Pflegende übernehmen Heilkunde

Du hast es schon richtig erkannt- fallen alle unter den Casus Körperverletzung. Mag dir komisch vorkommen- ist aber so. Derjenige, der die Heilkunde ausüben darf, ist nun berechtigt abzuwägen, ob er die Tätigkeit guten Gewissens delegieren kann oder nicht. Zur Erleichterung seiner Entscheidungsfindung gibt es jetzt die Richtlinie... nur hier hat die BÄK nun mal einen entsprechenden Befähigungsnachweis gefordert. Ohne diesen befindest dich wieder im rechtsfreien Raum. Daruf hat Roßbruch hingewiesen. Net mehr und auch net weniger.

Wobei pikanterweise bis zum heutigen Tag wohl keine konkreten Vorstellungen durch die BÄK beibgebracht wurden, wie das denn nun praktisch funktionieren soll. Warum auch? Besteht ja kein Druck, dass man da was schnell ändern muss. Funzt alles weiter wie bisher... bis zum nächsten Skandal. Und der kommt manchmal schneller als man denkt.

Elisabeth
 
iwie komm ich zu völlig anderen Schlussfolgerungen
es ist ab jetzt völlig wurscht ob man irgendwann mal gelernt hat BE's zu machen, nebst wenn es Teil der Ausbildung war
der MDK fordert, entsprechend des Beschlusses zur HKÜR (blabla) dass alle 3-jährigen Pflegefachkräfte eine zusätzliche Qualifikation nachweisen müssen
ab sofort ist jede 3 jährige KS/ GuK/ GuKK nicht mehr qualifiziert genug, Blut abzunehmen und hat das Recht es zu verweigern (und sollte es auch, m.M.n.)
- da es diese Zusatzquali (die an Bedingungen geknüpft ist) noch gar nicht gibt, folgt:
Es existiert, bis jetzt, noch keine für BE's entsprechend den beschlossenen Richtlinien qualifizierte Pflegefachkraft
(dahingestellt ob man dies schon seit 100 Jahren drauf hat und auch tatsächlich kann)
per Gesetz - kann man es halt nicht mehr, das selbe Problem gilt auch für alle anderen Übertragungsmöglichkeiten der HKÜR
dem MDK ist völlig wurscht wie man das hinkriegt, er fordert ein, was festgelegt wurde.
Dass man sich das SO nicht gedacht hat, der MDK gleich das meckern anfängt - ja mei, nicht dem MDK sein Problem.
Man hat die HKÜR doch quasi durchgewunken, gerne gibt man unliebsame Aufgaben ab, ärztlicherseits, um das eigene Klientel zu entlasten (...)
Nur - einfach so, wie man es doch so gerne hätte, wird's halt leider nicht. Ja, schon blöd.
Eigentlich, eigentlich sollte man dem MDK danken, dass er sich da einschaltet. Wenn man um ein paar Ecken denkt.
Da IST jetzt Druck dahinter - sonst gibt's Ärger, Abmahnungen, Strafzahlungen-? ..MDK kann ja sehr erfinderisch sein.
Falls die Pflegefachkraft trotzdem die BE's macht, muss sie sich (schon aus Eigeninteresse) rückversichern und kundig machen
UND der jeweilige KH-Träger die Haftung übernehmen, im Bericht heißt es dazu
...Damit es nicht dazu kommt, "könnte man hausintern Regelungen treffen, dass die Pflege auf ihr Arbeitsverweigerungsrecht verzichtet, wenn das persönliche zivilrechtliche Haftungsrisiko im Rahmen des Durchführungsverschuldens vom Träger übernommen wird", sagt Roßbruch....
DAS kann ich mir SO nicht vorstellen - dass ein KH-Träger das persönliche zivilrechtliche Haftungsrisiko übernimmt - wer ist denn dermaßen von der Rolle, dass er da einen Blankoscheck unterschreibt-???
Macht das ein KH-Träger NICHT, haftet die Pflegefachkraft, persönlich, mit ihrem Vermögen, bei einer Zivilrechtsklage. Sorry - da würd ich passen wollen. Nein danke.

Man könnt jetzt argumentieren - mein Gott - was für ein Mucken******!!! Wegen einer freggs Blutentnahme so ein Geschrei.
Dazu möcht ich nur sagen: Die HKÜL, völlig unausgegoren - hab ich nicht zu verantworten.
Man hätte sich ja noch etwas Zeit lassen können, wenn man denn gewollt hätte. Um die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Warum nur die Eile?
 
Wie geschrieben-die BÄK hat es zwar eingefordert und es wurde ihrem Ansinnen statt gegeben- passiert ist nix. Auch so kann man Richtlinien aushebeln.

Hausinterne Fortbildungen zur BE und i.v.Medikamentenaplikationen gab es übrigens bereits in vielen Einrichtungen, net nur an Uniklinika, schon. Nur, ob dies anerkannt wird vom MDK? Zumal diese Fortbildungen net von Ärzten gehalten wurden. Die Pharmakologie wurde schließlich auch der Apothekerin zugesprochen.
Wenn ich den Gedanken jetzt weiter spinne... diejenigen, die in der Ausbildung Fähigkeiten wie Katheter legen u.ä. vermitteln, müssten ja eigentlich auch bei der BÄK nachweisen, dass sie dazu in der Lage sind. Stell ich mir sehr amüsant vor, wenn ich überlege, dass jenseits der Urologie kaum ein Doc weiß, wei es funzt.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen