Tubus nach Tod entfernen?

Shylock

Newbie
Registriert
19.07.2009
Beiträge
20
Darf der Tubus nach dem Tod eines Patienten/ einer Patientin entfernt werden?
Oder muss er drin bleiben, im Bezug auf eine Autopsie?
 
Hallo Shylock,
bei uns entscheidet immer der anwesende Arzt, ob der Tubus entfernt werden soll oder nicht.Wenn ein Patient plötzlich ohne ersichtlichen Grund verstirbt, bleibt er in der Regel drin.

LG Binca:)
 
HI,
bei uns wird der Tubus grundsätzlich nach der feststellung des Todes entfernt egal ob eine Autopsie oder andere Maßnahmen geplant sind .
Der Verstorbene wird auch immer sofort vorbereitet ,falls Angehörige
ihn noch einmal sehen möchten .
Bischi
 
Der Tubus darf bei einem Verdacht auf eine unklare Todesursache nicht entfernt werden, wie auch alle anderen Zu- und Abgänge.
 
Fällt darunter auch jegliche Überwachungsableitungen von EKG & Co. ?
 
Bei unklarer Todesursache wird in der Regel die Polizei verständigt, daher würde ich den Toten so lassen, wie er ist, bis sie eintrifft.
 
Wir hatten das Problem schon mehrmals und von der Polizei kam auf Nachfrage die Aussage, daß bei (V.a.) nicht natürlichem Tod keine Zuleitungen/ Ableitungen entfernt werden dürfen und auch keie Blutflecken abgewaschen werden dürfen. EKG-Elektroden würde ich dranlassen, das Kabel natürlich nicht.
 
bei uns ist das auch so...bei unklarem tot bleibt alles da wo es ist...
 
Nach Freigabe eines Arztes wird Alles entfernt, was geht.
 
Im häuslichen Bereich: Wenn der Arzt dagewesen ist und den Totenschein ausgestellt hat, entfernen wir sämtliche Zugänge also Trachealkanüle, Dauerkatether, Button u.s.w. das Einzige, was wir nicht entfernen ist PEG/PEJ.
 

Ähnliche Themen