Pflegehelfer in Abseits-Position

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Einen schönen guten Tag,
habe erst überlegt, wo ich das Thema hinpacken kann, und ob es hierzu schon eine Diskussion gibt.
Und ein Teil des Themas wurde doch bereits unter "Altenpflege/Gesellschaftliche Fragen zur Altenpflege" weit oben schon angerissen; dann von "Flexi" (dem Administrator) gesperrt wg. unerlaubter Werbung.
Ich finde dass das Thema hier nicht weniger gut rein passt, denn das Hauptthema ist jetzt weniger die 24Std. Pflege als solches, aber beleuchtet anhand der Diskussion darüber wie unter einem Brennglas die berufliche und damit soziale Stellung von Arbeitnehmern, die in diesen Arbeitsverhältnissen, sich befinden. Es gibt auch hierzulande viele Arbeitnehmer, die in Beschäftigung in 14 Tage- "24Std. Dienste"- im Wechsel sind. Bei Arbeitnehmerinnen aus osteuropäischen Nachbarländern kann man die 14 Tage dann jedoch noch + 6-10 multiplizieren, die Zeit, die, nicht alle, jedoch sehr viele ihre Familien und ihr Zuhause verlassen.
Es gibt jetzt die Seite, die mehr auf die Familie, dem/ der Arbeitgeber_in hier seinen Fokus legt, der Notwendigkeit der 24- Stunden- Pflege hierzulande, und das ja beide etwas davon haben, für die Pflegekraft, die Aus dem Ausland kommt, vielleicht die einzige Möglichkeit eine Arbeit zu finden, und für dortige Verhältnisse viel Geld verdient, etc. (Obwohl hier auch ein Haken ist, denn sie dürften u.U. in der Zeit, wenn sie wieder zurück sind in ihrer Heimat, nichts mehr verdienen). Die andere Seite ist und daran ändert sich nichts, dass eine 24 Stunden Tätigkeit eine Ausnahmesituation ist und bleibt. Die meisten Arbeitnehmer, in der Pflege vielleicht auch nicht immer die Regel, aber grundsätzlich, unterscheiden die meisten schon zwischen Berufs- und Privatleben; und für die meisten dürfte es ein Graus sein von dem Spätdienst direkt am Folgetag in den Frühdienst zu gehen. Das wird anderen Arbeitnehmer_innen über Monate jedoch zugemutet.

Jetzt habe ich sehr stark ausgeholt. Denn ich schrieb schon, dass ich die 24 Std.-Pflege jetzt nicht in der Diskussion in den Vordergrund stellen möchte.
Als das Urteil um die 24 Std.Pflege im Juni ´21 vom Bundesarbeitsgericht (vorläufig) fest stand, wurde darüber in verschiedenen Medien berichtet, Da meldete sich u. a. ein Frederic Seebohm, sehr viel, zu Wort. Ein Interview mit ihm kurz darauf, was ich im Radio hörte, verwirrte mich. Leider, leider, leider lässt sich dieses nicht mehr aufrufen (war auf NDR). Ich hatte mir Notizen gemacht, ja nur wo die sind;)
In die ziemlich gleiche Kerbe schlug jedoch vor etwas mehr als einer Woche der Bundespflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus zum deutschen Pflegetag/ Kongreß in Berlin. Dieses Interview im Radio dürfte sich noch abrufen lassen auf "wdr5, Mittagsecho,vom 13.10.21".
Herr Seebohm nannte oder nennt auch in anderen Interviews, die noch abrufbar sind, die Beschäftigten (dieser Pflege-und Betreuungstätigkeit/24 Stunden Pflege) am liebsten als "Betreuungspersonen". In meiner Erinnerung zu dem nicht mehr abrufbarem Radio-Interview, sagte er u.a. auch, dass die "Betreuungsperson" so ganz normale Dinge tun würde, wie eine Familie es auch tun würde. Mit meinen Worten, einfach da sein, sich unterhalten, zusammen essen, usw.. . Andreas Westerfellhaus auf "Wdr5" ("Die Weichen sind gestellt..") auszugsweise über die 24 Std. Pflege: "Bei einer Geschichte muss ich allerdings ein bißchen korrigieren, dass muss man auch noch mal ganz klar beschreiben, es handelt sich hier um hauswirtschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten, und nicht um pflegerische Tätigkeiten. Die pflegerischen Tätigkeiten werden durch die häusliche Krankenpflege, durch die ambulante Pflegedienste sicher gestellt. Und die anderen Strukturen kommen eben on top." Nur um kurz darauf darauf hinzuweisen, dass es sehr schwer sei eine Grenze zu setzen, feste Pausen, etc. bei dieser Tätigkeit- was man ihm zugute halten muss, dass er das immerhin anerkennt. Jedoch zeigt er mit der Aussage kurz darauf, "Es ist ja auch so, dass diese Menschen über Nacht angesprochen werden, wenn, wenn Not da ist, wenn man ´ne Begleitung braucht zur Toilette..." diesen Widerspruch zwischen der ersten Aussage, dass es sich um "hauswirtschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten" handele und bei der zweiten Aussage, kurze Zeit später, dieser "Mensch" in der Not aushelfe beim Toilettengang, zeigt. Natürlich ist dieses Bild auch noch ein geschöntes, denn es gibt ja auch sog. bettlägerige Pflegebedürftige; nicht zu vergessen Pflegegrade an sich und Pflegegeld, mit dem die Angehörigen einen Teil für die häusliche (sog. "hauswirtschaftliche") Pflege verwenden.

