2-jährige Fachweiterbildung zur Intensiv- und Anästhesie Pflegekraft als Altenpfleger

Junii

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Hallo,

ich wollte fragen ob jemand weiss bzw. Erfahrungen hat, inwieweit es möglich wäre mit dem Abschluss als Altenpflegefachkraft die 2-jährige Fachweiterbildung zur Intensiv- und Anästhesie Pflegefachkraft zu machen?

In der Prüfungsverordnung iin NRW ist als Zugangsvoraussetzungen für die Fachweiterbiildung der Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege festgelegt.
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, inwieweit man diese Regelung vielleicht umgehen könnte? Bzw. ob es vielleicht Krankenhäuser gibt, ich denke da an die privaten Träger wie z.B. Helios Kliniken, welche die Fachweiterbildung intern anbeiten und es daher vielleicht dort möglich wäre die 2 jährige Fachweiterbildung zu machen?

Vielen Dank für jede Antwort
 
Ist generell möglich. Wurde hier im Forum auch schon mehrfach diskutiert. Benutze bitte die Suchfunktion und du wirst fündig werden... Vor Beginn der FWB wird fast überall 2 Jahre Berufserfahrung und mind. 6 Monate Intensiv gefordert.
 
Helios-Intern ist nicht die 2-jährig anerkannte Fachweiterbildung, sondern nur 1-jährig und nicht anerkannt in anderen Kliniken.

Ich kriege Bauchkrämpfe, wenn ich lese, dass Altenpflegekräfte die Fachweiterbildung A&I erhalten, der Mangel macht's möglich.
 
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Der Personalmangel macht so einiges möglich...
 
Der Personalmangel macht so einiges möglich...
Aber nicht oder nicht mehr die von Dir beschriebene Situation. Die DKG-Empfehlung hat sich verändert, es werden nur noch GuKPs und GuKKPs zugelassen: https://www.dkgev.de/fileadmin/defa...09_17_DKG-Empfehlung_Weiterbildung_Pflege.pdf

Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, dem kann die DKG zwar nicht direkt untersagen, an einer Weiterbildung teilzunehmen, das ist ja immer noch Sache des Anbieters. Aber die DKG stellt die Zeugnisse aus, und das wird sie nicht tun, wenn ein Teilnehmer nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt. Die sind dort sehr streng und wenig kompromissbereit.

@Junii: Tut mir leid, aber Dein ursprünglicher Plan, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung verkürzt zu absolvieren, dürfte die einzige vernünftige Möglichkeit sein. Mir persönlich gefällt die Benachteiligung der Altenpflege in vielen Bereiche ebensowenig, aber so ist der Stand der Dinge.
 
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Meinem Stand nach ist es unverändert an diversen Kliniken möglich. Wende dich mal an größere Kliniken in deinem Umkreis und frag direkt nach, da gibt es ziemlich sicher Möglichkeiten..
 
Bei uns in RLP ist es nicht möglich.

Eine Ausbildung als GUKP/GUKKP wird vorrausgesetzt
 
"Aber die DKG stellt die Zeugnisse aus, und das wird sie nicht tun, wenn ein Teilnehmer nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt. Die sind dort sehr streng und wenig kompromissbereit."

Hallo Claudia, das ist/wäre mir neu, das Zeugnis stellt die jeweilige Weiterbildungsstätte aus.
 
Interessant die Rahmenvorgabe war mir noch nicht bekannt meine FWB stammt noch aus der Zeit ohne Pflegekammer damals war es unmöglich.

Wobei auch hier die geforderte Berufserfahrung etwas höher gesetzt ist für Altenpflegepersonal
 
Wie gesagt, wenn man als AP die FWB absolvieren möchte und örtlich ggf. etwas flexibel ist, dann geht es problemlos.
 
"Aber die DKG stellt die Zeugnisse aus, und das wird sie nicht tun, wenn ein Teilnehmer nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt. Die sind dort sehr streng und wenig kompromissbereit."

Hallo Claudia, das ist/wäre mir neu, das Zeugnis stellt die jeweilige Weiterbildungsstätte aus.
Habe gerade auf mein Zeugnis von vor >20 Jahren geschaut. Das Zeugnis hat tatsächlich die Weiterbildungsstätte geschrieben, da steht aber drin nach den Vorgaben der DKG! Das kann die Weiterbildungsstätte ja nicht bescheinigen wenn sie AP zulässt, die eigentlich nach den Vorgaben nicht zugelassen werden dürften!
 
