Pflegekraft - Definition

Smok_HB

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08.06.2013
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Hallo Gemeinde.Ich habe ein eher rechtliches Problem und brauche euer Fachwissen. Zuerst schildere ich die Situation damit alles klarer wird. Meine Bekannte hat 7 Monate in einer ambulanten Pflegeeinrichtung als PFLEGEHELFERIN gearbeitet. Sie hat standig Ubertunden gemacht. Haufig auch 3 Wochen durchgearbeitet. Nach Kundigung hat ihr der Arbeitgeber die letzten zwei Lohne nicht bezahlt , Ueberstunden etc. Wir haben zwar Klage beim Arbeitsgericht eingereicht das wird sich bestimmt in die lange ziehen. Sie musste dort Sachen ohne Einweisung machen die eine Pflegehelferin eigentlich nicht machen darf. So wie STOMABeutel wechsel , Insulinspritzen , Medikamentenvergabe. Jetzt will ich gegen die Firma rechtlich vorgehen. Dafur muss ich Ihnen aber rechtlich nachweisen das die Firma die Gesetze gebrochen hat. Ich musste wissen in welchen Gesetz definiert ist was eine Pflegehelferin machen darf.
Danke schon mal und tut mir Leid wegen der Rechtschreibung. Ich hab keine deutsche Tastatur.
Gruss
 
Hallo Smok,

wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wir dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben.
Wenn die Pflegehelferin Aufgaben übernimmt, die nicht in ihren Bereich fallen bzw. für die sie keine Einweisung hat, dann ist auch sie damit verantwortlich. In dem Fall wäre ich vorsichtig, da ich auch nach dem MPG eine Pflicht habe mich um diese Einweisungen zu kümmern und solange ich nicht eingewiesen bin, diese nicht anfassen darf.
Korrekt hätte sie dem AG schon beim Auftrag sagen müssen, das kann ich nicht und dann diese auch nicht ausführen.
Es gibt allerdings auch keine Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte.
Was allerdings sein könnte wäre, dass der AG die Krankenkassen über den Tisch gezogen hat, wenn er die Tätigkeiten einer PH (ungelernte Kraft) als die einer Fachkraft abgerechnet hat.
Bei einer Pflegekraft handelt es sich auch nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, darf sich auch jede "Hausfrau" nennen die ihren Mann pflegt. Geschützt sind die Begriffe Gesundheits- und Krankenpflegerin, Krankenschwester/-Pfleger, Krankenpflegehelferin. Diese Berufe setzen eine Ausbildung von 3 bzw. 1 Jahr voraus.
 
Ich kann deine Wut verstehen. Nur- die Klage gegen den AG wegen unsachgemäßem Einsatz der Pflegeherlferin- das kannst dir sparen. Du müsstest nachweisen, dass deine Bekannte diese Tätigkeiten übernommen hat. Wie willst das machen? Willst du die Pflegebedürftigen vor den Kadi zitieren. Die werden ihre Loyalität gegenüber dem Pflegedienst beweisen und schweigen. Und wenn du ganz großes Pech hast, kann dir eine Klage wegen übler Nachrede ins Haus flattern.

Wenn ein AG die letzten beiden Monatslöhne nicht zahlen kann, kannst prüfen lassen, ob da eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Das ist aber auch schon alles. Geht natürlich nur, wenn du auch nachweisen kannst, dass deine Bekannte die Stunden/Überstunden tatsächlich beim Kunden verbracht hat.

Btw.- für den Wechsel eines Stomabeutels braucht es keine besondere Quali.

Elisabeth
 
..Du müsstest nachweisen, dass deine Bekannte diese Tätigkeiten übernommen hat. Wie willst das machen? Willst du die Pflegebedürftigen vor den Kadi zitieren. Die werden ihre Loyalität gegenüber dem Pflegedienst beweisen und schweigen...

Ist die Bekannte Kranken- oder Altenpflegehelferin?
Der Nachweis für Tätigkeiten -> wenn sie diese auch selbst jeweils komplett in der Mappe abgezeichnet hat, inkl. Pflegebericht - ansonsten hätte sie "nichts" gemacht - richtig?
 
Pflegedienste sind je net blöd, wenn es um die Abrechnung geht. Schließlich geht es hier um die Einnahmen. I-wie musst ja über die Runden kommen.