Der Fokus, wie gesagt, liegt jetzt hier mehr auf die Frage, wo beruflich diese Beschäftigten, anzusiedeln sind.
"Betreuungsperson", "dieser Mensch"?
Diese jahre-,jahrzehntelangen Berufsfragen rund um die Krankenpflege/Altenpflege, die jetzt mit der Pflegefachkraft, beschwichtigt wurde, treibt auf vielen anderen Ebenen weiter sein "Unwesen". Am allerliebsten in sämtlichen sozialen und sozialpflegerischen Arbeitsgebieten.
Hier, siehe oben, tritt es nur deutlicher hervor, weil die Widersprüche eigentlich sehr deutlich hervortreten, wenn es beim "Menschen" endet, der in der Not mitten in der Nacht, mal auf die "Toilette Begleitet"- wenn die schon mal mit im Haus ist; praktisch ein Familienmitglied.
 
Andreas Westerfellhaus hat doch (wie praktisch immer) völlig recht:
Die meisten dieser osteuropäischen Arbeitskräfte, die bei den (meist) alten Leuten zu Hause sind, sind KEINE gelernten Pflegekräfte, sondern „nur“ Betreuungskräfte.
Es stimmt aber auch, daß viele von denen AUCH noch neben ihren vor allem hauswirtschaftlichen Tätigkeiten pflegerische mit übernehmen.
Ist nicht verboten. Die meisten pflegenden Abgehörigen sind auch nur Laien.
 
Moin Moin,
nun A. Westerfellhaus hat ja nicht einmal behauptet, dass es sich hier um Betreuungskräfte handelt, sondern eher um hauswirtschaftliche Kräfte.
Die Pflege in der Hauptsache kommt von "Anderen", für die sind andere zuständig.

In dem o.g. Interview auf WDR5 wird er zum Ende des etwa vierminütigem Interview von der Radiomoderatorin darauf angesprochen, dass er wenige Tage zuvor in einem anderen Interview von dem notwendigen Systemwechsel in der Pflege gesprochen habe, und wird dann damit konfrontiert, ob er als Bundespflegebevollmächtigter denn nichts habe bewirken können, ob er bei der Bundesregierung nicht Gehör gefunden hätte. Er geht auf seinen selbst geforderten Systemwechsel bei der Frage nicht mehr direkt darauf ein, sondern entgegnet, dass die "Weichen gelegt worden seien" und jetzt es Zeit wäre, dass diese umgesetzt werden (von ihm nicht, da er dort nicht weiter Bundespflegebevollmächtigter bleibt).

In Altenheimen und in der Häuslichen Pflege arbeiten auch ungelernte Pflegekräfte.
 
