Maniac
Poweruser
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- Akt. Einsatzbereich
- Grund- und Regel Akutkrankenhaus
Da die Ausbildung landesrechtlich geklärt ist, lässt sich das nicht einheitlich beantworten.Dem muss ich widersprechen : Die Bezeichnung Pflegeassistent ist nicht geschützt und es gibt z.B.bei mir im Haus Pflegeassistenten die 1 Jahr Ausbildung haben. Mehr als waschen(ich spreche absichtlich nicht von Grundpflege) und Putzen lernen die nicht!
Da würde ich mich hüten pauschal davon auszugehen dass ein Pflegeassistent gut ausgebildet ist...
Beispielsweise Hamburg:
Hamburgisches Gesetz
über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz
Noch dazu gibt es den ja erst seit ~2006/2007, nach dem Krankenpflegehelfer...(1) Der Ausbildungsberuf Gesundheits- und Pflegeassistentin beziehungsweise Gesundheits- und Pflegeassistent wird staatlich anerkannt.
Kann auch sein, dass früher jemand schon Pflegeassistenten "ausgebildet" hat.