Psychiatrie-Einsatz: wie viele Pflichtstunden?

newone

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Hallo. Ich habe eine Frage . Undzwar bin ich für 4 Wochen in der Psychiatrie eingesetzt .Ich habe allerdings keine Möglichkeit eine Zweite Wohnung dort zu bezahlen geschweige denn dort hinzukommen (außer 3 Stunden hin und Rückfahrt mit Bus und Bahn täglich ) . Wie viele pflichtstunden muss man dort ableisten ? Also geht es das man sich für die 4 Wochen krankschreiben lässt oder wäre ich dann nicht zugelassen?
 
Moin
Ernsthaft drei Stunden Fahrt? Ist denn keine Psychiatrie in der Nähe, mit der Dein Stammhaus kooperiert?
Krank schreiben lassen find ich jetzt nicht gerad die beste Einstellung! Zumal der Einsatz in der Psychiatrie mit Sicherheit sehr lehrreich sein wird! Ich würde sagen: Augen zu und durch! Es sind doch nur vier Wochen....
LG
Jenny
 
Drei Stunden Fahrt halte ich auch für etwas seltsam. Normalerweise sind die Kooperationshäuser doch in der Nähe der Ausbildungshäuser, oder?
Naja. Ich würde an deiner Stelle am besten mal mit deiner Schule sprechen und auch mit der Psychiatriestation dort. Vielleicht hat irgendjemand eine Lösung für dich.
Krankschreiben bringt dir leider wenig, da du in jedem Bereich (auch Psychiatrie) eine gewissen Pflichtstundenanzahl ableisten musst.

LG
 
Ich finde es äußerst seltsam, dass man heutzutage in der Ausbildung Einsätze absolvieren muss und dann der Azubi nicht weiß, wo er in der Einsatzzeit unterkommt.
Sind denn die Ausbildungsstätten nicht mehr dafür zuständig, die Außeneinsätze zu koordinieren und dafür zu sorgen, das die Auszubildenden ordentlich untergebracht sind?

In meiner Ausbildung musste ich auch für 4 Wochen ca. 50 km von meiner Ausbildungsstätte meinen Einsatz auf der neurochirurgischen Kinderstation absolvieren. Dort gab es für die Schüler Zimmer im Schwesternwohnheim, welche für die Einsatzzeit kostenfrei zur Verfügung standen. Wir waren damals zu dritt aus unserem Ausbildungshaus und jede hatte ihr eigenes Zimmer.

Krankschreiben lassen ist die denkbar schlechteste Lösung. Frag doch mal in deiner Schule nach, die werden dir hoffentlich weiterhelfen können.

LG opjutti
 
Sind denn die Ausbildungsstätten nicht mehr dafür zuständig, die Außeneinsätze zu koordinieren
Die Schule ist für Organisation und Koordination des theoretischen und fachpraktischen Unterrichtes sowie der praktischen Ausbildungseinsätze zuständig- das ist korrekt und gesetzlich festgelegt. Hierzu gehört es auch, Kooperationsverträge mit ggf. externen Anbietern zu schliessen, wenn das eigene Haus bzw. der Klinikverbund eine Fachdisziplin nicht vorhalten kann. Durch die Zusammenlegung von Schulen zu großen Ausbildungszentren bzw. großen Klinikverbunden ist es heute leider so, dass Schüler sich auf Einsätze in mehreren Häusern einstellen müssen...diese liegen nicht immer wohnortnah.
und dafür zu sorgen, das die Auszubildenden ordentlich untergebracht sind?
das ist definitiv nicht Pflicht der Schule bzw. des Ausbildungsträgers!
In meiner Ausbildung musste ich auch für 4 Wochen ca. 50 km von meiner Ausbildungsstätte meinen Einsatz auf der neurochirurgischen Kinderstation absolvieren. Dort gab es für die Schüler Zimmer im Schwesternwohnheim, welche für die Einsatzzeit kostenfrei zur Verfügung standen. Wir waren damals zu dritt aus unserem Ausbildungshaus und jede hatte ihr eigenes Zimmer.
Wohnheime sind teurer Luxus und rentieren sich kaum noch- immer weniger Kliniken bieten so was an. Man muss sich oftmals tatsächlich selber im Wohnraum kümmern- für 4 Wochen könnte man an ein günstiges Gästezimmer o.ä. denken....
 
Und zwar bin ich für 4 Wochen in der Psychiatrie eingesetzt .Ich habe allerdings keine Möglichkeit eine Zweite Wohnung dort zu bezahlen geschweige denn dort hinzukommen (außer 3 Stunden hin und Rückfahrt mit Bus und Bahn täglich ) .
Du kommst doch hin- dauert halt sehr lange. Das Dein Wohnort nicht nahe an diesem Einsatzort liegt bzw. Du keinen Führerschein hast ist nicht das Problem des Ausbildungsträgers! Für 4 Wochen sollte das auch mit längeren Bahnfahrten machbar sein ...gäbe es denn die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu gründen?
Wie viele pflichtstunden muss man dort ableisten ? Also geht es das man sich für die 4 Wochen krankschreiben lässt oder wäre ich dann nicht zugelassen?
Klär das mit Deiner Schule ...sind übrigens bei Krankschreibung 154 Fehlstunden! Ganz im ernst: hast Du das vorher nicht gewusst? Wie gehst Du mit anderen Einsätzen um, die eventuell auch "unbequemer" zu erreichen sind...möchtest Du Dich immer krankschreiben lassen? Meine persönliche Meinung: Du bekommst die Chance, eine gute Ausbildung zu absolvieren und erhälst hierfür einen sehr gute Ausbildungsvergütung. Das "Kleingedruckte" (Einsatzorte etc.) liest man vorher .... Kann es sein, dass Du ein ganz anderes Problem mit der Psychiatrie hast? Hierüber solltest Du mit der Schule sprechen...
 
Wir hatten unseren Psychiatrie-Einsatz auch ca. 50 km außerhalb. Für die 5 Wochen waren wir bis auf 2 Leute (die sind gependelt) im Wohmheim der psychiatrischen Klinik untergebracht. Da haben auch Azubis anderer Berufsgruppen (Heilerziehungs- u. Altenpflege) gewohnt.
Bezahlen mussten wir nur die Anfahrt, und die konnte man von der Steuer absetzen.
 
Du kommst doch hin- dauert halt sehr lange. Das Dein Wohnort nicht nahe an diesem Einsatzort liegt bzw. Du keinen Führerschein hast ist nicht das Problem des Ausbildungsträgers! Für 4 Wochen sollte das auch mit längeren Bahnfahrten machbar sein ...gäbe es denn die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu gründen?

@newone

Ich hatte ein ähnliches Problem, nur mit nicht ganz so arg langer Fahrt. Ich habe auch kein Auto. Meistens sind die Einsatzstationen recht kooperationsbereit und es war bei mir z.B. nie ein Problem, dass ich statt um 6 erst um 6.30 angefangen hatte....musste dann die 30 Minuten entsprechend am Ende dranhängen. Drei Stunden Fahrt sind natürlich echt sehr viel, aber Fahrgemeinschaften sind natürlich auch eine Möglichkeit. Ansonsten muss man die 4 Wochen eben leider mal in den sauren Apfel beißen. :/ Eine Kurskollegin von mir hatte auch über 100km Anfahrtsweg, mit Bus und Bahn waren das auch knapp 2 Stunden. Kannst ja versuchen wegen Zeiten etwas gut mögliches bzw erreichbares auszuhandeln, solltest du mit gar keinem mitfahren können. Ich schüttele immer wieder den Kopf darüber, dass heutzutage vorausgesetzt wird, dass man ein Auto hat. :roll::o
 
... Also geht es das man sich für die 4 Wochen krankschreiben lässt oder wäre ich dann nicht zugelassen?
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn du krank bist, dann bist du krank. Da ist es doch egal, wo man nun eingesetzt ist. Was hat das mit den Pflichtstunden zu tun?

