TVÖD und Pausen?

narde2003

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ich heute erfahren habe, ist es laut TVÖD möglich, im Dienst eine Pause zu machen, wenn man alleine auf Station ist, dies betrifft besonders den Nachtdienst. Demnach muss ich nachweisen, dass ich Nachts nicht zum Sitzen komme, dann habe ich keine Pause. Der AG kann wohl vom AN verlangen, dass dieser seine Pause nachts auf Station macht. Bis jetzt wird dieses Tool des TVÖD bei uns noch nicht umgesetzt...

Stimmt dies liebe TVÖD-Spezialisten?

Wobei ich eigentlich der Meinung bin, dass Arbeitszeitgesetz steht über dem TVÖD

Sonnige Grüsse
Narde
 
Tachchen,


bin zwar kein TVöD Experte, habe aber mal was raus gesucht:

Quelle: Forum der Gewerkschaft BiG



Soweit ich informiert bin, kann ich meine Pausenzeit verbringen wo ich möchte, dh. ich kann meine Station während dieser Zeit verlassen. Leider fehlt mir dazu die entsprechende Rechtsgrundlage. Ich habe weder im TvÖD noch im Arbeitszeitgesetz einen entsprechenden Passus gefunden.
Könnt ihr mir da weiterhelfen? Vielen Dank!

Antwort

Hallo Herr Hadlich,
mit Ihrem Arbeitsvertrag sind Sie ein so genanntes "Schuldverhältnis" eingegangen. Sie schulden Ihrem Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitskraft im Bemessungszeitraum und der Arbeitgeber Ihnen dafür die vereinbarte Lohnleistung.
Da die Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, sie werden nicht bezahlt und gehören damit nicht zu Ihrer Leistung, genau wie Ihre übrige Freizeit, in der Sie ja auch tun was Ihnen beliebt.
Mit freundlichen Grüssen Kai-Uwe Kleefeld
Quelle: Konfliktfeld - Pflege.de

Pausenregelung

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, daß bei Arbeitszeiten über 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten, über 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten zu gewähren ist. Gerade in der Pflege ist dies oft schwer oder gar nicht umzusetzen, weil Nachwachen in der Regel allein arbeiten, während einer Pause also tatsächlich eher in Arbeitsbereitschaft sind. Es ist jedoch nicht verboten, wenn der Arbeitgeber die Pause zwar anordnet, aber gleichzeitig als (Mehr-)Arbeit vergütet.

Ich würde sagen dadurch stellt sich heraus, wenn dein AG die Pause als "Mehrarbeit" bezahlt kann er das verlangen. Sonst wohl eher nicht.

Ach ja, ich gehe davon aus, dass du den Text vom Arbeitszeitgesetz kennst...nicht das es dort wieder zu Missverständnissen kommt, da ging es mir hauptsächlich um den letzten Satz. Das kennen viele nicht und darauf baut ja der obere Text auf.

Gruß
Dennis
 
Hallo,

unser Betriebsrat hat mir erzählt, dass der AG festlegen kann wo ich meine Pause machen muss, dies wäre in einem Kommentar des TVÖD verankert.
Quelle konnte mir die Kollegin von Ver.di leider nicht sagen.

Stimmt das nun?

Schönes Wochenende
Narde
 
Der AG kann wohl vom AN verlangen, dass dieser seine Pause nachts auf Station macht.

Das stimmt definitiv nicht!

Nach ständiger Rechtssprechung ist Pause definiert mit "frei von Arbeit und Arbeitsbereitschaft".

.Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts definiert den Begriff "Pause" in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtspr. des BAG (vgl. BAG vom 5. 5. 1988 und vom 27. 2. 1992 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 3 AZOKr) als eine im voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Pause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist.

Das bedeutet auch, dass ich in meiner Pause machen kann, was ich will. Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass ich auf Station bleibe um, wenn nötig, die Klingel zu bedienen, dann befinde ich micht in "Arbeitsbereitschaft", die wie Vollarbeit zu vergüten ist. Das ist keine Pause!
 