Dann steht halt drin an die Vorgaben der DKG angelehnt, und?? Danach hast du deinen Schein in der Hand und es kräht kein Hahn mehr danach...
 
Mir persönlich ist völlig Wurscht ob AP die Weiterbildung machen oder nicht und ob sie dürfen oder nicht!
Es könnte relevant werden, rein formal, wenn es um die Eingruppierung geht. Und darum ob es die Berufsbezeichnung „Altenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin“ gibt, „Fachgesundheits- und krankenpfleger für .....“ kann man ja nicht ins Zeugnis reinschreiben!
 
Heißt dann ganz einfach Fachaltenpfleger/-in für Anästhesie- und Intensivpflege, siehe beispielhaft meinen Link oben, da steht es drin..

Denke Eingruppierung wird dann zurecht die gleiche sein, gleiche Weiterbildung, gleiche Prüfung, das muss auch die gleiche Kohle mit geben....

Mir ist es im Endeffekt auch Bums, ich habe mit meinem Job und unserem System abgeschlossen. Ich geh halt hin, dass ich meine Kohle krieg, alles andere geht mir sonst wo vorbei. Verblüffend genug dass es boch genug Bekloppte gibt die freiwillig diesen Beruf lernen wollen.
 
das Zeugnis stellt die jeweilige Weiterbildungsstätte aus.
... und die reicht sie zur Anerkennung an die DKG weiter, und diese gibt die Anerkennung nicht, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen.

Ich war jahrelang Dozentin und Prüferin bei der Weiterbildung zur Praxisanleiterin. Traditionell begann die bei uns in der letzten Septemberwoche. Dann kam die DKG-Umstellung und auf einmal machten die Terz, weil zwei Teilnehmerinnen erst am 1. Oktober die vollen zwei Jahre Berufserfahrung aufweisen konnten. Die Weiterbildungsstätte sah das bisher nicht so eng, schließlich waren die Blockwochen der Weiterbildung über mehrere Monate verteilt, am Ende der Weiterbildung waren die zwei Jahre also deutlich überschritten. Die DKG jedoch beharrte auf die vollen zwei Jahre, und wir mussten dafür kämpfen, dass die beiden Betroffenen mittels einer zusätzlichen Prüfung nur für sie doch noch die Anerkennung erhalten konnten.

Dann steht halt drin an die Vorgaben der DKG angelehnt, und?? Danach hast du deinen Schein in der Hand und es kräht kein Hahn mehr danach...
Innerhalb des eigenen Betriebes dürfte tatsächlich "Bums" sein; will der TE später mal auf eine andere Intensiv wechseln, kann das schon wieder anders aussehen. Ich bin auch nicht sicher, inwieweit die von Dir verlinkte Regelung der Landespflegekammer (die es erst seit diesem Jahr gibt, also kann es noch keine Erfahrenswerte geben) außerhalb von Rheinland-Pfalz akzeptiert wird, wenn sie sich nicht mit den Vorgaben der DKG deckt.

Aber laut seinen anderen Beiträgen macht der TE in diesen Wochen sein Examen. Er wird also so oder so noch einige Zeit warten müssen, bis er die Gelegenheit für die Weiterbildung erhält.
 
Beim aktuellen Mangel an Intensivfachpersonal kann sich das vermutlich kaum eine Klinik leisten eine Fachpflegekraft abzulehnen nur weil auf dem Wisch steht an DKG Richtlinien angelehnt...
 
Wie gesagt: Bei uns haben einige wenige Kalendertage dazu geführt, dass zwei Teilnehmer beinahe keinen "Wisch" erhalten hätten. Und der "angelehnte Intensivpfleger" könnte auch nicht tarifrechtlich auf die entsprechende Eingruppierung pochen, da wäre allenfalls eine Kulanzregelung möglich.

Ich persönlich würde den Altenpflegern jede Weiterbildungsmöglichkeit analog zu denen der Krankenpflege gönnen. Ich hatte und habe AltenpflegerInnen zu direkten KollegInnen und wüsste nicht, warum jemand Bauchweh wegen deren Arbeit haben sollte. Aber DKG, Kostenträger u.a. sehen das offenbar anders.
 
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