Pflegende übernehmen Heilkunde

Und nun schließen die Gesetzlichkeiten die jahrelange Praxis in meinem Haus aus,bei uns wird gar nicht so gearbeitet,weil nicht sein darf,was nicht sein kann oder wie ?
Bloß,weil es dort so steht,behandeln unsere externen Fachkräfte die chronischen Wunden nicht nach eigener Verantwortung,ohne daß nach konsillarischer Tätigkeit jegliche ärztliche Kontrolle unterbleibt ?
Mmhhhhh...Mensch,dann machen sich ja sowohl der Konzern sowie die Kollegen allesamt strafbar,die einen,weil sie keine "Bestallung" haben und die anderen,weil sie den Auftrag trotzdem vergeben :eek1: !
Apropos "Bestallung" : Wer "bestallt" denn hier nun wen mit der Ausübung der Heilkunde ? Wenn's nur darum geht,ist dies ein reiner Verwaltungsakt und es geht primär überhaupt nicht um die Ausübung der Heilkunde !
Zur Diskussion stand hier aber eben die Ausübung der Heilkunde,nicht jedoch,wer wen damit beauftragt,sprich "bestallt".
 
Och menno... hier ist es doch genau erklärt: SGB 5 - Einzelnorm . Die selbständige ausübung der Heilkunde ist erst nach dem Beschluss möglich.
(3c) Modellvorhaben nach Absatz 1 können eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen. Satz 1 gilt für die Angehörigen des im Altenpflegegesetz geregelten Berufes auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Altenpflegegesetzes entsprechend. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf die Angehörigen der in den Sätzen 1 und 2 genannten Berufe im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. Vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist der Bundesärztekammer sowie den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidungen einzubeziehen.

Und ja- es gibt zig Grauzonen- vor allem im klinischen Bereich. Aber der Krug geht bekanntlich solange zum Brunnen bis er bricht. Siehe ATA.
Da war ein Konzern auch weit vorausgeprescht und hat kräftig rudern müsen, um die wilde See, die nach einem schwerwiegenden Zwischenfall eintrat, halbwegs unbeschadet zu überstehen und einen sicheren Hafen zu erreichen.

Elisabeth
 
Aber es gibt nunmal diese "Grauzonen" und sie gehören z.T. zum normalen Alltag dazu.
Allein diese Tatsache müßte doch beim "Ausbrüten" neuer Ideen,siehe TE,mit einbezogen werden. Um was anderes geht's mir doch gar nich !
 
Ich denke, die Grauzonen sind längst bekannt. Nun soll ein rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, so dass es eben keine Grauzonen mehr sind. Meines Erachtens längst überfällig - eben weil es Alltag ist.
 
Beim Lesen der letzten Beiträge schliesst sich für mich der Kreis zu einer, in einem anderen Thread, von mir gestellten Frage.
Aufgaben eines Wundteams/einer Wundgruppe
Da frage ich mich doch, wenn hier die nötige Bestallung in den Raum geworfen wird, wie es denn nun aussieht, wenn jemand, der nichts dergleichen nachweisen kann, diese Aufgaben übernimmt.
Also keine akademische Ausbildung im medizinischen Bereich, keine einschlägige Weiterbildung und keine schriftliche „Dienstverpflichtung“ vom AG die Konsile trotzdem zu machen.
Und ja- es gibt zig Grauzonen- vor allem im klinischen Bereich. Aber der Krug geht bekanntlich solange zum Brunnen bis er bricht.
So isses.. Für mich kann ich sagen, dass ich mich dieser Praxis nicht beugen möchte, eben nicht ohne entsprechenenden Hintergrund zu arbeiten. Auf der Suche nach Ratschlägen im anderen Thread wurden mir empfohlen
1 Bildungsgutschein
2 Suche nach kostengünstigeren Varianten, die ich selbst finanzieren könnte
3 Meisterbafög
Alles Dinge, die den AG eher nichts kosten und damit aus der Verantwortung für die „ungebildeten“ KollegInnen herausnehmen. Nebenbei böte nichts von dem für mich eine echte Alternative.
Um zu diesem Thread zurückzukehren...hier sind sich wenigstens Alle der bestehenden Grauzone bewusst.
Die Frage ist nun, was kann ich, im kleinen, als Einzelne dagegen tun, in dieser Suppe mitzuschwimmen und klare Verhältnisse zu schaffen.
Sich wiederholende Hinweise auf die Verantwortlichkeit des Arztes sind schon x-mal gemacht und auch verstanden worden und somit wenig konstruktiv.
Nun soll ein rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, so dass es eben keine Grauzonen mehr sind. Meines Erachtens längst überfällig - eben weil es Alltag ist.
Das schon eher, sehe ich genauso. Weiss jemand, wie weit dies gediehen ist?
 
