschaft (kann von zu Hause abgeleistet werden) mit 1h Freizeit vergütet. Für den kürzesten Einsatz erhalten wir pauschal 3h, jeder weitere wird mit der tatsächlichen Anwesenheit plus Fahrtzeit vergütet. Die Bereitschaft geht werktags von 16:00 - 07:30 Uhr. Tagesdienst knüpft dann direkt an die Bereitschaft an. So passiert es durchaus, dass ich abends bis 23 Uhr noch einen Einsatz hatte und am nächsten Tag um 07:30 wieder den Tagesdienst beginne. Wochenenddienst wird über Rufbereitschaft geleistet und ebenfalls mit Freizeit ,so wie oben beschrieben, vergütet.

Frage 1: Gibt es ein Überstunden-Limit ?

Frage 2: Ist diese Regelung der Rufbereitschaft rechtens ?

Frage 3: Habe ich das Recht weitere Überstunden abzulehnen ?

Bitte Euch um Hilfe.
 
zu 1: Überstundenlimit, weiss ich nicht. Nur aus Erfahrung je mehr Überstunden, desto krankheitsanfälliger und kaputter fühlt man sich zu 2: keine Ahnung zu 3: ich würde mich mit meinen Kollegen versuchen zusammenzuschliessen und mit dem Vorgesetzten ein Gespräch suchen, evtl eine weitere MTAR einzustellen. Nur da müsst ihr halt zusammenhalten.- oder du lässt dir die Überstunden immer mal wieder ausbezahlen, den abfeiern ja nicht möglich. Ist halt ein kleiner Nebenverdienst, mußt du entscheiden. Nein sagen, erfordert Mut...und nur zusammen wird es funktionieren.
 
Frage 1: Gibt es ein Überstunden-Limit ?
Im Arbeitszeitgesetz nicht und im AVR meines Wissens ebenso wenig. Hausinterne Regelungen wären möglich. Habt Ihr ein Arbeitszeitkonto? Das sind die Maximalgrenzen für Plus- und Minusstunden oft vertraglich festgehalten.

Frage 2: Ist diese Regelung der Rufbereitschaft rechtens ?
Meines Wissens ja. Es gibt zumindest im TVÖD eine Regelung, die bei Rufbereitschaft eine Ruhezeit von mindestens fünf Stunden fordert, um am nächsten Tag regulär mit der Arbeit fortfahren zu dürfen, aber bei der von Dir erwähnten Zeit scheint die ja gegeben zu sein.

Frage 3: Habe ich das Recht weitere Überstunden abzulehnen ?
Du kannst kurzfristige Dienstplanänderungen ("Einspringen") ablehnen, aber bei den Überstunden durch die Rufbereitschaft sieht es schwieriger aus. Die Rufbereitschaft ist doch sicher in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

Wendet Euch am besten an die Mitarbeitervertretung Eures Hauses.
 
Es gibt kein Gesetz, dass direkt ein Überstundenlimit festlegt- wohl aber die Aussage, in welchem Zeitraum was auszugleichen ist. >>> ArbZG - Einzelnorm
Der AG- net dumm- kam deshalb auf die Idee mit den Arbeitszeitkonten. Habt ihr sowas?

Folgendes dürfte auch ganz nett sein: Überstunden Freizeitausgleich Rechtsanwalt Arbeitsrecht . Was uns fehlt, sind Klagen gegen die Unsitte des Anhäufens von Ü-Stunden. Wie sieht es bei der Gewerkschaft aus? Laufen da bereits entsprechende Verfahren? Gab es schon solche? Mit welchem Ergebnis?

Elisabeth
 
Danke für die Antworten. Wir haben keine Zeitkonten. Eine Bezahlung der Rufbereitschaft verweigert der Arbeitgeber.
Desweiteren las ich mal meinen Dienstvertrag durch. Die Punkte Überstunden und Rufbereitschaft werden in keiner Weise erwähnt.
Keine Ahnung ob das ein geeigneter Ansatzpunkt für mich wird.
 
Dein Vertrag wird aber die AVR erwähnen. Da steht ne Menge dazu...
 
In der AVR Caritas welche in diesem Haus angewandt wird steht drin, dass Überstunden teilweise aus zu bezahlen sind und der Rest in Freizeit abgegollten werden muss. Doch leider weigert das Haus sich ja mit den Auszahlungen, dies ist ja auch bedingt möglich, da es ein kirchliches Haus ist und nur an die Caritas AVR angelehnt ist! Ich arbeite nämlich in der gleichen Abteilung.
 
