Pflegende übernehmen Heilkunde

eine Übertragung bislang primär ärztlicher Aufgaben kann
durch nicht-ärztliches Personal stattfinden, wenn
eine entsprechende, staatlich geprüfte Qualifikation vorliegt
somit auch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten
theoretisch, praktisch und mit Abschlussprüfung
das kann man im §4 des KrPflG auch nachlesen (Seite des Bundesministeriums für Justiz)

„Modellvorhaben … können eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen. Satz 1 gilt für die Angehörigen des im Altenpflegegesetz geregelten Berufes auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Altenpflegegesetzes entsprechend“ (§ 63 Abs. 3c SGB V).
Quelle: Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Delegation-abschlussbericht vom Oktober 2009


"....Übernahme und Durchführung erweiterter Kompetenzen..... durch bisher „nur“ dreijährig ausgebildete Pflegefachkräfte in Ermangelung einer diesbezüglichen Qualifikation nunmehr unzulässig ist. (Quellle, s.o.)
-> Der Satz gefällt mir am allerbesten.

"......Erweiterte Kompetenzen können damit nur außerhalb dieser Stundenvorgabe (theoret. Stunden im Rahmen der 3 jährigen Ausbildung, Anm.) erworben werden.“
Bundesministerium für Gesundheit (an das Institut für Gesundheits- und Pflegerecht vom 02.05.2008, AZ: 316-4008-3/0).

Das heißt, das Ministerium ist sich schon länger deutlich bewusst, dass eine Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an "basisqualifiziertes" Pflegefachpersonal mit "nur" 3 Jahren Ausbildung nicht genügt, man benötigt....weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
Das ist das neue, dass staatlich geprüfte Weiterbildung (nix popel per IBF) dafür nötig ist. Dass alles etwas dauert ist auch klar. (Quellen von 2008, Infoveranstaltung von Prof. Roßbruch, letztes Wochenende, mehr von ihm, auf der Seite der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und jede Menge im www)
Es soll um etwa 40 Tätigkeiten gehen, u.a. Wundversorgung, Heilmittel, Schmerzmanagment, Demenz, AP-Versorgung....
... ab Dezember soll das stehen...

Ja, der Patient muss vorher gefragt werden, ob er von der zusätzlich qualifizierten Pflegefachkraft versorgt werden möchte, er kann dies ablehnen, dazu hat er das Recht.
Wer mehr Ahnung von, hier als Beispiel Wundversorgung hat, die Pflegekraft mit (1 zus. Jahr) Weiterbildung Wundmanagment oder der Arzt - stellt sich mir nicht. Auch wenn's nicht für den Titel FWB reicht, da wird mehr gefordert, wie bei der Geriatrie, der Intensiv - 2 Jahre.

Allerdings, gerade gefunden auf der Seite Akademie für Wundversorgung:
"Zertifizierung ist nicht gleichbedeutend mit “staatlicher Anerkennung”. Durch einen zertifizierten Abschluss erreicht man einen Titel, der auf eine standardisierte Weiterbildung mit gleich hoher Qualität zurück zu führen ist.Eine staatliche Anerkennung im Bereich des Wundmanagements gibt es bisher in Deutschland nicht und wird es auch nicht geben! Denn eine staatliche Regelung wird erst ab mindestens 720 Unterrichtsstunden eingeführt - und das auch nicht automatisch!"
Nebenbei gelernt: Ein Wundexperte ist noch lang, lang kein Wundmanager....
 
seit 20.02.12 gibt es die Bestätigung:
BMG stimmt Richtlinie zu Modellen nach § 63 (3c) SGB V zu
nachzulesen, z.B. hier
Deutscher Pflegerat - BMG stimmt Richtlinie zu Modellen nach § 63 (3c) SGB V zu

Es "....wurde eine Reihe von Kompromissen gefunden, die den Bedenken der Ärzteschaft Rechnung tragen;..."


weitere Pressemitteilung dazu vom 20.02.12 im Ärzteblatt
Deutsches Ärzteblatt: Richtlinie zur bertragung rztlicher Ttigkeiten kann in Kraft treten

manches irritiert mich gewaltig, DAS daraus am meisten

".....In Modellvorhaben können Ärzte Pflegekräften heilkundliche Tätigkeiten übertragen, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten.
Der Arzt jedoch stellt die Diagnose und die Indikation. Er entwirft einen Therapieplan, an den sich die Pflegekraft halten muss. Die Richtlinie sieht zudem einen Überweisungsvorbehalt vor: Pflegekräfte können einen Patienten nicht eigenständig an einen weiterbehandelnden Arzt überweisen, sie können lediglich eine Überweisung durch den Arzt veranlassen...."

