Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Du hast es schon richtig erkannt- fallen alle unter den Casus Körperverletzung. Mag dir komisch vorkommen- ist aber so. Derjenige, der die Heilkunde ausüben darf, ist nun berechtigt abzuwägen, ob er die Tätigkeit guten Gewissens delegieren kann oder nicht. Zur Erleichterung seiner Entscheidungsfindung gibt es jetzt die Richtlinie... nur hier hat die BÄK nun mal einen entsprechenden Befähigungsnachweis gefordert. Ohne diesen befindest dich wieder im rechtsfreien Raum. Daruf hat Roßbruch hingewiesen. Net mehr und auch net weniger.
Wobei pikanterweise bis zum heutigen Tag wohl keine konkreten Vorstellungen durch die BÄK beibgebracht wurden, wie das denn nun praktisch funktionieren soll. Warum auch? Besteht ja kein Druck, dass man da was schnell ändern muss. Funzt alles weiter wie bisher... bis zum nächsten Skandal. Und der kommt manchmal schneller als man denkt.
Elisabeth
Wobei pikanterweise bis zum heutigen Tag wohl keine konkreten Vorstellungen durch die BÄK beibgebracht wurden, wie das denn nun praktisch funktionieren soll. Warum auch? Besteht ja kein Druck, dass man da was schnell ändern muss. Funzt alles weiter wie bisher... bis zum nächsten Skandal. Und der kommt manchmal schneller als man denkt.
Elisabeth