In der AVR Caritas welche in diesem Haus angewandt wird steht drin, dass Überstunden teilweise aus zu bezahlen sind und der Rest in Freizeit abgegollten werden muss. Doch leider weigert das Haus sich ja mit den Auszahlungen, dies ist ja auch bedingt möglich, da es ein kirchliches Haus ist und nur an die Caritas AVR angelehnt ist! Ich arbeite nämlich in der gleichen Abteilung.


Wo soll das bitte genau stehen??


Überstunden sind erstmal abzufeinern! Wenn das nicht geht, kann ausgezahlt werden. Nicht andersrum...
 
In meinem Dienstvertrag findet sich dazu folgende Aussage: " Die Zusammensetzung der Vergütung und deren Fälligkeit ergeben sich aus der AVR. " Für mich als Laien bindet sich der AG dadurch an die AVR - Regelung.
 
Leute, wenn die Überstunden nicht in greifbaren Zeitraum (halbes Jahr würde ich den ansetzen), nicht einmal zu 20 Prozent abzufeiern sind (und ihr schon an die 200 habt), dann würde ich schriftlich (am besten alle zusammen) einen Antrag auf teilweise Auszahlung (50 Prozent, vielleicht 100 Stunden jeder mal) stellen. Vielleicht ändert sich dann etwas. Und sie stellen noch eine zusätzlichen Kraft ein....immer auf Überstunden zu arbeiten macht euch doch alle kaputt. Auch die Kirche hat Geld, sonst könnten sie kein Krankenhaus leiten....lasst euch doch nicht alles gefallen. Oder geht's zum Betriebsrat.
 
Ich würde gar keine Überstunden mehr machen. Das Auszahlen mag im ersten Moment als netter Geldsegen gesehen werden. Auf die Dauer tut man sich net Gutes damit. Die Lebensarbeitsspanne ist, gerade für die Jungen, sehr lang. Da ist es besonders wichtig mit seinen Ressourcen hauszuhalten. Erholungsphasen kann man net kaufen. Man kann sie auch net in ein paar Jahren nachholen.

Hier ist meines Erachtens langsam die Gewrksckaft gefragt. Im nächsten Tarifvertrag sollte in jedem Falle eine Begrenzung der Überstunden auf max. ??? Stunden angegeben werden. Aktuell hebeln die AG nämlich das Arbeitsgesetz aus mit der flotten Idee des Stundenkontos.

Elisabeth
 
Auch die Kirche hat Geld, sonst könnten sie kein Krankenhaus leiten....lasst euch doch nicht alles gefallen. Oder geht's zum Betriebsrat.
Einen Betriebsrat gibts dort nicht, jedoch eine MAV. Und die sollte eingeschaltet werden.

Davon ab wollte ich dir nur mitteilen, dass ein IKrankenhaus mitnichten automatisch schwarze Zahlen schreibt, nur weil es irgendeine Art kirchlichen Träger gibt. Ein Krankenhaus ist ein Wirtschaftsunternehmen, kommt man aus den roten zahlen nicht raus, kann genauso die Schließung folgen...


In meinem Dienstvertrag findet sich dazu folgende Aussage: " Die Zusammensetzung der Vergütung und deren Fälligkeit ergeben sich aus der AVR. " Für mich als Laien bindet sich der AG dadurch an die AVR - Regelung.
Ja natürlich, siehe mein post über dir!
 
Wo soll das bitte genau stehen??


Überstunden sind erstmal abzufeinern! Wenn das nicht geht, kann ausgezahlt werden. Nicht andersrum...


Das steht in der AVR Caritas Rufbereitschaftsdienste Vergütung drin AVR Anlage 5 . Ein kleiner Ausschnitt damit du nicht alles lesen musst:

(5) [SUP]1[/SUP]Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird die Zeit der Rufbereitschaft mit 12,5 v.H. als Arbeitszeit gewertet und mit der Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR vergütet. [SUP]2[/SUP]Für anfallende Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird daneben die Überstundenvergütung (§ 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR) gezahlt. [SUP]3[/SUP]Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt. [SUP]4[/SUP]Wird der Mitarbeiter während der Rufbereitschaft mehrmals zur Arbeit herangezogen, wird die Stundengarantie nur einmal, und zwar für die kürzeste Inanspruchnahme, angesetzt. [SUP]5[/SUP]Die Überstundenvergütung für die sich nach Unterabsatz 2 ergebenden Stunden entfällt, soweit entsprechende Arbeitsbefreiung erteilt wird (Freizeitausgleich). [SUP]6[/SUP]Für Freizeitausgleich gilt Absatz 4 entsprechend.

