Durch den Zustrom vieler Flüchtlinge nach Deutschland haben Krankenhäuser naturgemäß auch immer mehr Patienten fremder Kulturen/ Religionen. Mein Arbeitgeber fordert - im Einklang mit den RKI-Empfehlungen - nunmehr u.a. MRGN/CRE-Screenings bei diesem Klientel. Gibt es Erfahrungen, inwieweit die Diskrepanz zwischen den kulturell-religiösen Vorgaben des Islam ("Intimbereich bleibt für Fremde tabu") und den hygienischen Erfordernissen (Rektalabstrich) überwunden werden kann?