Hallo Sittichfreundin,

hier geht es darum, dass du auch Pause machen kannst, wenn eine KPH mit im Dienst ist. Die Klingel muss nicht bedient werden auch nicht das Telefon.

Nur, eine KPH darf nicht alleine auf Station sein.

Wenn es so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt, diese Aussagen kenne ich.

Schönen Abend
Narde
 
afaik gilt eine Pause nur dann als Pause wenn sie ausserhalb der Station (Kantine, Cafete, Garten etc.) verbracht werden kann. Wär ja auch noch schöner

edit:Zitat von der homepgae der Gewerkschaft big (Beschäftigte im Gesundheitswesen):
mit Ihrem Arbeitsvertrag sind Sie ein so genanntes "Schuldverhältnis" eingegangen. Sie schulden Ihrem Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitskraft im Bemessungszeitraum und der Arbeitgeber Ihnen dafür die vereinbarte Lohnleistung.

Da die Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, sie werden nicht bezahlt und gehören damit nicht zu Ihrer Leistung, genau wie Ihre übrige Freizeit, in der Sie ja auch tun was Ihnen beliebt.
 
Hallo Sittichfreundin,

hier geht es darum, dass du auch Pause machen kannst, wenn eine KPH mit im Dienst ist. Die Klingel muss nicht bedient werden auch nicht das Telefon.

Nur, eine KPH darf nicht alleine auf Station sein.

Wenn es so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt, diese Aussagen kenne ich.

Schönen Abend
Narde

Hallo Narde!
Du hast nicht verstanden, was PAUSE im arbeitsrechtlichen Sinn bedeutet. Es bedeutet eben nicht nur, dass man sich setzen und etwas essen kann. Auch nicht nur, dass man nicht auf Klingel gehen muß. Es geht um das "Frei sein von Arbeitsbereitschaft". Das heißt, ich muß auch nicht im Notfall einspringen! Wenn der AG möchte, dass die 3jähr. exam. Kraft auf der Station bleibt, um in heiklen Situation, der die KPH nicht gewachsen ist, einzugreifen, dann ist das Arbeitsbereitschaft und keine Pause! Jedenfalls nicht im arbeitsrechtlichen Sinn! Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrmals so entschieden. Wenn die KPH nicht alleine auf der Station sein kann, dann kannst Du eben keine Pause machen!

Wenn man freiwillig darauf verzichtet, dann ist das ok, wenn man es so macht, aber arbeitsrechtlich gesehen ist Pause eine Zeit, in der Du dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehst. Das heißt, Du kannst auch weggehen. Deshalb kann der AG rein rechtlich nicht verlangen, dass Du in der Pause am Arbeitsplatz bleibst. Wie er das Problem löst, ist sein Bier. Er kann für eine Springerkraft sorgen, die nachts die Pausen ablöst, wie in etlichen Häusern der Fall.

Um Deine Frage explizit zu beantworten:
Stimmt dies liebe TVÖD-Spezialisten?
Nein, es stimmt nicht! Meines Wissens steht über die Definition von "Pause" nichts im TVÖD. Und wenn es dort stünde, hättest Du recht, dass das ArbZG über dem TVÖD steht. Es sei denn, das ArbZG würde eine mögliche anderweitige Regelung in Tarifverträgen bzw. aufgrund einer Dienstvereinbarung erlauben, wie das z.B. bei der wöchentl. Höchstarbeitszeit der Fall ist.
Aber auch im ArbZG ist "Pause" nicht in diesem Sinne definiert, sondern nur die Anordnung und Dauer von Pausen.
Nein, die gültige Rechtssprechung des BAG ist entscheidend, wie oben zitiert, und demnach ist es keine PAUSE, wenn die Pflegekraft in dieser Zeit auf der Station zu bleiben hat und im Notfall eingreifen muß. Auch dann nicht, wenn der TVÖD nichts darüber schreibt.
Also, kann es der AG verlangen, dass Du auf Station bleibst? NEIN! :dudu:
 