Weiss jemand, wie weit dies gediehen ist?

Wie im Link des Eingangsposts zu lesen:

Die Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 20. Oktober verabschiedet. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit zur Überprüfung, bevor sie in Kraft treten kann.
 
OT

Huch, Missverständnis meinerseits..
Ich dachte es handele sich um eine neue zusätzliche Information zum Eingangspost.
Den hatte ich gelesen.
 
Mal wieder was zum Ausgangsthema:

Quelle: journalMED - Hartmannbund: „Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben“

Hartmannbund: „Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben“
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat jedwedem politischen Ansatz, originäre Heilkunde im Sinne von Substitution eigenverantwortlich in die Hände von Nicht-Ärzten zu legen, eine klare Absage erteilt. „Es ist doch paradox, Ärztinnen und Ärzte ausgerechnet von jenen Tätigkeiten entlasten zu wollen, für die sie jahrelang unter erheblichem Aufwand ausgebildet wurden und für die nur sie die entsprechende Qualifikation besitzen“ sagte Reinhardt mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über eine Richtlinie zur Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellprojekten.

Es müsse auch weiterhin in der alleinigen Kompetenz des Arztes liegen, unter seiner Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn in Modellen erprobt werden solle, wie in diesem Sinne Delegation weiter ausgebaut werden könnte. Die weitere Qualifikation von Pflegeberufen in diesem Kontext sei ausdrücklich sinnvoll, um Ärztinnen und Ärzte angesichts der zunehmenden Arbeitsverdichtung besser entlasten zu können. "Wer sie jedoch wirklich und nachhaltig entlasten will, sollte vorrangig daran arbeiten, die überbordende Bürokratie zu zügeln.“

„Ich frage mich auch, ob den Beteiligten die Motive entsprechender gesetzlicher Regelungen wirklich bewusst sind“, so Reinhardt weiter. Die ursprüngliche Idee der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen habe man Ulla Schmidt zu „verdanken“, die darin vor allem ein Mittel zur Kostendämpfung gesehen habe.

Angesichts des Beschlusstextes müsse sich der GBA auch weitere kritische Fragen gefallen lassen: „Ist mit den im Modellversuch vorgesehenen Maßnahmen die Grenze von der Delegation ärztlicher Leistungen zur Substitution nicht teilweise längst überschritten? Und kann das im Interesse der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sein?“ Zweifellos handele es sich bei der Richtlinie um eine Aufweichung der Qualitätskriterien, die nicht ohne Grund an die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten gestellt werden, machte der Hartmannbund-Vorsitzende klar. Als immerhin konsequent wertete er in diesem Zusammenhang die klare Vorgabe, dass die Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und selbständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, dafür auch die rechtliche Verantwortung übernehmen müssten. Fragwürdig bleibt für Reinhardt in diesem Zusammenhang allerdings, wie sich Versicherer zu diesem Thema verhalten werden.