Elisabeth
 
Das gefunden, zur Orientierung, wonach zu suchen wär
1 Rahmenvertrag nach §132 SGB V, über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Hessen
Punkt 18. Eine APH/ KPH dürfte danach s.c. Injektionen durchführen - irritierend dabei, ebenfalls "sonstige geeignete Pflegekräfte".
http://www.krankenpflege-gerling.de/download/LAG_Anlage2b_Leistungsbeschreibung_2007.pdf

1 weiterer Rahmenvertrag, von 2002 ---insb. §3
http://www.vdek.com/content/vdeksite/LVen/BAW/Service/Pflegeversicherung/hkp_rahmenvertrag.pdf
 
@narde2003

Korrekt hätte sie dem AG schon beim Auftrag sagen müssen, das kann ich nicht und dann diese auch nicht ausführen.
Es gibt allerdings auch keine Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte.

Das hat Sie ja auch gemacht.Sie wollte das jemand erfahrenes mitkommt und ihr das zeigt. Der AG meinte nur das es nicht so schwer sei , und Sie das schon schaffe.

Was allerdings sein könnte wäre, dass der AG die Krankenkassen über den Tisch gezogen hat, wenn er die Tätigkeiten einer PH (ungelernte Kraft) als die einer Fachkraft abgerechnet hat.
Bei einer Pflegekraft handelt es sich auch nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, darf sich auch jede "Hausfrau" nennen die ihren Mann pflegt.

Davon gehe ich auch stark aus. Deshalb will auch die Behoerden informieren damit die den Laden druchleuchten. Ich weiss sogar von einem Kunden dem Sachen in Rechnung gestellt wurden die gar nicht gemacht wurden. Dort arbeitet nur eine examienierter Fachkraft , sonst alles Pflegehelfer. Man kann doch nicht z.B einen Chirughelfer einstellen der die Arbeit von einem anderen macht , dem man teoretisch erklart hat wie das funktioniert. Es geht doch um das wohl von Menschen und nicht um Kartoffel.

@Elisabeth Dinse

Du müsstest nachweisen, dass deine Bekannte diese Tätigkeiten übernommen hat. Wie willst das machen?

Bei jedem Kunden wurden Pflegeprotokolle gemacht. Es gab auch Kunden die denen zu kompliziert wurden. Den wurde gekundigt oder haben selber gekundigt.

@
amezaliwa

Gelten diese Rahmenvertrage bundesweit? Oder muss man bei den zustandigen Krankenkassen anfragen ob solche Rahmenvetrage existieren?
 
Warum lässt du dich nicht anwaltlich beraten. Der Fachmann kann dir sagen, wie realistisch oder unrealistisch deine Rachevorstellungen sind und ob es sich für dich lohnt. Du musst ja unter Umständen auch damit rechnen, dass der Pflegedienst sich wegen übler Nachrede wehrt. Dann stehst du beim Kadi und musst nachweisen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugeht.

Hab ich das jetzt richtig verstanden- du hast eine Pflegehelferausbildung? Wie lang ging die und was stand hinterher auf dem Abschlusszertifikat?

Und ich bin mal neugierig- wie begründet der AG eigentlich die Nichtzahlung der ausstehenden Gelder?

Elisabeth
 
....@amezaliwa
Gelten diese Rahmenvertrage bundesweit? Oder muss man bei den zustandigen Krankenkassen anfragen ob solche Rahmenvetrage existieren?

der 1. link (...krankenpflege...) da steht ganz oben
Anlage 2b zu § 23 Abs. 3 und § 42 Abs. 1 des Rahmenvertrages über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Abs. 2 SGB V in Hessen......
Anm: Wo Anlage 2b draufsteht fehlt noch was

im 2. link (..vdek)..
auf der 1. Seite: Sämtliche Vertragspartner
des weiteren....auf S. 10
....§ 16 Einzugsbereich des Versorgungsverträge
(1) Der Abschluß des Versorgungsvertrages erfolgt für einen örtlichen oder regionalen Einzugsbereich...

deswegen der Hinweis - Orientierungshilfe - als Anhaltspunkt für die eigenen Recherchen.
 
Hallo,

Also wenn man dem Anbieter an den Karren fahren will geht das als Kläger selbst kaum den dort würdest du dich mehr oder weniger selbst anzeigen Sachen gemacht zu haben die du theoretisch nicht darfst.

Wenn ihr noch die Personen kennt mit den entsprechenden Krankenkassen wo z.B. Insulin oder Medgabe durchgeführt worden ist und diese auch abgerechnet worden sind (das ist das entscheidende). Könnt ihr an diesen Krankenkassen wahrscheinlich vorhandene Betrugsteams herantreten und dieses dort aktenkundig machen und dann übernimmt die Krankenkasse das weitere auch einen evtl. Gerichtsprozess.

Sollten die geleisteten Sachen nicht abgerechnet worden sein und wurden halt nur mitgemacht weil der Pflegedienst evtl. keine Zulassung hat für SGB 5 dann sieht es ziemlich schlecht aus den dann müssten die Kunden das anprangern...und das werden die kaum tun... außer es wäre etwas schief gegangen...

mfg
 

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