Praktische Ausbildung

Off-topic: Sie ist nicht "eigentlich" Studentin. Sie macht Ausbildung und studiert parallel dazu, sie wird genau wie jede andere Auszubildende bezahlt und genau wie jede andere Auszubildende auf den Stellenplan des Hauses angerechnet. Ob das nun 9 : 1 ist oder weniger.
OT:
Ok, danke. Dann müßte aber, weiter gesponnen, die Anleitung der zukünftigen Pflege-Studenten anders (besser) laufen, da die ja nach dem neuen Pflegeberufegesetz NUR noch Studenten sind und m. W. auch keine Bezahlung erhalten und infolgedessen auch auf keinem wie auch immer gearteten Personalschlüssel auftauchen dürften.
 
Bei uns gibt es Ausbildungsentgelt.
75% dessen was ein regulärer Azubi GuK erhält, um das 4. Jahr (ausschließlich Studium) gegenzufinanzieren, so halbwegs.
Ich weiß gerade nicht, wie hoch die Studiengebühren pro Semester hier sind, im Hinterkopf habe ich etliche hundert Euro, die kannst dann wieder abziehen, vom verfügbaren Einkommen.
 
Nein, ich spreche vom zukünftigen Pflegeberufegesetz, das hat mit "Pflege dual" nix zu tun.
Eine Ausbildungsvergütung wird es m. W. auch nicht geben (habe auch noch nie gehört, daß Studenten etwas verdienen).
 
Aaah, gefunden:
"In der hochschulischen Ausbildung gibt es ausschließlich den generalistischen Abschluss, auch keine Vertiefung. Für die hochschulische Ausbildung sind zusätzlich zu den Zielen in § 5 erweiterte Ausbildungsziele formuliert worden (§ 32). Die Gesamtverantwortung für das Studium liegt bei der Hochschule. Die Studierenden sind nicht auf den Stellenplan angerechnet und erhalten keine Ausbildungsvergütung."
https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/DBfK-Inforeihe-Pflegeberufegesetz.pdf
 
OT:
Ok, danke. Dann müßte aber, weiter gesponnen, die Anleitung der zukünftigen Pflege-Studenten anders (besser) laufen, da die ja nach dem neuen Pflegeberufegesetz NUR noch Studenten sind und m. W. auch keine Bezahlung erhalten und infolgedessen auch auf keinem wie auch immer gearteten Personalschlüssel auftauchen dürften.
Es gibt bisher eine einzige Hochschule, die einen derartigen Studiengang anbietet. Dort erhalten die Studenten die Ausbildungsvergütung (da das derzeit gültige Krankenpflegegesetz von 2004 diese ja verpflichtend vorschreibt). Wie es ab 2020 wird, wird man sehen.

Edit: Hab Deinen zweiten Beitrag nicht gesehen: Dann natürlich weder Ausbildungsvergütung noch Stellenberechnung (dafür Bafög-Anspruch). Trifft aber auf die TE nicht zu.
 
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Ich weiß gerade nicht, wie hoch die Studiengebühren pro Semester hier sind, im Hinterkopf habe ich etliche hundert Euro, die kannst dann wieder abziehen, vom verfügbaren Einkommen.

Kommt auf die Hochschule an. Die staatlichen Studiengebühren sind wieder abgeschafft, Semesterbeiträge gab's immer, aber an den kirchlichen oder staatlichen Hochschule sind die überschaubar. Private und Fernhochschulen sind vergleichsweise teuer.
 
Sorry, Martin :beten:hab zu oberflächlich gelesen. Du beziehst Dich auf diejenigen die künftig ausschließlich an der Hochschule studieren könnten unter anderen Voraussetzungen als unten gefunden.
Deswegen fällt aber die Ausbildung an Fachschulen nicht weg und (ich nehm stark an) auch nicht die duale, die es ja für andere Berufe auch gibt.

Jetzt irritiert das alles noch mehr, hm @Claudia das meinst nicht oder?
https://www.hs-gesundheit.de/filead...a_Kemper/Medien/Flyer_Pflege_2015_NEU_WEB.pdf
Merkmal Hochschule - zutreffend. 8 Semester, am Anfang gemeinsam mit anderen Berufsgruppen, dennoch trifft das Merkmal dual zu.
Aus dem Flyer
"....Die Hochschule für Gesundheit bietet Ihnen ein umfassendes und praxisnahes Studium. Es umfasst den Bachelor als akademischen Abschluss und die staatliche Prüfung nach den einschlägigen Berufsgesetzen. Diese doppelte Qualifikation ist in Deutschland an einer staatlichen Hochschule etwas ganz Besonderes..."
"....Gemeinsam lernen und gemeinsam Praxis erfahren: Der Bachelor-Studiengang Pflege hebt die Trennung zwischen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege auf: Studierende entscheiden sich zu Beginn des Studiums für einen dieser Schwerpunkte, lernen aber die gesamte Bandbreite der pflegerischen Versorgung kennen. Die Studierenden des Bachelor-Studiengangs Pflege erhalten für die Dauer von sechs Semestern einen Ausbildungsvertrag mit einem der zahlreichen Kooperationspartner der Hochschule für Gesundheit. Diese sind beispielsweise Kliniken, Träger der Wohlfahrtspflege oder Altenheime. Für diesen Zeitraum erhalten die Studierenden eine reguläre Ausbildungsvergütung..."

Nochmals sorry, weil das ziemlich viel OT ist :beten:

Nochmal @Claudia - korrekt: Kooperation mit einer Privatuni
 
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Das war jetzt mein Fehler, weil ich mit meinem OT (Ausblick aufs zukünftige Gesetz) für Verwirrung gesorgt hab. :wink1:
Ich hatte mich nur gefragt, ob die praktische Ausbildung dann nicht anders laufen müsse, da ja der Status ganz anders wäre... das hilft aber der TE nix. Sorry nochmals.
 
@Claudia das meinst nicht oder?
https://www.hs-gesundheit.de/filead...a_Kemper/Medien/Flyer_Pflege_2015_NEU_WEB.pdf
Merkmal Hochschule - zutreffend. 8 Semester, am Anfang gemeinsam mit anderen Berufsgruppen, dennoch trifft das Merkmal dual zu.
Jepp, diesen Studiengang meinte ich. Er ist nicht dual, da es keine Kooperation zwischen einer Krankenpflegeschule und einer Hochschule ist, sondern der theoretische Unterricht komplett von der Hochschule übernommen wird. Der praktische Teil des Studiums findet natürlich in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten usw. statt - das ist im Ausland, wo Pflege schon längst ein Studienfach ist, ebenso der Fall.
 

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