Bereitschaftsdienst?

Sagah

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Hallooo,

ich möchte demnächst eine Ausbildung zur ATA anfangen. Bewerbungen verschickt, und Einladungen zum Gespräch hab ich auch schon in der Tasche^^ Nun hab ich mir noch einmal die Arbeitsbedingungen genauer angeschaut, und mir fällt auf, dass ich einfach nicht aus dem Bereitschaftsdienst schlau werde. Kann mir da jemand helfen?

Soweit ich durch mein verzweifeltes googeln herausfinden konnte, ist Bereitschaftsdienst erst einmal etwas anderes als Rufbereitschaft, ach so. Dann, zählt Bereitschaftsdienst zur regulären Arbeitszeit, auch gut zu wissen. Bereitschaftsdienst bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes, bzw in den meisten Fällen direkt dort, befinden muss, verstehe.

Mein Problem ist nun aber, wie das mit den Arbeitszeiten funktioniert: Von Einträgen hier im Forum habe ich gesehen, dass 20- bzw 24-Stunden-Dienste in Kombination mit Bereitschaftsdienst nicht unüblich wären.

Gehen wir mal davon aus, dass ein Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Woche hätte.
Am Montag hat er Bereitschaftsdienst -- bleibt also von Montag 7.00 bis Dienstag 7.00 in der Klinik. Danach ist man zu einer Ruhephase von mindestens elf Stunden verpflichtet, aber den ganzen nächsten Tag frei zu haben soll wohl auch oft vorkommen. Also nehmen wir der Einfachheit halber das. Wir haben jetzt also Mittwoch, 7.00 und der nächste Arbeitstag steht an. Von den 40 Wochenstunden sind jetzt noch 16 Stunden übrig. Die arbeitet unser Arbeitnehmer jetzt meinetwegen mit zwei mal acht Stunden regulärem Dienst (dass es dazu nicht immer kommen kann, ist mir bewusst) am Mittwoch und Donnerstag ab. Und wenn dann keine Überstunden anfallen, ist Rest der Woche frei, oder wie?

So hätte ich mir das im Allgemeinen jetzt vorgestellt, aber dann habe ich jetzt in einigen Forenbeiträgen hier gelesen, dass Bereitschaftsdienst das Wochenende über etwas ganz normales sind, und ich verstehe nicht, wie man das mit der regulären Wochenarbeitszeit vereinen kann. Gibt es Bereitschaftsdienst vielleicht einfach nur ein paar Male im Monat, statt jede Woche?

Bitte klärt mich hier auf, und Danke schon einmal im Voraus. :mryellow:
 
Alle Menschen im Schichtdienst, auch ATAs, haben durchschnittliche Wochenarbeitszeiten. Man kommt nicht in einer Kalenderwoche auf die genaue vereinbarte Stundenanzahl, sondern verteilt die Stunden über den ganzen Monat oder sogar über ein Vierteljahr, je nachdem, was im Betrieb vereinbart wurde. Damit ergeben sich mal acht, zehn oder mehr Tage Arbeit hintereinander, aber auch mal ein verlängertes Wochenende. Alles unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes natürlich.
 
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Hallo Sagah,

Ähnlich wie Claudia schon geschrieben hat ist das mit der Arbeitszeit nicht so einfach (und schematisch) zu sehen, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Aber beginnen wir mal von der anderen Seite :

Du möchtest einen Beruf erlernen, der 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag eine Bereitschaft zur Arbeit verlangt. Man kann ja nicht um 20 Uhr die Türen eines Krankenhauses zusperren und keinen Patienten mehr behandeln.
Aber wie soll der Arbeitgeber das regeln?

Erstens:
Er muss mit den Arbeitnehmern (z.B. den ATAs) Geld verdienen. Also werden Operationen geplant und durchgeführt . Dazu benötigt er auch die ATAs (und noch ein paar ander im OP :wink: ). Diese arbeiten dann z.B. vom Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und erreichen so ihre 40 Stunden geplante Wochenarbeitszeit.

Zweitens:
zwischen 16:00 Uhr und 07:30 Uhr muss das Krankenhaus ein Bereitschaftsteam vorhalten. Diese arbeiten dann in dieser Zeit, wenn es nötig ist. Diese 15,5 Stunden gehören dann zur Arbeitszeit. (macht 24 Stunden für die Mitarbeiter des Teams)

Drittens:
Am nächsten Morden gehen die Mitarbeiter des Team nach Hause es Falle wieder 8 Stunden weg und sie haben an 2 Tagen statt 16 Stunden 24 Stunden Wochenarbeitszeit "erwirtschaftet" Die restlichen Tage ergeben nochmals 24 Stunden. Also hat der Arbeitnehmer 48 Stunden in der Woche gearbeitet. Kein Problem, denn die maximale Wochenarbeitszeit ist laut Arbeitszeitgesetz 48 Stunden

Das war der einfache Teil. Jetzt wird es etwas komplizierter:

Die Arbeitnehmer habe zwar 48 Stunden auf ihren Arbeitszeitkonto ABER es werden nur etwas mehr als 40 Stunden bezahlt. Denn die 15,5 Stunden Bereitschaft werden nur "anteilig" bezahlt. Je nach Bereitschaftsstufe zwischen 60% bis zu 90% der Anwesenheitszeit.

UND

Die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit erhöht sich (da ein Teil davon Bereitschaftsdienst ist) auf bis zu 58 Stunden.

UND

Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit errechnet sich mit nur 4 Wochen Urlaub im Jahr. Mehr Urlaubstage erhöhen die maximale Stundenzahl pro Woche.

Und.....


Es wird noch komplizierter, da die unterschiedlichen Bereitschaftsstufen und Belastungen und geplanten Arbeitszeiten viele Variablen in die Rechnung bringen. Und natürlich die Tarifverträge des jeweiligen Arbeitgebers.


ZUR ENTSPANNUNG:

Wenn du den Beruf erlernen möchtest, mach dir nicht zu große Gedanken über Bereitschaftsdienste. Dass sie dazugehören sollte dir allerdings bewusst sein. Es ist kein Bürojob und Patienten brauchen uns zu jeder Uhrzeit das ganze Jahr über.

Ich bin seit 24 Jahren im OP und möchte nichts andere machen.

LG
Einer

P.S.
Google hilft dir hier nicht richtig weiter. Die Regelungen für Bereitschaftsdienst können nicht allgemein von einer Stelle auf die ander übertragen werden. Jeder Arbeitsplatz ist anders und jeder kleine Änderung ändert auch die genauen Regeln des jeweiligen Bereitschaftsdienstes.
Im Internet wir viel "zusammengeworfen" Sprich mal mit schon arbeitenden Kollegen im wahren Leben (Praktika sind dafür sehr zu empfehlen :daumen: )
 
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Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten! Dacht ichs mir doch, dass das so nicht ganz aufgehen kann. Eben der Fakt, dass eine Klinik ja eigentlich dauerbesetzt sein muss hat mich stutzig gemacht. Ein Praktikum ist zum Glück auch schon geplant, muss also nur daran denken das dann anzusprechen. Das war sehr aufschlussreich, dankeschön!
 

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