Schwanger in der Probezeit - DRK Schwesternschaft

crocophant

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Hallo an alle,

eine Freundin von mir hat am 01.06.2010 im DRK Geriatiezentrum angefangen zu arbeiten und ist damit, logischerweise, noch in der Probezeit. Die beträgt beim DRK übrigends 1Jahr, weil sie dort extra in die Schwesternschaft eintreten musste.

Nun zu ihrem Problem: Sie ist jetzt in der 6.Woche schwanger, ungeplant. Wie verhält es sich jetzt mit der Probezeit. Ist sie lt. MuSchuG unkündbar oder kann sie ohne jegliche Angabe von Gründen trotz allem gekündigt werden?

Sie macht sich jetzt ziemliche Sorgen, weil ihr der Job echt Spaß macht und sie auch total in ihrem Beruf als Krankenschwester aufgeht. Andererseits freut sie sich auch schwanger zu sein.
Sieht das DRK eine Schwangerschaft in der Probezeit ganz locker? Oder hat sie mit Konsequenzen zu rechnen?

Danke schon mal für eure Antworten
 
In der Probezeit kann immer und jeder Zeit, ohne Angabe von Gründe gekündigt werden. Wenn das DRK Deine Freundin also kündigen will, kann es das machen. Die Schwangerschaft muss ja net der Grund sein.

Was anderes, eine Probezeit von 1 Jahr ist nicht zulässig! Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen!
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Arbeitsrecht - Probezeit

Und selbst die DRK-Schwesternschaft steht nicht über dem Bürgerlichen Gesetzbuch!
 
Joerg - Stopp - DRK Schwesternschaft ist ein Verein und es zählt das Vereinsrecht.

Das Thema hatten wir schon mehrfach.
...

Steht das Vereinsrecht über dem BGB?
Wenn das DRK da einen Schlupfloch gefunden hat, sollte man um die aber wirklich einen großen Bogen machen.
 
Die Schwesternschaft ist ein Verein in dem du Mitglied bist.

Wenn du an meinen Aussagen zweifelst, frag Medsonet.

Ob jemand Mitglied in der Schwesternschaft wird muss jeder selber entscheiden. Hat sicher auch seine Vorteile. Du hast im Alter einen Anspruch auf einen Platz im Schwesternschaftseigenem Altenheim. Die Schwester ist keine Arbeitnehmerin im üblichen Sinne und unterliegt somit nicht dem BGB.

Zahlst aber auch Mitgliedsbeiträge von deinem Gehalt.

Aber ans Mutterschutzgesetz hält sich auch das DRK.
 
Ich glaub Dir das schon, ich wollte nur speziell bei dieser Sache nochmal nachfragen. :wink1:
Wenn das so ist, o.k. dann muss ich meine oberen Aussagen natürlich zurücknehmen.
 
Danke für Eure Antworten!

D.h. Meine Freundin kann also nicht gekündigt werden! Ist das so korrekt?
 
Sobald sie die Schwangerschaft dem DRK mitteilt, hat sie den Kündigungsschutz.
 
Und wie schauts aus: Nach dem 1Jahr Probezeit hätte sie einen Festvertrag. Den bekommt sie jawohl denn nicht, oder?

AchJa und noch etwas: Sie hatte schon 4Fehlgeburten und würde damit gleich zu Anfang ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dies hatte sie in der letzten Schwangerschaft schon. Ist die Sachlage dort anders?

Ich weiß, dass ich viel wissen will, doch sie ist so traurig und gleichzeitig glücklich. In einem Zwispalt halt.
 
Dazu müsste ich erstmal meine Kristallkugel anwerfen.:gruebel:

Das werden wir nicht sagen können.
 
Wie es im Mutterschutzgesetz verankert ist.
Wie wäre es wenn ihr euch mit diesem beschäftigen würdet?
 

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