Ich gebe dir Recht das man "normale Überstunden" erst abfeiern sollte, doch das ist einfach nicht möglich, denn die Abteilung wurde so zu sagen "mehr in Betrieb" genommen, da jetzt ein Gastroenterologe im Haus ist, früher waren es alles Belegärzte. Doch die Pflegedirektorin fährt immer noch mit der gleichen Stellenbesetzung wie zur "Belegarztzeit" und das sind definitiv zu wenig Stellen!
 
Die Stunden scheinen doch auf euer Konto zu gehen. Dafür gilt damit Anlage 6:

(2) Ist ein Ausgleich der Überstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung nach Absatz 1 nicht oder nicht im vollen Umfange möglich, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Überstunde die Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR gezahlt.

Erst Ausgleich, dann Vergütung.

Allerdings ist das Maß hier natürlich erreicht und es sollte dringend mal ausbezahlt werden. Bei 280Std... Das steht außer Frage.

Kritisch wirds dann, wenn sich beide Parteien, wie hier, nicht einig werden :-/

Wie gesagt: MAV ins Boot
 
Wer in roten Zahlen wirtschaftet, muß irgendwo einsparen...aber nicht am Personal. Wir können uns auch keine roten Zahlen auf Dauer auf unseren Konten erlauben. Geht nur in der Politik oder bei Krankenhäusern. Bis die Krankenhäuser fusionieren oder schliessen müssen. Aber das war nicht das Thema, sondern die anscheinende Unterbesetzung und die viele Überstunden. Dann Mitarbeitervertretung einschalten, zusammenhalten und für mehr Personal sich einsetzen.
 
Warum sollte der AG mehr Personal einstellen? Arbeitsspitzen werden doch gerne aus eigener Kraft überwunden. Und wenn der AG die Ü-Stunden ausbezahlt... umso besser. Geld kann jeder gebrauchen. *zynismusoff*

Wirklich? Die Lebensarbeitsspanne ist lang. Für die junge Generation wird sie zunehmend länger. Um die Arbeitskraft zu erhlten braucht es Erholungsphasen. Man mag in jungen Jahren selten daran denken, dass die Belastbarkeit mit dem Alter abnimmt. Und wer denkt schain daran, dass dieses Absinken der Leistungsfähigkeit nicht an das kalendarische Alter gebnden ist. Die Erkenntnis, dass man seine Ressourceh verschwendet hat, kommt in der Regel sehr spät- für nicht wenige zu spät.
Dem AG ist das egal ob man sich für ihn aufgeopfert hat. Da heißt es Ex und Hopp- der nächste Bewerber steht schon vor der Tür. Btw.- Das muss nicht immer ein Mensch sein. Heutzutage wird immer mehr versucht, die Technik einzusetzen. Die ist billiger in der Unterhaltung.

Eliabeth
 
Um die Arbeitskraft zu erhlten braucht es Erholungsphasen.
Das hat aber auch was mit dem subjektiven Erleben zu tun. In den Krankenhäusern arbeiten Vollzeiten zwischen 38,5 und 40 Std. in der Woche. Die 5-Tage-Woche ist die Regel. Wir haben einen ordentlichen Urlaubsanspruch, im TvöD Zusatzurlaubstage für die Schichten.. sowie vergleichsweise sehr viele gesetzliche Feiertage. Was Freizeit angeht, geht es uns in Deutschland sicherlich NICHT sooo schlecht. Zudem haben wir Lohnfortzahlung und sonstige Arbeitnehmerrechte, die uns sehr viel Sicherheit geben. Das ist gut so, aber wir sollten das auch mal zu schätzen wissen, weil nicht selbstverständlich...
z.B.
[SUP]3[/SUP]Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt.
Das ist natürlich eine sehr AN-freundliche Vereinbarung, die natürlich auch viele Stunden generiert.

Die Schelte auf die Arbeitgeber im Gesundheitswesen ärgert mich schon manchmal, weil sie letztendlich vom Gesetzgeber zu dieser Mangelverwaltung gezwungen werden. Und damit MUSS ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet werden, wenn das Krankenhaus als Unternehmen UND Arbeitgeber auch in der Zukunft erfolgreich sein will. Viele Mitarbeiter verstehen nicht, daß auch Investionen dafür notwendig sind und nicht alles für die Finanzierung der Personalkosten hergenommen werden kann.