....volle haftungsrechtliche Verantwortung für Pflegekräfte, obwohl sie nichts selbst entscheiden?
Wer will denn dann sowas überhaupt machen?
Müsst man doch vollkommen :schraube: sein.

24.02.2012 im Ärzteblatt
zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten
Ärzteverbände sagen Nein zur Substitution
kma Online - Nachrichten - Politik - Ärzteverbände sagen Nein zur Substitution



Hat sich inzwischen schon mal jemand damit befasst?
 
Vor allem- wer übernimmt die Haftpflicht?

Elisabeth
 
Erst mal Dein Problem?
Möglichkeit 1: Du schließt sie persönlich ab, handelst selbst die Konditionen aus, teuer auf alle Fälle
Möglichkeit 2: Der AG schließt eine ab, handelt bessere Konditionen aus -> damit etwas billiger, sowas gibt es wohl schon
alle anderen: Ergibt sich noch, muss man sich noch drüber Gedanken machen?
 
Zoff um Blutentnahmen absehbarRichtlinie mit ungeahnten Folgen: Weil Pflegekräfte für Blutentnahmen künftig eine Zusatzqualifikation benötigen, könnte es für Kliniken personell eng werden. Aber auch Praxen sind betroffen: Ihnen droht neue Konkurrenz.

Von Christian Beneker

LÜNEBURG. Die neue Heilkundeübertragungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) setzt die Klinikleitungen unter Druck und schützt vorerst die Interessen der Niedergelassenen.
...
Die Richtlinie sieht in Verbindung mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 vor, dass ärztliche Tätigkeiten, die früher unter bestimmten Bedingungen an dreijährig examinierte Pfleger und Schwestern übertragen werden konnten, nur noch dann übertragen werden dürfen, wenn die Pflegenden eine entsprechende Zusatzqualifikation absolviert haben.

Die Folge: Schwestern, denen etwa die Blutentnahme bisher übertragen worden war, können sie nun verweigern. Denn nach neuer Rechtslage ist eine dreijährig examinierte Schwester für die Durchführung etwa einer Blutentnahme kein qualifiziertes Personal mehr.
...
Allerdings: Den MDK interessieren solche Abmachungen nicht. "Der MDK wird die Fortbildung des Personals anmahnen und das Haus rügen, weil es nicht qualifiziertes Personal zur Durchführung von ärztlichen Tätigkeiten einsetzt, und das kann Geld kosten."

Viele Kliniken lösen das Problem mit dem Taschenrechner, sagt Roßbruch. "Sie errechnen, wie hoch voraussichtlich die Haftungssummen sein werden und wie teuer die Fortbildungen für das Personal und entscheiden dann."
...
Blutentnahme, Zusatzqualifikation, Klaus Rose : Aktuelle Nachrichten - nachrichten.de

Verweigern wird das BE keine Fachkraft. Schließliich sehen ja net wenige darin eine Aufwertung ihrer Position. Wie man sieht, ist das eine sehr subjektive Wahrnehmung. Pflegekräfte sind und bleiben abhängig vom guten Willen der Ärzte.

Elisabeth
 
Verweigern wird das BE keine Fachkraft. Schließliich sehen ja net wenige darin eine Aufwertung ihrer Position. Wie man sieht, ist das eine sehr subjektive Wahrnehmung. Pflegekräfte sind und bleiben abhängig vom guten Willen der Ärzte.
Elisabeth

Verweigern - brauch ich nicht.
Weil es nicht meine Aufgabe ist.
Entweder ist die MFA dran, oder wenn die MFA Feierabend hat der Arzt. Ferdsch.
Selber Schuld, am vielen, teils unnötigen verordnen von Blutentnahmen. Passt schon - so wie es ist.

Fühl ich mich deswegen abgewertet? Nö. Im Gegenteil.

Andere Bereiche wie Notaufnahme --- da dürfte es spannender werden.
Intensiv --- dürft außen vor bleiben, nehme ich an. Wobei mir da die Detailkenntnisse fehlen.

aus dem Artikel:
...Die neue Qualifikation hat aber einen Haken: "Die Ausbildung gibt es noch gar nicht", so Roßbruch......
....also nix neues.
Blutentnahme - nur 1 Punkt von vielen. Alle anderen - das selbe?
 
