In Praxiseinsätzen auf anderen Stationen aushelfen

Lieber renje,

ich bin vollständig Deiner Meinung, dass eine wie von Dir beschriebene Planung stehen muss, die ja auch noch Spielraum für Anpassungen und Unvorhergesehenes lässt. Aber genau eine solche Planung wird von InetNinja in Post #8 als Beleg für folgende Behauptung angeführt:
Das in meiner Ausbildung was schief läuft war ja schnell klar.
Nun mag ja durchaus was schiefgelaufen sein in der Ausbildung. Aber die Einsatzgebiete erst ein paar Monate statt drei Jahre im Voraus zu erfahren fällt meines Erachtens nicht darunter. Wie Du sagst: Pläne haben es an sich, verändert zu werden.
 
... Aber die Einsatzgebiete erst ein paar Monate statt drei Jahre im Voraus zu erfahren fällt meines Erachtens nicht darunter. Wie Du sagst: Pläne haben es an sich, verändert zu werden...

Nein grundsätzlich ist das nicht schlimm. Das war nur eine Anmerkung dazu, dass die Einsätze zur Beginn durchgeplant seien sollten.

Das eine vorgeschriebene Reihenfolge nicht funktioniert ist mir klar und stand auch von meiner Seite nicht zur Debatte, ob ich auf einer Chirurgischen oder internistischen Station Körperpflege lerne ist vollkommen hinfällig.

Letztendlich ist in diesem Thread das Verleihen Diskussionsthema und die Verwirrung über die Rechtmäßigkeit dessen.
Die in meinem Fall immer noch besteht. Wird sich auch nicht klären lassen, da ich ehrlich gesagt nicht mehr weiß wem ich glauben soll. Aber so kurz vor Schluß auch egal.

Das KH's auf Azubis zur Kompensation zurückgreifen ist verständlich, aber deswegen nicht gut. Es muß vorerst hingenommen werden aber nicht akzeptiert. Es muß auch nicht zwangsläufig zum Nachteil des Azubis sein, kann es aber werden. Das ist abhängig von der Häufigkeit und dem Azubi selber.

Ja ich finde wenn Azubis auf diese Weise schon zur Kompensation von Personalmangel genutzt werden läuft was schief. Aber wie immer im gesamten System. Wenn damit aber die Bilanz noch aufpoliert wird, dann erst recht. Und die Vermutung möchte ich nicht ganz wegschieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztendlich ist in diesem Thread das Verleihen Diskussionsthema und die Verwirrung über die Rechtmäßigkeit dessen.
Die in meinem Fall immer noch besteht. Wird sich auch nicht klären lassen, da ich ehrlich gesagt nicht mehr weiß wem ich glauben soll. Aber so kurz vor Schluß auch egal.
Hier geht´s nicht ums "Glauben", sondern um das, was tatsächlich im Gesetz drinsteht! Siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/krpflaprv_2004/KrPflAPrV.pdf auf S. 13.
Und es gibt m. W. (und da ist offensichtlich Claudia völlig einer Meinung mit mir) keine gesetzliche Regelung, die hier das Verleihen kategorisch untersagen würde.
Das KH's auf Azubis zur Kompensation zurückgreifen ist verständlich, aber deswegen nicht gut. Es muß vorerst hingenommen werden aber nicht akzeptiert.
Ich weiß jetzt nicht, was genau Du mit "Kompensation" meinst. Schüler stehen tatsächlich zu einem geringen Teil auf dem Stellenplan (1:9), dadurch, daß ihr ja auch eine Ausbildungsvergütung erhaltet, kann euch der AG auch einsetzen, um notwendige Arbeiten im Klinikbetrieb abzudecken - ihr seid eben NICHT nur zum Lernen, sondern eben auch zum Arbeiten da. Auch ich finde das nicht 100%ig gelungen, und befürworte daher die zukünftige Pflegeausbildung, wo es - zumindest im Studium - anders ausschaut.
Daß natürlich ein Schüler eine Vollkraft ersetzen soll, oder daß Schüler NUR NOCH Drecksarbeiten und Aushilfen machen sollen, geht beides GAR NICHT. Sonst wird das Ausbildungsziel nicht erreicht:!:
 
Mit Kompensation meine ich den Mitarbeiter über gebühr zu nutzen. Das sprengt jetzt aber echt den Rahmen.

Und ich hab auch nie behauptet das Claudia etwas falsches sagt. Ihre Ansicht deckt sich ja mit dem was ich dazu erfahren habe. Und ja meine Unsicherheit besteht weiterhin. Weil ich jetzt immer noch nicht wüsste wie ich mich dagegen wehren könnte, ab wann und eine verlässliche Quelle die belastbar wäre. So wie ich das sehe könnte das nur ein Urteil.
Und genau das lässt sich nicht klären. Der eine sagt so, der andere so... Häufiges verleihen ist nirgendwo definiert genauso die Definition von strukturelle Ausbildung.

Ich schrieb auch das nichts dagegen spricht mal auszuhelfen. Wenn es aber die Regel ist, wird mit dem Azubi Kompensiert.
 
Also meine Schule verbietet das Stationshopping total. Sollte es dennoch passieren und man wollte es vor allem auch nicht, so wird Meldung an Schule und vor allem an die JAV gemacht. Diese überwachen das ganze und schreiten auch ein. Wenn deine Schule sich also schon nicht gut darum kümmert, dass ihr ausgebildet werdet, dann habt ihr doch sicher eine JAV, die mehr Interesse zeigen sollte. Zum waschen auf eine andere Station geschickt zu werden sollte die Ausbildung wohl eher nur im 1./2. Einsatz bereichern, wo das auch dem Stand der Ausbildung entspricht.
 

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