Hallo an alle.
Ich arbeite für ein katholisches Krankenhaus in Hessen (Tarifvertrag Caritas AVR) in der Diagnostik.
Bin MTAR (Vollzeit) und decke die Bereiche Röntgen/ Endoskopie in Regel/-Bereitschaftsdienst ab.
Seit ca. einem Jahr baue ich kontinuierlich Überstunden auf. Von Monat zu Monat ca. 20h, so dass ich aktuell 280h Überstunden besitze. Anderen Kollegen geht es ähnlich. Unsere Abteilung besteht aus 5 Vollzeitstellen mit über 850 Überstunden. Überstunden werden nur durch Freizeit vergütet, die wir aber in entsprechendem Maße nicht nehmen können. Und da jeder Mitarbeiter je Monat durch Rufbereitschaftseinsätze ca. 30 bis 40 Überstunden erhält, ist kein Ende in Sicht. Rufbereitschaft wird pro 8 Stunden Bereitschaft (kann von zu Hause abgeleistet werden) mit 1h Freizeit vergütet. Für den kürzesten Einsatz erhalten wir pauschal 3h, jeder weitere wird mit der tatsächlichen Anwesenheit plus Fahrtzeit vergütet. Die Bereitschaft geht werktags von 16:00 - 07:30 Uhr. Tagesdienst knüpft dann direkt an die Bereitschaft an. So passiert es durchaus, dass ich abends bis 23 Uhr noch einen Einsatz hatte und am nächsten Tag um 07:30 wieder den Tagesdienst beginne. Wochenenddienst wird über Rufbereitschaft geleistet und ebenfalls mit Freizeit ,so wie oben beschrieben, vergütet.
Frage 1: Gibt es ein Überstunden-Limit ?
Frage 2: Ist diese Regelung der Rufbereitschaft rechtens ?
Frage 3: Habe ich das Recht weitere Überstunden abzulehnen ?
Bitte Euch um Hilfe.
Ich arbeite für ein katholisches Krankenhaus in Hessen (Tarifvertrag Caritas AVR) in der Diagnostik.
Bin MTAR (Vollzeit) und decke die Bereiche Röntgen/ Endoskopie in Regel/-Bereitschaftsdienst ab.
Seit ca. einem Jahr baue ich kontinuierlich Überstunden auf. Von Monat zu Monat ca. 20h, so dass ich aktuell 280h Überstunden besitze. Anderen Kollegen geht es ähnlich. Unsere Abteilung besteht aus 5 Vollzeitstellen mit über 850 Überstunden. Überstunden werden nur durch Freizeit vergütet, die wir aber in entsprechendem Maße nicht nehmen können. Und da jeder Mitarbeiter je Monat durch Rufbereitschaftseinsätze ca. 30 bis 40 Überstunden erhält, ist kein Ende in Sicht. Rufbereitschaft wird pro 8 Stunden Bereitschaft (kann von zu Hause abgeleistet werden) mit 1h Freizeit vergütet. Für den kürzesten Einsatz erhalten wir pauschal 3h, jeder weitere wird mit der tatsächlichen Anwesenheit plus Fahrtzeit vergütet. Die Bereitschaft geht werktags von 16:00 - 07:30 Uhr. Tagesdienst knüpft dann direkt an die Bereitschaft an. So passiert es durchaus, dass ich abends bis 23 Uhr noch einen Einsatz hatte und am nächsten Tag um 07:30 wieder den Tagesdienst beginne. Wochenenddienst wird über Rufbereitschaft geleistet und ebenfalls mit Freizeit ,so wie oben beschrieben, vergütet.
Frage 1: Gibt es ein Überstunden-Limit ?
Frage 2: Ist diese Regelung der Rufbereitschaft rechtens ?
Frage 3: Habe ich das Recht weitere Überstunden abzulehnen ?
Bitte Euch um Hilfe.