Kritisch sieht Reinhardt neben der teilweisen Übertragung ärztlicher Aufgaben auch die vorgesehene selbständige Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln durch die Pflegekräfte, da unklar sei, aus welchen Mitteln diese für den vertragsärztlichen Bereich finanziert werden sollen: „Wenn für diese Leistungen die ohnehin gedeckelte Gesamtvergütung oder die Heilmittelbudgets bereinigt werden sollen, stellt sich wie immer die Frage, nach welchen Kriterien das vonstatten gehen soll.“ Vor diesem Hintergrund könne er vor allem den Vertragsärzten nur dazu raten, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen.
 
Na,da sieht man doch mal wieder sehr schön,wie lange der Dr. Reinhardt nicht mehr auf ner Station tätig war bzw. wie lange er schon,fernab jeglicher Berufsrealität,im sprichwörtlichen Elfenbeinturm sitzt.
Es ist doch schon lange Usus,wie auch hier in einigen Threads zu lesen,dass Stationsärzte sehr gerne Tätigkeiten auf uns "abwälzen",weil sie selbst überfordert sind. Aber gut,das betrifft "nur" die KH-Ärzte.
Vom niedergelassenen Standpunkt betrachtet bedeutet dies natürlich eine nicht unerhebliche Gewinneinbuße des Arztes,der ja eh schon "gedeckelte" Vergütung bekommt.
Am Ende geht's allein wieder um's Geld,wie immer...
 
@zna-öse:

,dass Stationsärzte sehr gerne Tätigkeiten auf uns "abwälzen"
davon ist aber hier nicht die Rede!
Das hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.
 
Na wenn de Dich da mal nich irrst,renje...?
Beispiel Zugang legen : Ist primär ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Heilkunde und wird,zumindest bei uns,nur zu gerne an uns übertragen.
Genauso das Anhängen einer Erstanalgesie in Form von Novalgin und Buscopan inner 500er Jono oder NaCl...ist primär ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Heilkunde.
Hier kann man sich nämlich vortrefflich streiten,wenn's um die Inhalte der Heilkunde geht,denn es wird ja ausschließlich von der Heilkunde allgemein gesprochen,ohne Angabe von Inhalten dieser Heilkunde.
Ich weiß nich,renje,für mich gehört das dazu,aber ich akzeptiere natürlich Deine Meinung dazu.
 
Ja das ist inhaltlich schon richtig, aber du machst das ja nicht Selbständig und Eigenverantwortlich im rechtlichen Sinne - und um das gehts hier.

Beim - abwälzen - bleibt die Verantwortung trotzdem beim Arzt.
 
Hallo,

ich denke der Hartmannbund, macht nur das was er machen soll, nämlich Berufsständische Politik...
Grauzonen gibt es noch, natürlich, schauen wir mal wieder über den großen Teich. Da gibt es auch keine Grauzonen mehr, das hat nun seine Zeit gedauert.
Die Versicherer interessiert das auch nicht.
Die Realität, ist den Berufsverbänden schon klar. Geld ist natürlich die nächste Sache.
 
Und hier nun die konkreten Ideen: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1401/2011-10-20_RL_§-63_Abs-3c_SGB-V.pdf

Das ist nun net der große Wurf. Selbständig arbeiten bedeutet damit eigentlich nur die Umsetzung eines Therapieplanes.
...
(1) 1Die selbständige Ausübung von Heilkunde durch Berufsangehörige nach § 1 Abs. 1 setzt eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung voraus. 2An diese sind die Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 gebunden. 3Die Diagnose und Indikationsstellung ist den dazu qualifizierten Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 dokumentiert mitzuteilen. 4
(2) Die therapeutische Tätigkeit nach dem besonderen Teil B dieser Richtlinie wird zur eigenverantwortlichen Durchführung auf dazu qualifizierte Berufsangehörige nach § 1 Abs. 1 übertragen.
3 Bindung und Begrenzung der selbständigen Ausübung von Heilkunde Die Verantwortlichkeit der Ärztin/des Arztes für eigene Entscheidungen und Handlungen bleibt unberührt.

