Bereitschaftsdienst!

Bei uns darf man den Dienstplan nicht kopieren, weil der Datenschutzbeauftragte sagt, dass ja dann meine Familienmitglieder die Namen meiner Kollegen lesen können. :schraube: Die kennen sie zwar größtenteils eh schon, weil wir schon alle zusammen gegrillt haben und ähnliches, aber: Nun ja. Ich hab meinen Kolleginnen mitgeteilt, von mir aus könnten sie meinen Namen mit nach Hause nehmen, so geheim sei der nicht. (Ich stehe namentlich im Flyer der Station, und den kriegen noch ganz andere Leute in die Finger - und das soll dann wieder in Ordnung sein!)
 
Es gibt doch so ein Dienstplanprogramm, womit jeder nur seinen eigenen Dienstplan einsehen und ausdrucken kann.

Zugang passwortgeschützt. Oder man kopiert und schwärtzt die anderen Kollegen - bzw lässt das von der PDL machen.:aetsch:

Aber im Ernst: Wie läuft das denn ab? Der DP liegt nur auf der Arbeit aus? Man trägt sich seine Dienste dann selbständig in einen eigenen Kalender ein? (Sorry, ich kenn nur "Klinikgepflogenheiten" und habe keine Ahnung, was in der ambulanten Pflege Usus ist...)
 
Bei uns kann man den Dienstplan auch kopieren.
Jeder seinen eigenen oder den von allen, wie man will.
 
Habe Verdi meinen Arbeitsvertrag vorgelegt und mich erkundigt, warum es nicht möglich ist, dass ich zumind. 4 Wochen vorher einen verbindl. Dienstplan bekomme. Verdi sagte, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber, also könne der AG auch den Dienstplan entsprechend kurzfristig gestalten.

Wenn ich Deine Postings verfolge, bekommst Du von ver.di immer irgendwelche zweifelhaften Antworten! Fragst Du direkt bei Deinem zuständigen Sekretär oder direkt bei der Rechtsberatung nach. Solltest Du diese Antworten von Deinem Sekretär bekommen, geh zu Rechtsberatung und empfehle dem Sekretär eine Rechtsschulung. Der scheint nicht unbedingt der cleverste unter dem Sternenhimmel zu sein. :wut:
 
Ich kenn mehrere Betriebe, wo das verboten ist. Aus immer abenteuerlicheren Begründungen. Von Datenschutz (keiner darf die Dienstpläne der Anderen kopieren) bis zu "die GF will das nicht" und die PDL verpasst dann mal als Dienstanweisung war schon alles dabei. Und alles ist Quatsch. Du must einen Nachweis für deinen Dienstplan bekommen können.

Finden natürlich viele Führungskräfte nicht so gut.

Ich hatte auch schon "der Dienstplan ist Eigentum des Hauses und somit bestimmt das Haus über den Umgang mit dem Dienstplan. Das Haus verbietet das kopieren". :rofl:
 
Es gibt doch so ein Dienstplanprogramm, womit jeder nur seinen eigenen Dienstplan einsehen und ausdrucken kann.

Zugang passwortgeschützt.

Das geht nicht, das kostet Geld

Oder man kopiert und schwärtzt die anderen Kollegen - bzw lässt das von der PDL machen.:aetsch:

Das geht nicht, das kostet Zeit

Aber im Ernst: Wie läuft das denn ab? Der DP liegt nur auf der Arbeit aus? Man trägt sich seine Dienste dann selbständig in einen eigenen Kalender ein?

Das geht, dass ist nämlich die einzige Möglichkeit, wie der AG verhindern kann, das ein MA nachweisen kann, dass der AG sein Direktionsrecht bereits verwirkt hat. Ääääääääähhhhh sorry, was aus betrieblichen und datenschutzrechlichen und aller sonst erfundenen Gründen möglich ist.
 
Vielleicht sollte man dazusagen: Dass der Dienstplan nicht kopiert werden darf, oder nur die eigenen Dienste ausgedruckt werden können, heißt nicht automatisch, dass der Arbeitgeber Schindluder damit treibt.

Elektronische Dienstplanprogramme gibt's noch nicht soooo lange. In meinen Anfangszeiten wurden Dienstpläne und Stundenzettel (mit denen dann die Zuschläge ausgerechnet wurden) per Hand geschrieben, das ist gerade mal 10 Jahre her. Ausdrucken war also nicht, und die Kopie hätte ich selbst bezahlen müssen. Es gab einen zugänglichen Kopierer im Haus.

Ich schreibe bis heute den Dienstplan in meinen Terminkalender. Ich bin daran gewöhnt. Aber kein AG hatte es bis jetzt nötig, den Dienstplan im Nachhinein zu fälschen.
 
Im Falle der TE könnte man eventuell auf einen gewissen "Schindluder" Vermutungen anstoßen.
 
Im Falle der TE könnte man eventuell auf einen gewissen "Schindluder" Vermutungen anstoßen.

In diesem Fall ja, aber man kann das nicht verallgemeinern. Auch wenn ich den Dienstplan nicht in tutto mit nach Hause nehmen darf, kann ich daraus nicht den Schluss ziehen, dass mein AG mich übers Ohr hauen will.
 
Ich hab da auch noch eine ernst gemeinte Frage.
Wenn in einem Forum für Arbeitsrecht Fragen gestellt werden, glaubt dann jemand ernsthaft, es mache Sinn, zu beschreiben, wie es im eigenen Betrieb läuft? Ist das wie eine Art Abstimmung? Und damit geht man dann zum AG?

Es haben sich hier mehrere Fragen ergeben. Ich nehme an, unter der Voraussetzung: Kein Betriebsrat. Kein Tarifvertrag.
Meiner Ansicht nach ein für AN praktisch rechtloser Raum. Ob der AG a überhaupt einen Dienstplan erstellen muss und b wie das billige Ermessen bzg. des Direktionsrechts ausgelegt werden müßte, ist mir nicht klar. Allerdings habe ich unter solchen Rahmenbedingungne auch noch nie gearbeitet und muss es hoffentlich auch nie tun.
 

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