Moin Moin,
nun A. Westerfellhaus hat ja nicht einmal behauptet, dass es sich hier um Betreuungskräfte handelt, sondern eher um hauswirtschaftliche Kräfte.
Das ist jetzt wohl eher ein Streit um Worte; Fakt ist, daß die meisten jedenfalls keine Pflegekräfte sind.
Ausnahmen gibt es sicherlich, aber die kosten dann auch deutlich mehr.
In dem o.g. Interview auf WDR5 wird er zum Ende des etwa vierminütigem Interview von der Radiomoderatorin darauf angesprochen, dass er wenige Tage zuvor in einem anderen Interview von dem notwendigen Systemwechsel in der Pflege gesprochen habe, und wird dann damit konfrontiert, ob er als Bundespflegebevollmächtigter denn nichts habe bewirken können, ob er bei der Bundesregierung nicht Gehör gefunden hätte.
Ich glaube in der Tat, daß er (und auch die maßgeblichen Stimmen der Pflege) bei der Regierung nicht ausreichend Gehör fanden. Andererseits war es tatsächlich ein Fortschritt, überhaupt mal jemand vom Fach befragt zu haben, das war ja jahrzehntelang eben nicht so, da haben Leute komplett ohne Ahnung über die Pflege geredet.

Im übrigen muss man tatsächlich anerkennen, daß die Groko in Sachen Pflege mehr geschafft hat, als alle Regierungen vorher. Insbesondere Hr. Laumann, Spahns Vorgänger, hat hier die Weichen gestellt.
 
Moin,
es mag Personengruppen geben, die mit wenig Einschränkungen (vormals Pflegestufe 0)- mit Pflegegrad 1 (eventuell noch 2) überwiegend Hilfe in der Hauswirtschaft brauchen und sich jemanden rund um die Uhr leisten können. Sonst dürfte "Hilfe" in dem Umfang ("24Std.") nur dann notwendig sein, wenn die Alltagsgestaltung in vielen Bereichen stärker eingeschränkt ist, angefangen bei der morgendlichen Grundpflege, dem Transfer, etc.. Jedenfalls bedeutet der Einsatz in diesem Arbeitsverhältnis pflegerelevante Aufgaben zu übernehmen.

Der Eingangspost beschäftigt sich genau ja mit dieser Frage.

Der Fokus, wie gesagt, liegt jetzt hier mehr auf die Frage, wo beruflich diese Beschäftigten, anzusiedeln sind.
"Betreuungsperson", "dieser Mensch"?

Welche Weichen genau gelegt wurden:
Im übrigen muss man tatsächlich anerkennen, daß die Groko in Sachen Pflege mehr geschafft hat, als alle Regierungen vorher. Insbesondere Hr. Laumann, Spahns Vorgänger, hat hier die Weichen gestellt.
Die wurden in dem Interview jetzt erst erst mal nicht im Einzelnen benannt.
Das Urteil des Bundesarbeitsgericht Ende Juni 21 (kurz vor dem Wahlkampf) hat ja den Bereich der 24 Std. Pflege wieder auf den Kopf gestellt, zumindest für Unsicherheit gesorgt.
Es heißt dass es hier wenig Fortbewegung, Fortschritte gibt. Eher ein Rückschritt.
 
Also abgesehen davon, daß der Begriff "Grundpflege" abzulehnen ist (Du meinst vermutlich Körperpflege, wie z. B. Ganzkörperwaschung oder Hilfestellung beim Waschen und Anziehen etc.):
Welche Weichen genau gelegt wurden:

Die wurden in dem Interview jetzt erst erst mal nicht im Einzelnen benannt.
Ich seh grad, daß ich Gröhe meinte (nicht Laumann), sorry... Fakt ist, daß er und z. T. auch Spahn endlich wenigstens begonnen haben, für die Pflege was zu machen, wo bei den Vorgängern (Ulla Schmidt, Philipp Rösler, Daniel Bahr... ) nichts lief. Das waren verlorene Jahre für die Pflege.
Fakt ist, daß die wenigstens begonnen haben, aber es müsste natürlich noch viel vehementer was getan werden. Beispiele sind z. B. Vorbehaltsaufgaben, (Teil)Generalistik, Akademisierung oder auch Mindestpersonalschlüssel.
Da ist natürlich noch ein weiter Weg, aber wenigstens wurde mal begonnen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgericht Ende Juni 21 (kurz vor dem Wahlkampf) hat ja den Bereich der 24 Std. Pflege wieder auf den Kopf gestellt, zumindest für Unsicherheit gesorgt.
Es heißt dass es hier wenig Fortbewegung, Fortschritte gibt. Eher ein Rückschritt.
Ah ja... wenn hier endlich ein Urteil zugunsten dieser 24 h-Kräfte gefällt wurde, um ihre Situation zu verbessern, ist das also ein "Rückschritt". :-?

