1. Gesundheits- und Krankenpflege - 800 Stunden „stationär“ - teilt sich wiederum auf in
• kurativ in sieben medizinischen Fachgebieten
Innere • Geriatrie • Neurologie • Chirurgie • Gynäkologie • Pädiatrie • Wochen- und Neugeborenenpflege
• palliativ in zwei der vorgenannten sieben Gebiete
• rehabilitativ in zwei der vorgenannten sieben Gebiete
Eine bestimmte Station kann unter Umständen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen
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2. Gesundheits- und Krankenpflege - 500 Stunden „ambulant“ - teilt sich wiederum auf in
• präventiv
• kurativ
• rehabilitativ
• palliativ
Medizinische Fachgebiete spielen hier keine Rolle. Ambulante Versorgung muss (überwiegend) außerhalb des Krankenhauses erfolgen, so hat es der Gesetzgeber nach Überzeugung der Autorinnen ausdrücklich gewollt.
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Hinweis: Das praktische Examen findet im Differenzierungsbereich statt. Das heißt aber nicht, dass Differenzierung nur im letzten Ausbildungsjahr stattfindet.
1. Gesundheits- und Krankenpflege - 700 Stunden „Stationär“ - teilt sich wiederum auf in
• Innere Medizin
• Chirurgie
• Psychiatrie
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Also diesmal eine Aufteilung in beiden Bereichen in medizinische Fachgebiete aber alles stationär.
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Nicht zuletzt bleiben noch 500 Stunden, die auf die Bereiche I. Allgemeiner Bereich und II. Differenzierungsbereich zu verteilen sind.
http://www.lag-bawue.de/praxisanleitung/handreichung_2_Lernort_Praxis.pdf