S
Sr.Claudia
Gast
Guten Abend alle zusammen,
Ich habe jetzt mehrere Stunden in diesem Forum gelesen und einiges erfahren. Trotzdem würde ich gerne wissen, was ihr von meiner Idee haltet.
Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis (1.9.2010 - 31.08.2012) jetzt bin ich schwanger (5. ssw) ich war noch nicht beim Arzt und habe auch auf der Arbeit noch nichts gesagt (ich arbeite im ambulanten Bereich, bin examiniert). Ich bin ganz alleine- kein Partner, keine Familie im Rücken. Jetzt kam mir die Idee, bei meinem Chef eine schriftliche Zusage, dass ich nach der Befristung übernommen werde, zu erbitten mit der Begründung, dass ich abgesichert sein will. Weil ich mich ja ansonsten rechtzeitg arbeitslos melden muss. Ich finde die Idee prinzipiell gar nicht mal so verkehrt, denn wenn man sich im guten Glauben immer auf das Wort anderer verlässt, steht man ganz schnell ganz doof da. Jetzt habe ich überlegt, wenn ich ein solches Schreiben kriegen würde, noch einige Zeit zu arbeiten und dann meine Ss mitzuteilen. Glaubt ihr, dass in so einem Falle die schriftliche Zusage einer Verlängerung unwirksam wird? Moralisch ist es mit Sicherheit nicht der korrekteste Weg; dennoch muss ich ja auch sehen wo ich bleibe. Denn ich wäre dann vom 1.9. - Mitte Nov. arbeitslos, was mein Elterngeld um einiges schrumpfen ließe. Glaubt ihr dass diese Zusage dann unwirksam wäre? Ich habe hier auch von diesem Gleichstellungsgesetz gelesen, dass man halt klagen kann, wenn ein Vertrag aufgrund einer Ss nicht verlängert wird. Aber ich würde gerne wieder dort arbeiten. Und den Stress mit der Klage würde ich mir nicht antun wollen. Zumal es fraglich wäre, ob mein Arbeitgeber mir klar sagen würde, dass es nur wegen der Ss nicht verlängert wird...?! Meine Arnbeitskollegin z.B, hat das mit der schriftlichen ZUsage auch gemacht, allerdings weil sie einen Kredit aufnehmen wollte und in den Abrechnungen ja Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses steht. Sie hat die schriftl. Zusage bekommen.
Was meint ihr?
LG
Claudia
Ich habe jetzt mehrere Stunden in diesem Forum gelesen und einiges erfahren. Trotzdem würde ich gerne wissen, was ihr von meiner Idee haltet.
Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis (1.9.2010 - 31.08.2012) jetzt bin ich schwanger (5. ssw) ich war noch nicht beim Arzt und habe auch auf der Arbeit noch nichts gesagt (ich arbeite im ambulanten Bereich, bin examiniert). Ich bin ganz alleine- kein Partner, keine Familie im Rücken. Jetzt kam mir die Idee, bei meinem Chef eine schriftliche Zusage, dass ich nach der Befristung übernommen werde, zu erbitten mit der Begründung, dass ich abgesichert sein will. Weil ich mich ja ansonsten rechtzeitg arbeitslos melden muss. Ich finde die Idee prinzipiell gar nicht mal so verkehrt, denn wenn man sich im guten Glauben immer auf das Wort anderer verlässt, steht man ganz schnell ganz doof da. Jetzt habe ich überlegt, wenn ich ein solches Schreiben kriegen würde, noch einige Zeit zu arbeiten und dann meine Ss mitzuteilen. Glaubt ihr, dass in so einem Falle die schriftliche Zusage einer Verlängerung unwirksam wird? Moralisch ist es mit Sicherheit nicht der korrekteste Weg; dennoch muss ich ja auch sehen wo ich bleibe. Denn ich wäre dann vom 1.9. - Mitte Nov. arbeitslos, was mein Elterngeld um einiges schrumpfen ließe. Glaubt ihr dass diese Zusage dann unwirksam wäre? Ich habe hier auch von diesem Gleichstellungsgesetz gelesen, dass man halt klagen kann, wenn ein Vertrag aufgrund einer Ss nicht verlängert wird. Aber ich würde gerne wieder dort arbeiten. Und den Stress mit der Klage würde ich mir nicht antun wollen. Zumal es fraglich wäre, ob mein Arbeitgeber mir klar sagen würde, dass es nur wegen der Ss nicht verlängert wird...?! Meine Arnbeitskollegin z.B, hat das mit der schriftlichen ZUsage auch gemacht, allerdings weil sie einen Kredit aufnehmen wollte und in den Abrechnungen ja Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses steht. Sie hat die schriftl. Zusage bekommen.
Was meint ihr?
LG
Claudia