Wenn die PDL beschließt, dass Blutabnehmen ab morgen Aufgabe der Pflege ist, kannst Du es nicht mehr verweigern. Fällt unter das Direktionsrecht des AG. Du kannst sicher nochmal auf eine Unterweisung pochen, um die Patienten nicht zu massakrieren, aber danach musst Du, ob Du willst oder nicht.

So war es bei meinem alten AG. Aufgewertet hab ich mich dadurch nicht gefühlt, höchstens ver...eiert, denn die versprochene Stellenerhöhung kam dann natürlich doch nicht.
 
bist du dir ganz sicher, dass gefäßpunktionen unter das AG-direktionsrecht fallen? ich habe das anders in erinnerung, bin mir aber selber nicht ganz sicher.
 
Ich bezweifele ernsthaft, dasss eine PDL dies eigenständig entscheiden darf. Diese Entscheidung dürfte auf einer anderen Ebene erfolgen. Und wie der Beitrag aufzeigt, ist es ein Rechenexempel: Was ist teurer? Ev. Schaden regulieren oder Personal schulen.

Btw.- gibt es überhaupt noch Einrichtungen, die net geschult haben? Das war doch schon vor Jahren üblich um als Haus im Falle eines Falles versichert zu sein. Zur Qualität der Schulungsmaßnahme gibt es ja keine Vorgaben. Da hat die BÄK sich noch net geäußert. Sie wollte ja die Kontrolle übernehmen.

Ich stelle mir gerade den Protest der Pflegefachkräfte einer ganzen Station vor.... Verweigerung mit Verweis auf die Forderungen der Richtlinie. Aber das wird sicher net vorkommen. Eher fallen (gund-)pflegerische Tätigkeiten weg. *fg*

Elisabeth
 
Wieso schulen ? Bis zur Einfühung der GuK-Ausbildung gehörte die BE zu den Ausbildungsinhalten,ergo dürfte es solche Diskussionen zu irgendwelcher Überwachung seitens der Ärzteschaft garnich geben ! Was das Finanzielle angeht : was kommt wohl teurer ? Eine Schwester,die Blut abnimmt und die restliche Pflege mit macht oder eine GuK für die Pflege plus eine MFA für die BE's ?
 
Bist du dir da sicher, dass die BE bundesweit zur Ausbildung dazu gehörte?

Übrigens- wie machst du das... innerhalb eines Zeitraumes, der eigentlich der Pflege vorbehalten ist zusätzlich noch ärztl Tätigkeiten zu übernehmen? Entweder- oder. Eines von beidem wird auf der Strecke bleiben. Auch für Pflegekräfte hat die Stunde nur 60 min.

Was ist billiger? Eine MfA für die Routine-BE. Musst nur das Gehalt anschauen. Baust eine Pflegestelle ab und schon hast net gerade wenig eingespart. Grudngehalt Berufsanfänger: MfA: 1538 €... GuK: 2300.86 €. 800 €... da kann ich fast zwei 400 €-Kräfte einstellen, die die Grundpflege übernehmen. Je nach Ausbildungsgrad kommst ev. sogar nich über die Stunden einer VK-GuK.

Ist alles ein reines Rechenexempel das net unbedingt zu unseren Gunsten ausfällt.

Elisabeth
 
bist du dir ganz sicher, dass gefäßpunktionen unter das AG-direktionsrecht fallen? ich habe das anders in erinnerung, bin mir aber selber nicht ganz sicher.

Das ist ganz klar eine ärztliche Aufgabe, die an geeignetes pflegerischen Personal delegiert werden kann. Damit geht's nur um die Aufgabenverteilung, und dafür ist der AG zuständig. Kann die PDL nicht allein entscheiden, aber wenn Chefarzt, PDL, Geschäftsführung und Personalrat sich an einen Tisch setzen und überlegen, wie denn die eine Arztstelle eingespart werden kann, dann kommt das bei raus. (Die Entlastung der Pflegenden durch Servicepersonal kam erst Jahre später, aber das steht auf einem anderen Blatt).

@Elisabeth: Geschlossenheit unter Pflegenden? 1500 Pflegende verweigern geschlossen eine Tätigkeit, die delegierbar ist und in Aufnahme, Tagesklinik usw. sowieso schon von Pflegekräften durchgeführt wird? :emba: Glaubst doch selbst nicht, dass wir das jemals hinkriegen.
 
