Hallo Kollegen,
ich habe zwei Fragen:
Bin OTA und im TV-L (Bayern)
1. Wenn neue Arbeitszeiten (Bereitschaftsdienstszeiten) beschlossen werden, muss dann ein Änderungsvertrag vorgelegt werden?
2. Wir haben einen BD am Sonntag von 20:00 Uhr bis 6:30 und anschließend einen Dienst (Montag) bis 14:30 Uhr. Verstößt dieser Dienst nicht gegen das ArbZG? Eine Kollege meinte, dass eigentlich am Montag um 6:30 Uhr Dienstende wäre.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
J
ich habe zwei Fragen:
Bin OTA und im TV-L (Bayern)
1. Wenn neue Arbeitszeiten (Bereitschaftsdienstszeiten) beschlossen werden, muss dann ein Änderungsvertrag vorgelegt werden?
2. Wir haben einen BD am Sonntag von 20:00 Uhr bis 6:30 und anschließend einen Dienst (Montag) bis 14:30 Uhr. Verstößt dieser Dienst nicht gegen das ArbZG? Eine Kollege meinte, dass eigentlich am Montag um 6:30 Uhr Dienstende wäre.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
J