Hallo,
@Jolanda: der Nachweis erfolgt über die Lohnsteuerkarte, da wird auch die Religionszugehörigkeit eingetragen. Und ein Arbeitsvertrag kann nachträglich annuliert werden, wenn der Arbeitnehmer nachweislich falschangaben gemacht hat.
Was du sonst ansprichst, ist das Antidiskriminierungsgesetz. Das wird für die konfessionellen Häuser in dieser Hinsicht nicht greifen.
Ich arbeite in einem konfessionellen Haus, bin offiziell Mitglied einer christlichen Kirche, im Herzen aber nicht gläubig udn nur deshalb noch kirchensteuerzahlend, weil ich meinen Job nicht gefährden möchte..
Natürlich darf auch in einem christlichen Haus jeder glauben, was er möchte.Nur sagen sollte er es nicht.
Ganz klar ist, dass nach aussen hin eine Orientierung am lLeitbild zu erkennen sein muss.
Das heißt: keine umgedrehten keuze an der Kette, keine offizielle Befürwortung von Abtreibungen (zumindest in unserem katholischen Verbund), usw usw.
Man mag das einerseits mittelalterlich finden (prvat geht mir das so), andererseits ist das völlig okay, denn:
die Zugewandheit zum Patienten und das Hauptaugenmerk auf der professionellen und ganzheitlichen Pflege bleibt bestehen, ist Grundvoaussetzung.
Darüber hinaus bietet ein konfessionelles KH einen weiteren Aspekt, der in den Statuten des Hauses, im Leitbild festgelegt wird: die Unterstützung in spirituellen Belangen. Der christliche Glaube wird in diesem Fall also wie eine Zusatzqualifikation gehandelt. Im Alltag bedeutet das, dass unsere Seelsorge sehr aktiv ist, dass mindestens 2 mal pro Woche ein Gottesdienst in der hauseigenen kapelle stattfindet, dass eine krankensalbung angeboten udn jederzeit ein Pfarrer greifbar ist, dass an allen christlichen Festen der hausinterne Chor (freiwillige Schwestern und Ärzte) über die Stationen geht und für die Patienten singt.
Zu spüren ist der christliche Unterbau überall: in der Namensgebung der Stationen, die Stationen werden gesegnet, das Patientenklientel ist ein ausgewähltes (und meist älteres).
Ich bin keine praktizierende Christin, gehe nicht zu den Gottesdiensten, singe nicht mit, usw.
Ich finde es aber völlig normal und vertretbar, dass ein Arbeitgeber sich Mitarbeiter aussucht, die seinen Ansprüchen in allen Belangen entsprechen, auch wenn dieser Anspruch über die reine berufliche Qualifikation und Eignung hinausgeht.
P.S.: laut Arbeitsrecht ist eine sofortige Kündigung bei Kirchenaustritt rechtens, wenn man bei einem konfessionellen Arbeitgeber beschäftigt ist. Die Ziele des Mitarbeiters sind dann nicht mehr mit denen des Arbeitgebers vereinbar.