5-Tages-Regel bei U18

ellxella

Newbie
Registriert
23.07.2021
Beiträge
1
Beruf
azubi Pflegefachfrau
Akt. Einsatzbereich
chirurgie
Ich hab eine Frage,
Ich arbeite als Azubi im akut Kh und bin noch U18.gestern rief der Betriebsrat meine SL an und sagte das der Dienstplan nicht genehmigt werden würde, da die 5 Tages Woche nicht eingreift. (DP: Mo-Do früh; Fr-Frei; Sa-So früh; Mo-Frei) sie sagte sie schaue drüber, aber hätte auf alles geachtet.
sie meinte das die 5 Tages Woche richtig wäre, da der Sonntag schon zu der folgenden Woche gehört und der Ausgleichstag dafür der Montag wäre und Samstag noch zu der anderen Woche gehört und dafür wäre der Freitag.
Ich finde das ein wenig merkwürdig, da es auf anderen Stationen anders gehandhabt wurde. Deshalb meine Frage: wie sind eure Meinungen oder Erfahrungen dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Woche geht von Montag bis Sonntag (am siebten tage sollst du ruhen ;)
Sa+So muss in derselben Woche, also davor ausgeglichen werden.

Das ist zwar dumm, da man dann bis zu 10 Tage durcharbeiten muss, aber der Gesetzgeber hat es sich so ausgedacht...
 
ellxella bezieht sich auch darauf, daß sie unter 18 ist, d.h. hier greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Quellen: JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis und Jugendarbeitsschutzgesetz – Wikipedia

Hier sind insbesondere die §§ 15-16 interessant:

§ 15: Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

§ 16 Samstagsruhe
(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur 1.
in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.
in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
3.
im Verkehrswesen,
4.
in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5.
im Familienhaushalt,
6.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
7.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
8.
bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9.
beim Sport,
10.
im ärztlichen Notdienst,
11.
in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.
(4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

§ 17 Sonntagsruhe
(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur 1.
in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.
in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen,
3.
im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist,
4.
im Schaustellergewerbe,
5.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen),
6.
beim Sport,
7.
im ärztlichen Notdienst,
8.
im Gaststättengewerbe.
Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

Schönen Gruß, Gego
 
  • Like
Reaktionen: Fearn und Martin H.