Geh ich mal von aus,daß die BE generell im Lehrplan war,Elisabeth. War's bei Dir denn anders ? Ja sicher,is ne reine Matheshow,da hast sicher recht,allerdings isses genauso pure Organisation des Stationsablaufes. Auf unseren Peripherstationen gehen im FD 2 **** durch zum Vitalzeichen messen und Blut abnehmen durch,während der Rest lostobt zur Grundpflege und Kopfkissen verprügeln :mrgreen:. Naja,daß besagte **** die einzigen im Dienst sind,brauch ich sicher nich extra zu erwähnen,denn zur GP und zum Betten gibt's ja die fleißigen Helferleins,Bufdi's und nicht zu vergessen,die Schüler.
In manchen Fachbereichen,wie meinem z.B.,würde das ganze System komplett zusammenbrechen,wenn wir keine BE's mehr machen und keine Zugänge mehr legen würden,das ist also so pauschal mal sicher nich zu händeln,denk ich.
Um nochmal auf die Ausbildung zu kommen : Doch,ich bin mir ziemlich sicher,daß die BE bundes-wie auch Ex-DDR-weit dazugehörte,bis die GuK's aus der Taufe gehoben wurden. Wenn's nich so is,korrigiere man mich bitte !
 
Als ich gelernt habe, war vieles anders. Bei den Azubis, die ich betreut habe, war die BE definitiv net im Ausbildungsplan enthalten. Deswegen hat sich mein AG auch zu einer Nachschulung entschieden. Damit sind alle auf dem gleichen Stand- egal wann, wie und wo ausgebildet.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es übrigens unerwünscht, dass Pflegekräfte außerhalb der Intensiv-, Anästhesie und Notfallbereiche BE und i.v. Injektionen machten. Gerade Pflegekräfte die eine sehr medizinlastige Ausbildung durchlaufen hatten, kamen hier an ihre Grenzen. Es wurden auf einmal Fähigkeiten verlngt, die sie nie gelernt hatten. Stichwort: Pflegeprozess.

Du kannst übrigens auch anhand der PPR nachvollziehen, dass BE und i.v.-Injektionen net zum Aufgabengebiet von Pflegekräften auf den peripheren Stationen gehörten. D

Elisabeth
 
Ich korrigiere Dich. Kam auf die Ausbildungsstätte an, war kein ausdrücklich vorgegebenes Lernziel, zumindest nicht in Ba-Wü.

Aber so schwer ist es ja nicht. Lässt sich auch nach der Ausbildung erlernen. (Ich kann ja auch nicht die Arbeit mit einer elektronischen VAC-Pumpe verweigern mit der Begründung, die Dinger habe man erst nach Abschluss meiner Ausbildung erfunden. Muss ich mir eben zeigen lassen, wie's geht. )
 
Wie hat mein ehemaliger Chef gesagt: BE ist ne Affentätigikeit... meint, die kannst jedem Affen andresssieren. Sagt mehr als genug über die Bewertung dieser "wichtigen" Aufgabe.
Jeden Doc dürfte es erferuen, wenn er solche unwürdigen Arbeiten net mehr machen muss. Die BÄK scheint dies noch net so ganz verstanden zu haben. Aber das kommt bestimmt noch. Gibt ja genug Bewerber für diese Hilfstätigkeiten.

Elisabeth
 
Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau hat die BE nun mit der Heilkunde zu tun?
 
Hat der Gesetzesgeber so vorgesehen. Fällt unter Körperverletzung, wenn ich mich recht erinnere. Da alle Maßnahmen, die die Haut durchdringen, als potentiell gefährlich gelten.

Elisabeth
 
ich erinnere mich daran, dass die einzigen invasiven maßnahmen, die man nicht ablehnen kann, subcutane injektionen sind. zumindest erinnere ich mich, dass dozentinnen mir das so erklärt haben.

alles, was die körperliche integrität verletzt und mit einem gegenstand vorgenommen wird, dürfte übrigens mE gefährliche körperverletzung sein. stimme elisabeth da also nochmal zu.
 
Hat der Gesetzesgeber so vorgesehen. Fällt unter Körperverletzung, wenn ich mich recht erinnere. Da alle Maßnahmen, die die Haut durchdringen, als potentiell gefährlich gelten.

Elisabeth
Ach herrje. Was ist denn mit s.c. und i.m.-Injektionen? Oder dem Legen von transurethralen Kathetern? Dass soll dann keine Körperverletzung darstellen?

Meines Wissens ist wäre schon eine Vitalzeichenkontrolle gegen den Willen des Patienten verboten.

Blutentnahme gehört zu den ärztlichen Aufgaben, die delegierbar sind. Über andere Tätigkeiten streitet man sich noch.
 

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