Elisabeth
 
Ich sag es im Gegensatz zu Elisabeth, die gerne in Rätseln malt, frei heraus: Ich finde es eine Frechheit, dich "krankschreiben lasse zu wollen" um organisatorischen Aufwand zu vermeiden.

Das hat mit "krank" herzlich wenig zu tun und sollte (und wird hoffentlich im Fall der Fälle) entsprechend geahndet werden.

Tolle Einstellung...
 
.... Kann es sein, dass Du ein ganz anderes Problem mit der Psychiatrie hast? Hierüber solltest Du mit der Schule sprechen...
Ich weiß nicht, ob du ebenfalls die alten Beiträge gelesen hast Lillebrit - So oder so mein Hinweis an den TE:
Kläre deine persönliche Vorgeschichte mit einer Vertrauensperson der Schule. Vielleicht findet sich ein Weg (Verkürzung oder anderer Bereich, der dich persönlich nicht tangiert).
 
Psychiatrie-Stunden sind meines Wissens nach doch relevant für die Zulassung zum Examen - d.h. wenn man die Stunden nicht erbracht hat, wird man nicht zugelassen, ganz egal ob krank oder sonstige Gründe.
 
Ich kann schon verstehen, dass man net gerade in die Psychiatrie möchte, in der man selber vor gar net allzulanger Zeit Pat. war. Im Gegensatz zu einem somatischen Krankenhaus geht es hier ja um die Seele- einem Bereich, der sonst niemandem zugänglich ist... nicht mal dem eigenen Partner. Der kennt auch nur Facetten.
Und sein wir mal ehrlich- Schweigepflicht ist ein nettes Wort, dass selten eingehalten wird.

Ich würd auch versuchen, für diese Pflichtstunden in einen andere Einrichtung zu kommen. Kann man diese Stunden nicht auch in einer gerontopsychiatrsichen Einrichtung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst mit psychisch erkrnkten Kunden absolvieren?

Elisabeth
 
Wieso hast du noch einen Einsatz nach deinem praktischen Examen ?

Ich kann das mit der Fahrzeit seh gut verstehen, denn die Schule an der ich meine Ausbildung gemacht habe, hat das sogar absichtlich gemacht.
Eine Mitklässlerin wohnte im Nebendorf einer psychiatrischen Klinik, die von mir aus 60km weit weg ist und hatte ein Auto. Aber ICH musste dahin. Sie musste dafür in eine Klinik der gleichen Sorte, die von mir aus nur 5km weit weg ist und sehr gut öffentlich zu erreichen. Denn ICH hatte zu dieser Zeit kein Auto. Auch auf Nachfrage wurde das nicht geändert. Ich finde das reine Schikane.
Andersrum wäre es für beide eine sehr gut geeignete Lösung gewesen. Denn auch mit Auto sind 120km pro Tag als Azubi finanziell nicht so leicht machbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd auch versuchen, für diese Pflichtstunden in einen andere Einrichtung zu kommen. Kann man diese Stunden nicht auch in einer gerontopsychiatrsichen Einrichtung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst mit psychisch erkrnkten Kunden absolvieren?
Man kann Einsätze (leider) nicht nach Belieben tauschen oder umdeklarieren- jede Schule muss im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde entsprechende Einsatzorte und/oder Stationen "zulassen", um dort einsetzen zu können. Was wie verrechnet wird (ambulant/stationär, rehabilitativ, curativ, präventiv, palliativ etc. ...) ist sehr komplex und in den Schulen unterschiedlich. Wenn die ambulanten Stunden erbracht sind, muss es z.B. eine stationäre Einrichtung sein...."ähnliche" somatische Disziplinen werden auch meistens nicht als Psychiatrie "durchgewunken". @ewone: ich habe Deine alten Threads gelesen und denke auch, dass Du versuchen solltest in einen ganz anderen Bereich zu kommen als der, in welchem Du evtl. warst. Sprich mit der Schule!
 
