Remonstrationspflicht bei Behandlungs- / Pflegefehler: Wie sag ich´s meinem Chef?

es gibt schon wieder ein typisches Beispiel, diese Woche geschehen:Ass.arzt macht sich beim Abwaschen unsteril und wird darauf hingewiesen.Sie reagiert ultrabeleidigt, der OA bringts in Ordnung,nichts schlimmes passiert:aber der Zickenkrieg geht weiter und gipfelt in der Feststellung der Ass.ärztin,wir wären ihr gegenüber nicht weisungsbefugt und das sie unser Verhalten respektlos findet.In solchen Momenten möchte ich manchmal laut schreien!!!!!Wir sind doch nicht zum Spass da, sondern um zu helfen UND um Schaden zu verhindern.
 
in solchen fällen empfehle ich immer (klappt nat. nicht immer), einfach nachzufragen, wie man sich denn hätte verhalten sollen - und zwar genau, bitte.
 
Wo war in dem Fall die OP-Leitung?

Wenn beim Abwaschen und somit desinfizieren eines Patienten im OP ein Fehler passiert, muss die OP-Pflege, oder wer auch immer diesen Fehler bemerkt, seinen Einspruch laut und deutlich äußern dürfen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Es gibt Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen und wer dagegen verstößt, muss darauf aufmerksam gemacht werden.
Schließlich wird meist bei der OP-Pflege zuerst gesucht, wenn eine Wundheilungsstörung oder noch schlimmeres eintritt.

Wenn Frau Doktor sich auf den Schlips getreten fühlt, kann man noch den hygienebeauftragten Arzt hinzuziehen.
Bei uns steht dieser voll hinter den OP-Mitarbeitern und wir sehen fehlendes Hygieneverständnis nicht als petzen an, sondern als unsere Pflicht.

Lasst euch in solchen Fällen nicht kleinkriegen!!

LG opjutti