TVöD: Rückzahlung Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung?

Katerles

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Hallo,
weiß jemand, ob man immer noch das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man bis zum 31.03. des Folgejahres kündigt?
Finde im TVÖD nur, dass das Beschäftigungsverhältnis am 01.12. bestehen muss.
Danke schon mal für Eure Antworten - würde mir sehr helfen.
Silke
 
Im TVöD § 20 ist das geregelt, kannst du nachlesen.
Wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Rückzahlung ist nicht mehr einheitlich geregelt. Früher gab es das im BAT, dass man mindestens bis 31.03. des Folgejahres beschäftigt sein musste.
 

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