Der Pflegehelfer braucht die "materielle Qualifikation". D.h. Er muss für eine bestimmte Leistung (hier Kompressionsverband) theoretisch und praktisch unterwiesen worden sein, und die eigenständige Durchführung wurde überprüft. Natürlich hat der Betrieb das alles zu dokumentieren. Ob der Betrieb das nun intern macht oder dem Pflegehelfer eine externe Fortbildung gönnt --- müssen PDL und GF unter sich ausmachen.