Das soll nicht alles entschuldigen und auch kein Freifahrtschein für den AG sein, aber man sollte doch beide Seite sehen und kompromissfähig bleiben.

Aber mal zu den Fragen...

Frage 1: Gibt es ein Überstunden-Limit ?

Frage 2: Ist diese Regelung der Rufbereitschaft rechtens ?

Frage 3: Habe ich das Recht weitere Überstunden abzulehnen ?
Meine Meinung dazu...
1. nein, wenn nichts vertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Daß einem Arbeitgeber Überstunden gefallen, halte ich nun für ein Gerücht. Spätestens im Januar müssen dafür Rückstellungen gebildet werden. Die Auszahlung und das Abfeiern kommen dem AG nahezu genauso "teuer".

2. Prinzipiell ist sie rechtens. Rufbereitschaft geht aber davon aus, daß der Einsatz eher die Ausnahme ist. Sonst müßte man einen Bereitschaftsdienst oder einen Volldienst installieren. Das wäre auch das erste, was mir dazu einfällt. Wenn Ihr häufig bis spät abends arbeitet, dann würde es Sinn machen, wenn ein Kollege immer gleich einen "Spätdienst" ableistet. Die Ruhezeiten durch Rufdiensteinsätze können zwar verkürzt werden, wenn ihr aber nach dem Regeldienst weiter arbeitet, dann ist das nich wirklich ein Einsatz.

3. nein. Eigenständig kann man das nicht so einfach, auch wenn man vielleicht im Recht ist. MAV, Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, wenn man so nicht mehr arbeiten kann.

Die Anzahl der Leistungen bei Euch wird sicherlich in irgendeiner Form dokumentiert sein. Daraus ließe sich für die Personalvertretung der notwendige Personalschlüssel berechnen, bzw. die Berechnung des AG kontrollieren. Dann kann man noch über andere Schichtmodelle diskutieren, die bei Euch offensichtlich auch notwendig wären.
 
Wirklich? Die Lebensarbeitsspanne ist lang. Für die junge Generation wird sie zunehmend länger. Um die Arbeitskraft zu erhlten braucht es Erholungsphasen. Man mag in jungen Jahren selten daran denken, dass die Belastbarkeit mit dem Alter abnimmt. Und wer denkt schain daran, dass dieses Absinken der Leistungsfähigkeit nicht an das kalendarische Alter gebnden ist. Die Erkenntnis, dass man seine Ressourceh verschwendet hat, kommt in der Regel sehr spät- für nicht wenige zu spät.
Das hast du doch im letzten Post schon geschrieben...
Ich würde gar keine Überstunden mehr machen. Das Auszahlen mag im ersten Moment als netter Geldsegen gesehen werden. Auf die Dauer tut man sich net Gutes damit. Die Lebensarbeitsspanne ist, gerade für die Jungen, sehr lang. Da ist es besonders wichtig mit seinen Ressourcen hauszuhalten. Erholungsphasen kann man net kaufen. Man kann sie auch net in ein paar Jahren nachholen.



Dem AG ist das egal ob man sich für ihn aufgeopfert hat. Da heißt es Ex und Hopp- der nächste Bewerber steht schon vor der Tür.
Du erzählst doch immer (und hast recht damit), dass es eben nicht mehr so ist, dass Bewerber zu hauf vor der Tür stehen. Warum dann jetzt so ein Satz, wo es doch Unsinn ist??

Übrigens ist es den AG NICHT grundsätzlich egal wie s den MA geht - es ist nur oftmals schlicht ein finanzielles Problem. oder eben ein Personalmangelprobem.
Zum Thema: Evt. gibt es auch einfach kein weiteres personal für die Endoskopie zu besorgen?
 
Hast recht- wiederholt... und trotzdem net angekommen. Der AG wird immer da zuerst sparen, wo er den geringsten Widerstand zu befürchten hat. Und das ist nun mal leider bei der sich aufopfernden Pflege.

Bei dir vor der Tür stehen keine Bewerber? Erstaunlich. Ich erlebe es anders. *grübel* Könnte am Haus liegen. Die Bedingungen sind einfach gut. Überstundensammlungen in der hier beschriebenen Form gibt es nicht.

Elisabeth
 
Zum Thema: Evt. gibt es auch einfach kein weiteres personal für die Endoskopie zu besorgen?
Darin liegt es sicherlich nicht. Hier kann man genauso Medizinische Fachangestellte einsetzen. Die sind "billiger" und dabei geht es ihnen oft immernoch besser als in Arztpraxen, was Arbeitszeiten und Verdienst angeht.
 
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