Hallo
Ich hatte vor Jahren einen regen Schriftverkehr wegen der Pause im Nachtdienst. Unser Arbeitgeber hat uns vorgeschrieben wo wir uns während unserer Pause aufhalten müssen-nämlich auf Station. Als ich mir dann jede Nacht eine halbe Stunde Plus im Dienstplan aufschrieb gab es Ärger.
Nach langen hin und her habe ich es dann schriftlich bekommen, daß ich laut Gesetz meine Pause verbringen darf wo ich möchte. Für die Zeit in der ich nicht auf Station bin hält eine KPH die Stellung, die Verantwortung trägt die GKPS auf der Nachbarstation. Alle anderen Nachtgeister müssen weiterhin ihre Pause an dem vom Arbeitgeber bestimmten Platz einbringen, und werden zum Teil noch nicht mal abgelöst.
Wenn der Brötchengeber "nur" eine KPH abstellt um die Pause abzulösen ist das sein Problem wenn die dann alleine auf Station sitzt. Wenn was passiert ist er in der Haftung.
Würden sich das ganze Personal beschweren und ihr Recht auf eine Pause, im arbeitsrechtlichen Sinn, einfordern müsste der Arbeitgeber reagieren.
Er darf Dir laut Gesetz nicht vorschreiben wo Du Deine Pause verbringen musst, und Du darfst nicht ohne Pause durcharbeiten auch wenn es Dir Dein Arbeitgeber bezahlt.
Alesig
 
Hallo Alesig,

von wem hast du es schriftlich bekommen, wo du deine Pause verbringen darfst?

Ich warte nämlich noch auf die schriftliche Antwort von der Ver.di Dame die mir das Gegenteil zeigen will.

Liebe Grüsse
Narde
 
Nach langen hin und her habe ich es dann schriftlich bekommen, daß ich laut Gesetz meine Pause verbringen darf wo ich möchte.
Da hat wohl der Dienstgeber eingesehen, dass er im unrecht ist! :nurse:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Quelle: Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Pause, wenn ich allein im Nachtdienst bin? ch arbeite als Nachtwache in einem Altenpflegeheim. Der Nachtdienst geht von 20 Uhr bis 6 Uhr. Ich bin die ganze Nacht allein auf Station und werde nicht abgelöst. Nun zieht mir mein Arbeitgeber jede Nacht eine dreiviertel Stunde Pause ab. Seiner Ansicht nach könnte ich die ja in der Zeit nehmen, in der die Bewohner schlafen. Ist das zulässig?
Nein, das ist nicht zulässig. Eine Pause ist laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer „von jeder Verpflichtung zu arbeiten und von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten" befreit ist. Wenn Sie auf Station bleiben und im Falle eines Falles (Klingel, Rufen etc.) aktiv werden müssen, handelt es sich nicht um eine Pause, sondern um eine sogenannte Arbeitsbereitschaft, die zu 100% als Arbeitszeit gewertet wird. Während der Pause befinden Sie sich (rechtlich gesehen) in Freizeit und müssen Ihre Station verlassen können. Sie sollten die Bezahlung der Pause für die Vergangenheit von Ihrem Arbeitgeber einfordern und verlangen, daß Sie zukünftig Ihre Pause auch bekommen. Es ist das Problem des Arbeitgebers, wie er das realisiert. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz ist er dazu verpflichtet und kann bei Nichtbeachtung mit Geldstrafen belegt werden. Bei wiederholter Mißachtung (d. h. nachdem er vom Gewerbeaufsichtsamt zur Einhaltung des Gesetzes aufgefordert wurde und weiterhin dagegen verstößt) kann er sogar Freiheitsstrafe erhalten. Ihnen als Arbeitnehmer kann da nichts passieren. Viele Kolleginnen und Kollegen haben ein Übereinkommen mit ihrem Arbeitgeber, nachdem sie bestätigen, daß sie die Pause gehabt hätten und vom Arbeitgeber als Gegenleistung die Pause durchbezahlt bekommen. Diese Übereinkommen sind allerdings rechtlich nicht zulässig. Das Risiko liegt beim Arbeitgeber, da ihn jede/r Angestellte beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen kann. Wenn das Gewerbeaufsichtsamt dann zu dem Schluß kommt, daß hier das Gesetz verletzt wird, hat der Arbeitgeber ein Problem, der/die Arbeitnehmer/in nicht. Es ist übrigens rechtlich kein Problem, daß der Arbeitgeber eine Pause als Arbeitszeit wertet und bezahlt.