 
Also abgesehen davon, daß der Begriff "Grundpflege" abzulehnen ist (Du meinst vermutlich Körperpflege, wie z. B. Ganzkörperwaschung oder Hilfestellung beim Waschen und Anziehen etc.):
Die "Grundpflege", deren Namenspatronin ich nicht bin, besteht ja aus zig Anteilen.
Es wäre komisch z.B. von kleiner und großer Körperpflege zu sprechen; da hat man sich wohl geeinigt, das Kind Grundpflege zu nennen.
Im Alltag wird dann auch bei der Körperpflege von Teilwaschung/Ganzwaschung oder Ganzkörperpflege gesprochen. Der Begriff Grundpflege dient nur als Oberbegriff.
Nur kommt noch zur sog. "Grundpflege" das Ankleiden, die Versorgung bei Inkontinenz, die Mobilität und auch wie ich noch mal nachgeschaut habe, auch Anteile der Ernährung hinzu.
In der Altenpflege gehört diese nun mal zu den Hauptaufgaben, behaupte ich mal.
Einer der "Fortschritte hier" (seit 2008), dass man von der Reduzierung auf die meinetwegen Körperpflege weggekommen ist mit dem § 43 SGB 11: "Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § Absatz 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht."
Diese zusätzliche Betreuung wurde zwischenzeitlich m.W. noch mal (2017) geändert. War es anfangs so, dass die zusätzliche Betreuung für Bewohner mit Demenzerkrankung galt, sind nun alle Bewohner in die sog. "Betreuung" eingeschlossen.

Die 24 Std. Pflege ist eben ein Graubereich, weil die Leistungen, diese Arbeit eben nicht nach den entsprechenden Leistungssegmenten aus den Bereichen "Grundpflege, Betreuung, etc." wie es stationäre oder ambulante Einrichtungen tun, abgerechnet werden kann, z.B. körperpflegebezogene Tätigkeiten können von den Angehörigen nicht selber gegenüber der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden, die sie dann wieder selber weiterleiten könnten um ihre "24Std. Kraft" zu entlohnen.

Ah ja... wenn hier endlich ein Urteil zugunsten dieser 24 h-Kräfte gefällt wurde, um ihre Situation zu verbessern, ist das also ein "Rückschritt". :-?

Nach A. Westerfellhaus (Interview, s.o.) sollen die rechtlichen Bedingungen verändert werden, die Arbeitsverhältnisse möglichst nicht angetastet werden. Und dabei trickst er ordentlich wenn er in diese unglaubliche Kiste mit der Behauptung ",es handele sich um hauswirtschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten und nicht um pflegerische Aufgaben" (durch die 24 Std.Kräfte), greift.

Die Veränderungen, die z.B. mit dem § 43 SGB XI, mit der Betreuung in Kraft getreten sind, die haben natürlich Veränderungen mit sich gebracht, die greifbar sind, z.B. auch durch Ausbildungen, die in dem Bereich, entstanden sind.
Nur gehen diese Ausbildungen z.T. nur über wenige Wochen, die Bezahlung entsprechend heikel (noch dazu oft Teilzeitbeschäftigung).
Ich denke, dass solche Arbeitsverhältnisse sich auf die Pflege insgesamt auswirken.

Nur weil viele der "24 Std. Kräfte" möglicherweise keine Ausbildung haben, sind sie doch genauso wenig ausgebildete Hauswirtschaftskräfte.
 
