Hallo Sittichfreundin,
hier geht es darum, dass du auch Pause machen kannst, wenn eine KPH mit im Dienst ist. Die Klingel muss nicht bedient werden auch nicht das Telefon.
Nur, eine KPH darf nicht alleine auf Station sein.
Wenn es so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt, diese Aussagen kenne ich.
Schönen Abend
Narde
Hallo Narde!
Du hast nicht verstanden, was PAUSE im arbeitsrechtlichen Sinn bedeutet. Es bedeutet eben nicht nur, dass man sich setzen und etwas essen kann. Auch nicht nur, dass man nicht auf Klingel gehen muß. Es geht um das
"Frei sein von Arbeitsbereitschaft". Das heißt, ich muß auch nicht im Notfall einspringen! Wenn der AG möchte, dass die 3jähr. exam. Kraft auf der Station bleibt, um in heiklen Situation, der die KPH nicht gewachsen ist, einzugreifen, dann ist das Arbeitsbereitschaft und keine Pause! Jedenfalls nicht im arbeitsrechtlichen Sinn! Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrmals so entschieden. Wenn die KPH nicht alleine auf der Station sein kann, dann kannst Du eben keine Pause machen!
Wenn man freiwillig darauf verzichtet, dann ist das ok, wenn man es so macht, aber arbeitsrechtlich gesehen ist Pause eine Zeit, in der Du dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehst. Das heißt, Du kannst auch weggehen. Deshalb kann der AG rein rechtlich nicht verlangen, dass Du in der Pause am Arbeitsplatz bleibst. Wie er das Problem löst, ist sein Bier. Er kann für eine Springerkraft sorgen, die nachts die Pausen ablöst, wie in etlichen Häusern der Fall.
Um Deine Frage explizit zu beantworten:
Stimmt dies liebe TVÖD-Spezialisten?
Nein, es stimmt nicht! Meines Wissens steht über die Definition von "Pause" nichts im TVÖD. Und wenn es dort stünde, hättest Du recht, dass das ArbZG über dem TVÖD steht. Es sei denn, das ArbZG würde eine mögliche anderweitige Regelung in Tarifverträgen bzw. aufgrund einer Dienstvereinbarung erlauben, wie das z.B. bei der wöchentl. Höchstarbeitszeit der Fall ist.
Aber auch im ArbZG ist "Pause" nicht in diesem Sinne definiert, sondern nur die Anordnung und Dauer von Pausen.
Nein, die gültige Rechtssprechung des BAG ist entscheidend, wie oben zitiert, und demnach ist es keine PAUSE, wenn die Pflegekraft in dieser Zeit auf der Station zu bleiben hat und im Notfall eingreifen muß. Auch dann nicht, wenn der TVÖD nichts darüber schreibt.
Also, kann es der AG verlangen, dass Du auf Station bleibst? NEIN!
