Guedel Tubus einlegen durch Pflegepersonal

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jackdanielsx84x schrieb:
. Bei einem Notfall auf der Straße wird rechtlich ein höhere Anspruch an dich gestellt als an einen Laienhelfer und wenn du diesem nicht gerecht wirst ist man auch ganz schnell vor Gericht.

kannst du uns erklären welche Ansprüche genau an uns gestellt werden?

jackdanielsx84x schrieb:
Fakt ist auch, dass es Ärzte gibt die in Notsituationen auch nicht immer 100% auf dem Damm sind (in meiner Ausbildung auch schon erlebt) und dann ist es immer gut selbst zu Wissen was man im Rahmen seiner Kompetenzen tun darf und kann.

Hallo Jackdanielsx84x,

anscheinend hast du echt Pech, in allen Bereichen, immer nur negative Erfahrungen machen zu dürfen.
Ich bin in der glücklichen Lage, sehr viele Kompetente Ärzte zu kennen.

@all,
warum sollten die Pflegekräfte keinen Guedeltubus einlegen dürfen, es ist eine leicht erlernbare Tätigkeit, die in einer Notfallsituation auch Sinn macht, von einer Pflegekraft wird auch erwartet, dass sie mit der Reanimation beginnt und diese durchführt, bis das Rea-Team anwesend ist.

Schönen Tag
Narde
 
Tachchen!

Nicht immer. Das war ein Einzelfall. :daumen:


Nun, als Faustregel rechnet man bei Laienhelfern mit einer Reanimationszeit von 15 Min, d.h. sie sind gut dabei, wenn sie eine Reanimation 15 Mins durchhalten. Ist natürlich rechtlich kein muss für Laien... Bei medizinisch gebildetem Personal wird die Zeit natürlich weiter gestreckt...nun wirds rechtlich natürlich wieder schwammig, da man sowas schriftlich natürlich nicht festhalten kann. Wird jedoch zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Patient bei einer längeren Reanimation unverhältnismäßig höhere Überlebenschancen gehabt hätte und du körperlich dazu in der Lage gewesen wärst diese zu gewährleisten sieht die Sache schon anders aus.
Noch etwas einfacheres... Basismaßnahme bei einer HLW... Vorausgesetzt du interessierst dich nicht dafür und bist der Ansicht ist alles primär ärztliche Tätigkeit... und vergisst somit... durch mangelnde Übung oder Desinteresse die Mundraumkontrolle und der Patient/Verletzte aspiriert.... hast du ein kleines Problem.
Vergisst dies ein Laienhelfer gilt immer noch die Regel... Hauptsache was gemacht (find ich zwar nicht gut, aber ist halt so. Eigentlich könnte es fast jeder mit dem nötigen Interesse und wenn er/sie sich mal vor Augen hält wen es morgen schon betreffen könnte....)
Eben ganz einfache Dinge, die natürlich auch mit einfacher Fahrlässigkeit zu tun haben, die man schneller erreicht als man denkt, wenn man aus der Übung kommt.
Nehmen wir noch etwas anderes... Kleines Mädchen isst Eis und die kleine Biene sitzt natürlich darauf, dann wird von dir gefordert zu mindest kleinste Hilfestellungen wie z.B. lokale Kühlung usw. anzuwenden.
Verfehlst du diese, ich nenns immer gerne Basismaßnahmen und gerätst an vielleicht fachkundige Anwesende oder Leute vom Rettungsdienst, die eine eindeutige Verfehlung feststellen kannst du ganz schnell dafür herangezogen werden.
Es sind manchmal eben auch nur kleine Dinge, die man aber bei medizinisch vorgebildetem Personal voraussetzt.

Greez
Dennis
 
ich frage mich ob Du als Rettungshelfer (RH), Rettungssanitäter (RS) oder als Rettungsassistent (RA) in Deiner Freizeit tätig bist?

Ute, die Abkürzungen für RD Personal lautet:
RettSan und RettAss, gerade beim RettAss ist es wichtig..... RA ist ein Rechtsanwalt und hat in keinster weise mit einem RettAss zutun.

(Sowas lernt man in einem reinen Rettungsdienst-Forum).



Also wenn bei mir eine Schwester so abgeht, dann bekomme ich jetzt schon den planken Horror...... Da muss die Schule mir aber was anderes eintrichtern, als ich auf der Rettungsdienst-Schule gelernt habe.

Wegen einem Guedel Tubus so einen Aufriss machen, wahnsinn. Die will dich doch nur anschwärtzen, weil sie es selber nicht kann und als Schwester vor einem Azubi dumm da stand.
Außerdem sollen wir tatenlos zuschauen, wie der Mann vielleicht erstickt, nur weil wir ihn nicht anständig beatmen konnten ???
Jede sec. ohne 02 ist wertvolle zeit.

Grüsse daniela
 
Hallo JackdanielsX84x,

worauf beziehen sich deine Angaben zur Reanimation?
Kannst du auch Quellen nennen?
Ich habe davon noch nie gehört.

Danke
Narde
 
Quellen....

Tachchen!


Nun, die Quelle der 15 Mins Orientierungszeit stammt einmal aus dem EH Ausbilderkurs und einem Megacodetrainer, dessen Namen ich leider nicht mehr so genau weiß, jedenfalls hab ich den in meinem Ausbildungskrankenhaus getroffen.

Zu der Mundraumkontrolle gibt es ein nicht mehr ganz so aktuelles Urteil (war irgendwann in den 90gern), muss mal sehen ob ich es irgendwo noch rumfliegen habe.

Das mit der kleinen Biene oder Wespe hab ich mal daraus abgeleitet, hab ich kein aktuelles Beispiel für.

Im Grundsatz geht es darum:
Mal ein total schwachsinniges Beispiel.... Der Laie will einen Luftröhrenschnitt machen und setzt am Bauchnabel an... Die examinierte Schwester tut genau das gleiche... Bei ihr wird aber vorausgesetzt, dass sie zumindest die Lage der Luftröhre kennt, da es Ausbildungsinhalt ist.... natürlich ein 100% fiktives Beispiel.... bitte keiner für voll nehmen.


Greez
Dennis

PS: Dreamy... nun ja RS und RA sind eigentlich auch gültige Abkürzungen, wenn man sie in Fachkreisen verwendet. Jedenfalls ist das in Rheinland - Pfalz so.
 
Hallo,

nachdem wir vom Thema Guedeltubus weit weg sind, erlaube ich mir das Thema zu schließen.
Nach Rücksprache mit JackdanielsX84X beruhen seine Aussagen auf hören-sagen.

Schönen Abend
Narde
 
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