Die "Grundpflege", deren Namenspatronin ich nicht bin, besteht ja aus zig Anteilen.
Es wäre komisch z.B. von kleiner und großer Körperpflege zu sprechen; da hat man sich wohl geeinigt, das Kind Grundpflege zu nennen.
Im Alltag wird dann auch bei der Körperpflege von Teilwaschung/Ganzwaschung oder Ganzkörperpflege gesprochen. Der Begriff Grundpflege dient nur als Oberbegriff.
Nur kommt noch zur sog. "Grundpflege" das Ankleiden, die Versorgung bei Inkontinenz, die Mobilität und auch wie ich noch mal nachgeschaut habe, auch Anteile der Ernährung hinzu.
Stop, bevor´s jetzt hier ausufert wird, ganz kurz zu den Fakten:
Die Pflegewissenschaft lehnt die Pseudo-Begriffe "Grundpflege" und "Behandlungspflege" (die von völlig pflegefremden Personen ohne jede Ahnung durch die Falschübersetzung einer englischen Arbeitsstudie in die Welt gesetzt wurden) aus sehr guten Gründen ab. Punkt.
Falls Dich das tatsächlich interessiert, lies im Anhang nach.


Ansonsten fällt es zumindest mir sehr schwer, herauszufinden, was Du uns hier eigentlich sagen willst. Ich will Dich nicht verärgern, aber ich versteh´s einfach nicht. Willst Du uns eine Frage stellen? Stellst Du eine Theorie in den Raum? Sorry, da komm ich nicht mit. Und da bisher außer mir keiner hier was dazu geschrieben hat, vermute ich mal ganz stark, daß es vielen anderen da ähnlich geht.
 

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Nach meinen Erfahrungen ist es nicht so, dass das pflegerische Tätigkeiten ausgeführt werden. obwohl das von den Vermittlern
beworben wird.

Nach dem Unfall meiner Schwiegereltern hatten wir für ein paar Wochen eine solche Betreuung für die Beiden.

Die Werbung die stattfindet ist sehr oft irreführend.

Man erhält z.b ein Kostenbeispiel, bei der das Pflegegeld in die Berechnungen einfließt, als handelte es sich um Pflegeleistungen.
Diese vergleicht ihre Preise mit den Kosten für Pflege, dabei entsteht der Eindruck man könne auf eine Pflege verzichten.


Dieses kann aber gar nicht einberechnet werden, da ein Pflegedienst zusätzlich weiter eingesetzt werden muss. Außerdem ist eine Pause von 2 Stunden am Tag, und es sind freie Tage zu organisieren nicht mit eingerechnet.

Die Betreuungsperson war anwesend... kochte und putzte, wobei das von ihr nicht verlangt war, da es eine Putzhilfe gab.
Zudem sind die angegebenen Kosten bedeutend höher. Das was die vermittelnde Agentur der Betreuungskraft bezahlt, mag bedeutend niedriger liegen. Das bezahlte Geld ist nicht der Lohn des vermittelten Personals. Ich könnte nicht beurteilen, wieviel die Haushaltshilfe, die als Pflege vermittelt wurde verdient.

Ich weiss nur, was es tatsächlich kostet, was geleistet wird und dass sich es sich hier eher um eine Gesellschafterin für einen gesunden alten Menschen handelt, die mit einer fremdsprachigen Pflegekraft umgehen kann( auch wenn man gute Deutschkenntnisse gebucht hat.), aber keine umfassende Pflege.

Man könnte es meiner Ansicht nach der Idee nach mit einer Aupair-Tätigkeit vergleichen.
Das soll nicht heißen, dass ich diese Hilfen als schlecht bezeichnen würde. Es muss halt alles passen...

Mit Pflege oder Krankenpflege hat das nichts zu tun, und die angegebenen Kostenbeispiele in den Werbungen der Agenturen sind
sind schöngerechnet.
Das was angeboten wird kann nur bei recht fitten alten Menschen eine 24 Stunden Betreuung ersetzen, und hat in keinster Weise
etwas damit zu tun, was 24 Std.Pflege in Deutschland leistet. ( sorry).

Wobei es auch nicht wie bei den 24 Stunden Pflegediensten eine ununterbrochene Bereitstellung von Personal ist, kann es ja auch gar nicht sein, denn selbstverständlich braucht ein Mensch auch eine Pause oder freie Tage die ausgeglichen werden müssen.

Ich würde diese Art von Betreuung nicht in die Kategorie Pflege einordnen...., so wichtig diese Tätigkeit auch ist.'

Wer meint, er könne damit einen Menschen betreuen, der Pflege benötigt, der irrt sich.

Das sind 2 verschiedene Schuhe.
Ich wüsste nicht, wie man das mit den Kosten bzw. der Bezahlung für eine 24 Stundenpflege vergleichen sollte.