Gruß
Dennis
 
In unserem Haus (auch TVÖD) ist klar geregelt, dass die Nachtwachen ihre Pausen, in denen sie tun und lassen und sein können, wo sie wollen, nehmen können, nämlich durch eine sogenannte "3. Wache".
Auf INT sind meines Wissens immer zwei examinierte Kräfte auf Station (8 Plätze).
 
von wem hast du es schriftlich bekommen, wo du deine Pause verbringen darfst?
Ich warte nämlich noch auf die schriftliche Antwort von der Ver.di Dame die mir das Gegenteil zeigen will.
Liebe Grüsse
Narde

Ich nehme an, dass die Antwort der Dame von Verdi ähnlich ausfallen wird wie die von mir gegebene Erklärung. Das Bundesarbeitsgericht hat Pause eindeutig definiert.
 
Hallo
An Narde:
Der oberste Klinikchef (Verwaltungsleiter) hat mir diesen Freischein(g*) für meine Pause geschickt. Wahrscheinleich war er meine ständige nerverei leid.
Alesig
 
Hallo narde,
a) Dir steht eine Pause zu!!

b) der Arbeitgeber hat diese Pause zu regeln, das heißt, wie seine Mitarbeiter die Pause antreten können/ Vertretungsregeln aufstellen. Oder den Korridor festlegen in dem die Pause zu nehmen ist.

Entweder erklärt ereinen Teil der Nacht zum Bereitschaftsdienst. Das wurde früher gerne gemacht. Da der Bereitschaftsdienst nur anteilige Arbeitszeit enthält ist damit die Pause verbunden.
Wenn du aber nachweisen kannst, das du auch in dieser Zeit zu 100% gefordert bist, ist es reguläre Arbeitszeit und damit keine Pause enthalten.
Auch hat die neue Regelung des Bereitschaftdienstes da einen Riegel vorgeschoben.

Danach kommt eine Regelung, das sich die Stationen im Hause gegenseitig ablösen sollen. In unserem Hause gibt es sogenannte Doppelstationen mit je 42 Betten. Wegen der Größe und der weiten Wege war das nicht durchführbar.
Jetzt haben wir eine angestellte Pausenablösung. Wenn diese ausfällt muß die Hauptnachtwache ihren Dienst übernehmen. Wenn beide ausfallen können wir diese 30 Minuten als Mehrarbeit ( mit Zuschlag) aufschreiben. Der BR achtet aber darauf, das dieses nicht zu oft passiert, da diese beiden gerne als Lückenbüßer für Ausfälle genutzt werden.
Es braucht einen starken und auch problembewußten BR um dieses umzusetzen. Wenn die Pause als Arbeitszeit oder als Mehrarbeit vergütet wird kannst Du nur den Arbeitgeber anschreiben und um eine Pausenablösung bitten / auffordern. Auch wenn er sagt, in der Zeit von 0 Uhr bis 2 Uhr ist nichts zu tun, da können sie 30 Minuten oder zwei mal 15 Minuten sitzen.
Wenn nichts hilft, kann das Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet werden.
Die müssen die Pausenregelung untersuchen und wird den Arbeitgeber auffordern eine Regelung zu treffen.
 
Hallo
An Narde:
Der oberste Klinikchef (Verwaltungsleiter) hat mir diesen Freischein(g*) für meine Pause geschickt. Wahrscheinleich war er meine ständige nerverei leid.
Alesig

Und vielleicht auch, weil er wußte, dass er im Unrecht ist und weitere rechtliche Schritte Deinerseits gefürchtet hat.
 

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