Du hast als EU-Bürger, der in einem EU-Land geboren wurde und eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, das Recht, Dich überall in der EU niederzulassen und dort Arbeit aufzunehmen.
Eine Ausbildung in einem anderen EU-Land ist daher auch grundsätzlich möglich.
Allerdings müssen die Voraussetzungen stimmen.
So steht ganz oben auf der Liste umfangreiche Sprachkenntnis.
Dicht gefolgt von den notwendigen Papieren:
- amtliches Führungszeugnis,
- gültiger Reisepaß,
- gültige Aufenthaltsgenehmigung,
- SoFi-Nummer (Sozial-Fiskal: zu Deutsch: Sozialversicherungs- und Steuernummer).
In manchen EU-Ländern gelten Regelungen, über die man sich einfach hinweg setzen muß.
So kann es zum Beispiel passieren, daß man ohne eine Krankenversicherung keine Aufenthaltsgenehmigung bekommt und ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Krankenversicherung.
Oder, daß man ohne Wohnung keine Arbeit annehmen darf, aber ohne Arbeit keine Wohnung bekommt.
Ob in solchen Fällen jeweils das Huhn oder das Ei zuerst da war, kann Dir niemand, selbst (und ganz besonders) in Brüssel niemand beantworten.
Du darfst ganz einfach darauf vertrauen, daß Dein Reisepaß ein gültiges Verbleibsdokument ist und das mußt Du den Leuten da glaubhaft verkaufen.
Ein deutsche Ausbildung wird selbstredend überall in der EU anerkannt.
Das bedeutet allerdings nicht, daß Du im jeweiligen Land auch gleich als vollwertige Krankenschwester arbeiten kannst, denn manchmal sind Beischulungen nötig, um eventuelle Niveau-Unterschiede auszugleichen.
Überlege Dir das ganze gut, denn auch im Ausland mußt Du arbeiten für Dein Geld und Steuern zahlen.
Liebe Grüße!
Andreas