Ich hatte diese Betreuung für einige Wochen bis zum Tode meines Schwiegervaters, wobei er sich hauptsächlich im Krankenhaus befand und die ( ich mag sie nicht Pflegekraft nennen) Gesellschafterin Freizeit planen konnte.
Ich bin von dem Einsatz nicht enttäuscht. Die Dame war sehr nett und hat uns sehr geholfen, während wir arbeiten mussten.

Es ist dennoch keine Pflege, schon gar keine Krankenpflege. Der Schwiegervater verstarb leider, kurz bevor ich vom Nachtdienst kam, eine Situation mit der die " Pflege" überhaupt nicht klar kam. Es dauerte ca 1 Stunde, bis ich eintreffen konnte, weil ich den Dienst übergeben musste. Die guten Deutschkenntnisse( die man höher bezahlt) reichten nicht aus, um einen Arzt zu verständigen. Das hat nichts mit dem Tod meines Schwiegervaters zu tun. Er war schwer herzkrank und aus therapiert.

Für meine anderen Pflegefälle, die ich zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig an verschiedenen Orten hatte, ( Mutter und Schwiegermutter)wählte ich andere Versorgungsmöglichkeiten. Das ist wäre für die beiden deutlich zu wenig gewesen und ersetzte in deren Fällen auch keine professionelle Pflege.

Ich würde das nicht in einem Atemzug mit Pflege diskutieren wollen.

Liebe Grüße Fearn.
 
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Reaktionen: Isidor und Martin H.
Die Kombination von ambulanter Pflege und häuslicher Betreuung, wie in eurem Falle, die ist ebenso nahe liegend, denn jeder fängt ja irgendwann mal an (als ungelernter) und möglicherweise hatte diese "Betreuungskraft" kaum pflegerische Kenntnisse.

Gerne kann man sich der Mediathek bedienen, es gibt immer wieder Berichte und Filme, in denen über sog. "Betreuungskräfte" (24 Std.) berichtet wird, die am Bett -in der Pflege, zu sehen sind.
Mittlerweile wird auch von solchen Firmen, die an der Vermittlung beteiligt sind, Kurse für diese "24- Stunden-Betreuungskräfte" angeboten, mit natürlich pflegerischen Inhalten.

Schätzungen laut "Tagesschau" vom 25.6.21 (""24-Stunden-Pflege vor dem Aus?") gehen von 300.000 - 600.000 Betreuungskräften aus.
Ich denke, "das bißchen Haushalt", erledigt sich sicherlich nicht von alleine. Doch gibt es Spülmaschinen, Waschmaschinen, etc. Täglich muss eine Wohnung sicherlich nicht gereinigt werden. Also davon zu sprechen, dass es sich um Haushaltskräfte handelt, ist jedenfalls, fadenscheinig.
In dem genannten Artikel bei "Tagesschau.de" hält der Pflegewissenschaftler Michael Isfort diese Arbeit, diese Betreuungskräfte jedenfalls für "systemrelevant".
Mit dem Kleinreden fällt man doch der großen Anzahl derer, die vermutlich in doch erheblichem Maße, pflegerische Aufgaben übernehmen, in den Rücken.
 
In dem genannten Artikel bei "Tagesschau.de" hält der Pflegewissenschaftler Michael Isfort diese Arbeit, diese Betreuungskräfte jedenfalls für "systemrelevant".
Moin Moin,
mit systemrelevant: weil dieser Begriff vor allem letztes Jahr auf mehrere Berufe und Tätigkeiten fiel, bedeutet so wie ich ihn hier verstehe, systemrelevant insgesamt, wenn man sich die pflegerische Grundversorgung ansieht.
Eine große Anzahl von "Pflegebedürftigen" (2/3) wird Zuhause versorgt, nur ist das häufig nur durch weitere Hilfe möglich.
Wegen des Rückzugs auf den privaten Raum im "Haushalt des Pflegebedürftigen" kommt man zu solchen ungenauen Zahlen (zwischen 300.000- 600.000 "24 -Std.-Kräfte").