Ich kann schon verstehen, dass man net gerade in die Psychiatrie möchte, in der man selber vor gar net allzulanger Zeit Pat. war.
Woher weißt Du, dass es genau diese Einrichtung war?

Zusätzlich der TE ist doch klar gewesen, dass sie als Ex-Psychiatriepatientin die Ausbildung beginnt und sie hat sich doch eigentlich im Vorfeld mit der Problematik beschäftigt.
VG lusche
 
Vermutungen dürfen aufgestellt werden. Und in der Regel werden Akutaufnahmen net erst meilenweit vom Wohnort erfolgen. Wenn man sich strikt an die Schweigepflicht halten würde- auch unter Kollegen- dann wäre es auch kein Problem als ehemaliger Pat. in einer Psychiatrie zu arbeiten.

Udn wer geht schon bei Ausbildungsbeginn davon aus, dass der Psychiatrieeinsatz genau in der Klinik erfolgen wird. Ich denke mal, dass auch die wenigsten um die Verteilung der Pflichtstunden wissen.

Elisabeth
 
Vermutungen dürfen aufgestellt werden.
Aber natürlich dürfen sie das. Sie sollten nur auch als solche gekennzeichnet sein?
...man sich strikt an die Schweigepflicht halten würde- auch unter Kollegen-...
Dann vermuten wir jetzt also mal, dass nur eine Sr den jeweiligen Patienten rund um die Uhr während des gesamten Aufenthalts betreut...nur so wäre es möglich, dass innerhalb der Abteilung nicht alle Kollegen über den einzelnen Patienten im Bilde sind?

Udn wer geht schon bei Ausbildungsbeginn davon aus, dass der Psychiatrieeinsatz genau in der Klinik erfolgen wird.
Wenn in der Umgebung noch weitere 2-10 Psychiatrien mit Akutaufnahme sind, wohl eher nicht.
Ist es aber die eine Klinik im Umkreis von 100 km ist die Wahrscheinlichkeit doch ziemlich hoch und der Einsatz dort keine grosse Überraschung.

VG lusche
 
@lusche- dein Glauben an das Gute im Menschen will ich dir net zerstören. Man sollte nur net zu oft die rosarote Brille aufsetzen- schon gar net, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Die werden net nur in der Gesellschaft schief angesehen sondern auch in unserer Berufsgruppe. Net umsonst verfiel man auf die Idee das Wort Burnout als Sammelbegriff für psychiatrsiche Probleme herzunehmen.

Ich kann dich übrigens beruhigen- das Problem der mangelnden Schweigepflicht findest net nur unter dem Pflegepersonal. Manche brüsten sich sogar damit. Leider kannst selten was zur Anzeige bringen denn soweit reicht es denn bei den betreffenden Personen doch noch, darauf zu achten, dass man ev. Zeugen vermeidet.

Elisabeth
 
Außer, dass Du mich namentlich ansprichst und offenbar meinst, in der Lage zu sein, zu beurteilen, ob ich in Menschen das Gute sehe, erkenne ich keinen Bezug, bzw. adäquate Antwort auf eines meiner Posts.
Bezieht sich das irgendwie auf meine Beiträge?

Zusätzlich möchte ich von Dir bitte weder ungefragte Tipps zum Thema „rosarote Brille weglassen“ (auch wenn Du da das schön unverfängliche „man sollte.....“ nutzt), noch brauchst Du mich wegen (meinerseits übrigens unausgesprochenen) Irritationen bzgl. Schweigepflicht zu beruhigen.
Du kennst mich gar nicht und von den paar Beiträgen hier, ist wohl niemand in der Lage meine Persönlichkeit einzuschätzen.

Durch die Hintertür zum x-ten Mal auf eines der Lieblingsthemen, nämlich die inflationäre Verwendung des Begriffes Burnout hinzuweisen, ist für die TE sicher zielführend....
VG lusche
 

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