Ich stimme Dir im Prinzip zu, halte allerdings die rechtlichen Grundlagen auch für ein Argument. Möglicherweise auch eines, dass der Patient eher akzeptieren kann als die Tatsache, dass Wundbehandlung mit Zucker (Pneumonieprophylaxe mit Franzbranntwein, Dekubitusprophylaxe durch Eisen und Fönen...) inzwischen als obsolet gilt. Das hab ich schon immer so gemacht und jetzt behauptet die Schwester, das wäre falsch...
Wir haben mal Ewigkeiten mit einer Patientin argumentiert, die jede Pflegemaßnahme von uns als "Verletzung ihrer Persönlichkeit" (ihr Ausdruck) deutete, weil wir eben mit unserem Fachwissen argumentierten. Sie dagegen war der Meinung, sie hätte selbst am besten im Gefühl, was ihr gut täte. Nachdem sie mir eben auch Vorschriften machen wollte, wie ich ihr exulcerierendes Mamma-Ca verbinden solle - auf eine Art, die eher Keime gezüchtet denn eliminiert hätte, und Keime führen da zu sehr unangenehmen Gerüche - kam ich ihr irgendwann mit dem Bild vom Fahrlehrer und Fahrschüler. Wenn der Schüler sich weigert, sich anzuschnallen, da dies seiner Persönlichkeit widerspräche, kann der Fahrlehrer dies zwar akzeptieren, muss aber den Schüler bitten, auszusteigen, sonst macht er sich strafbar. Das Bild hat die Dame begriffen. Sämtliche andere Argumente waren vergeblich gewesen - sie kannte ihre Persönlichkeit schließlich besser als ich.