Für mich ist das nix weiter als die endlich überfällige Absegnung des §3 des Krankenpflegegesetzes:

§ 3 Ausbildungsziel
(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1.die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a)Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b)Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c)Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
d)Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
2.die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a)eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b)Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c)Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3.interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
KrPflG - Einzelnorm

Und da stellt sich mir dann die Frage: warum will die Ärztekammer hier noch einen Kompetenznachweis? Ist das der Versuch, endlich die Pflegekräfte unter die Kontrolle der Kammer zu bringen- analog zu den MfA?

Elisabeth
 
So,Feierabend...:boozed:.
Hab mich heute mal sowohl mit einer Wundmanagerin sowie unserer Diabetesfachkkraft unterhalten. Es ist unverrückbar so,wie ich schon schrieb :
Die Kollegen sind als selbstständige Fachkräfte beim KH angesiedelt und erbringen ihre Leistung im Auftrag des KH.
Heißt also,sie sind nicht beim Haus angestellt und unterliegen somit auch nicht der medizinischen Weisungsbefugnis der KH-Ärzte.
Sie bearbeiten die Konsile als Aufträge des KH und stellen diesem ihre erbrachte Leistung in Rechnung. Wenn,z.B.also die Wundbehandlung bei chronischen Wunden im Auftrag des KH erfolgen soll,so schreibt der KH-Arzt das Konsil,sprich den Auftrag und die Wundmanagerin übernimmt die Wundversorgung,welche die Entscheidung zur Therapie enthält,völlig eigenständig und ohne gebundene Verantwortlichkeit des Arztes,welcher das Konsil ausstellt.
Die Kollegen arbeiten alle als Freiberufler in ihrer Sparte,gehören nicht zum KH und unterliegen nicht der Weisungshoheit des KH bzw. des KH-Arztes.
Ergo : sie üben in ihrem Spezialgebiet die Heilkunde selbstständig aus !

ZNA- Öse:

Nun ja so ganz ist dem leider nicht so.
Der Arzt ist dem Freiberufler fachlich weisungsberechtigt. Es ist korrekt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen fachlichen Auftrag erteilt und ihm disziplinarisch nichts zu sagen hat. Es ist ebenso korrekt, dass der Auftrag vom Auftraggnehmer eigenverantwortlich erledigt wird zur Zufriedenheit des Kunden (also nachfolgend Auftraggeber).
Wie der Auftrag nun vom Freiberufler (also nachfolgend Auftragnehmer) erfüllt wird bzw. wie der Weg zum Ziel ist...ja das ist dem Freiberufler vollkommen selbst überlassen. Die Pflege ist dem Freiberufler gegenüber allerdings nicht mal fachlich und disziplinarisch weisungsberechtigt.

Das Gleiche gilt für alle Freiberufler (auch wie in diesem Falle der genannte Wundmanager/in)!
Ganz klar gibt es hierbei, wie z.B. als Diabetesberater/assistent und ebenso auch in der Fachpflege Anästhesie- und Intensiv noch sehr viele Grauzonen. Gerade das Thema Wundmanagement ist so eine ganz spezielle Sache. Eigendlich nunmal eine ärztliche Tätigkeit, die allerdings wesentlich besser bei der Pflege aufgehoben ist und somit auch meiner Auffassung nach komplett zur pflegerischen Tätigkeit gehören sollte. Die Therapie kann man umformulieren in pflegerische Maßnahme oder einfach nur Maßnahme und somit ist jedem Genüge getan.
 
Was macht denn ein Arzt, wenn Du eine zweite Meinung einholen möchtest, bevor Du über seinen Therapievorschlag nachdenkst?

Dies ist ein freies Land und ich kann und werde niemanden dazu zwingen, sich von mir pflegen oder behandeln zu lassen.
 
Mir ging es darum aufzuzeigen, dass die Medaile ein zweites Gesicht hat, dass bis dato von der Pflege eher unbeachtet bleibt. Da sollte man dringend dran arbeiten: weg von der Laienpflege.

Elisabeth
 
So kann man das auch nicht sagen. Du kannst ja nicht in jeden Bereich Professionelle reinbringen! Die Laienpflege hat hier und dort durchaus ihre Berechtigung!
 

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