Frage zum Bereitschaftsdienst

dschakobi

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26.08.2013
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10
Ort
München
Beruf
OTA
Akt. Einsatzbereich
Herzchirurgie
Hallo Kollegen,

ich habe zwei Fragen:
Bin OTA und im TV-L (Bayern)

1. Wenn neue Arbeitszeiten (Bereitschaftsdienstszeiten) beschlossen werden, muss dann ein Änderungsvertrag vorgelegt werden?
2. Wir haben einen BD am Sonntag von 20:00 Uhr bis 6:30 und anschließend einen Dienst (Montag) bis 14:30 Uhr. Verstößt dieser Dienst nicht gegen das ArbZG? Eine Kollege meinte, dass eigentlich am Montag um 6:30 Uhr Dienstende wäre.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß
J
 
bei uns wurden auch seinerzeit die dienstzeiten geändert.. einen änderungsvertrg brauchst du nicht ausser in deinem arbeitsvertrag steht explizit drin wie du aktuell arbeitest, glaub ich jetzt aber eher nich wäre untypisch..
 
danke für die schnelle Antwort.
Hoffe was zu der Sonntags Problematik noch eine Antwort zu erhalten ;)
 
da gibts von verdi ne gute broschüre zum thema bereitschaftsdienst, musst mal googeln oder auf der verdi seite schauen
 
Soweit ich weiss muss einer Änderung der Dienstzeiten der Betriebsrat zwingend zustimmen.

Zum Bereitschaftsdienst kann ich nur sagen wie ich das von früher kenne. Wenn während der Beteitschaft tatsächlich mehrere Stunden gearbeitet wurde (ich kann nicht mehr sagen wieviele Stunden das sein mussten), mussten wir am nächsten Morgen nach Hause gehen.
 
Hallo Ludmilla,
Vergiss bitte, was du von früher kennst. Die Bereitschaftsdienst-Regelungen "von früher" sind inzwischen nicht mehr relevant.
Aktuell relevantes Gesetz:Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §7 Abweichende Regelungen Punkt 4 : es ist zulässig
"...die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,…"

Hier der Link:ArbZG - Einzelnorm

Ob der Bereitschaftsdienst vor oder nach dem Anwesenheitsdienst ist, wird nicht definiert.

LG Einer
 

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