Im Grunde geht es in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zunächst um die Abweichungen des Vertrags (30 Stunden-Woche/ Nettolohn von 950,-€ monatlich) und dass die Klägerin einbrachte sie habe tatsächlich rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, sie sei nachts zum Beispiel regelmäßig, von der zu betreuenden 90 jährigen Dame, gerufen worden.

Die Debatte um die "24-Stunden-Pflege" als solches, ob sie rechtens sind, etc. möchte ich als solches erstmal nicht führen, weil sicher die Arbeitsverhältnisse nicht 1 zu 1 in "jedem Haushalt" übertragbar sind.

Dieses kann aber gar nicht einberechnet werden, da ein Pflegedienst zusätzlich weiter eingesetzt werden muss. Außerdem ist eine Pause von 2 Stunden am Tag, und es sind freie Tage zu organisieren nicht mit eingerechnet.

Mit der Kombination von Pflegedienst und zusätzlicher "Hilfe" steht man natürlich auf der sichereren Seite. Nur die Kosten für den täglichen Einsatz eines Pflegedienstes (die Zeiten sind individuell vereinbar), wenn dieser nur einmal morgens kommt für eine halbe bis dreiviertel Stunde (plus Fahrtkosten), dürfte sich schon auf über 1000,-€ monatlich belaufen. Wenn man dann noch über einen Vermittlungsdienst eine weitere "Betreuungskraft" hinzuzieht, kommen sicherlich noch einmal 2.000 € oben drauf ( bzw. "je nach Vertrag").
Da bleibt doch eine Lücke ohnehin: Wenn ein Pflegedienst eingeschaltet wird, geschieht dies nicht ohne Grund, und es ist dann auch davon auszugehen, dass pflegerische Anteile über den weiteren Tag, über diese morgendliche Hilfe, z.B. beim Duschen, notwendig ist.

Stop, bevor´s jetzt hier ausufert wird, ganz kurz zu den Fakten:
Die Pflegewissenschaft lehnt die Pseudo-Begriffe "Grundpflege" und "Behandlungspflege" (die von völlig pflegefremden Personen ohne jede Ahnung durch die Falschübersetzung einer englischen Arbeitsstudie in die Welt gesetzt wurden) aus sehr guten Gründen ab. Punkt.
Falls Dich das tatsächlich interessiert, lies im Anhang nach.

Der Artikel im Anhang, der sicher für viele interessant sein dürfte, darf nicht darüber täuschen, weil der Autor berichtet schon lange "in der Pflege" tätig zu sein, dass die Pflege lange nicht mehr die ist, die sie vor 20-30 Jahren war- kürzere Verweildauer im Krankenhaus und dass im Altenheim jede zweite Pflegekraft "eine Hilfskraft" ist, und grade die Fachkraftquote wieder nach unten gedrückt wird.
 
Ansonsten fällt es zumindest mir sehr schwer, herauszufinden, was Du uns hier eigentlich sagen willst. Ich will Dich nicht verärgern, aber ich versteh´s einfach nicht. Willst Du uns eine Frage stellen? Stellst Du eine Theorie in den Raum? Sorry, da komm ich nicht mit. Und da bisher außer mir keiner hier was dazu geschrieben hat, vermute ich mal ganz stark, daß es vielen anderen da ähnlich geht.

Den ersten Post (oben) kann man gerne überspringen.

Abgekürzt:
Die Auseinandersetzung um die 24 Std. "Betreuung", die in dem Urteil des Bundesverfassungsgericht mündete (24 Juni 2021), dass eine Rund-um-die-Uhr Betreuung entsprechend, zu vergüten ist (inklusive Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten), scheint manche auf den Plan zu rücken, (siehe A. Westerfellhaus, wdr5, mittagsecho, 13.10.21) und dazu zu verleiten, zu behaupten, die "Rund-um-die Uhr-Kraft" würde nur hauswirtschaftliche Aufgaben erledigen; und mal hin und wieder nachts helfen beim Toilettengang.

Der ehemalige Bundespflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus, der in dem Interview auch davon spricht, dass er ständig dieses Thema der "24 Stunden Betreuung" auf dem Tisch gehabt habe, das ein "Mega-Thema" sei, und es nach "Lösungen schreit", tut grade so, als "aufs Klo gehen/begleiten" (evtl. inkontinent sein) nix sei.
Dies habe ich zunächst konstatiert.
Lösungen sind mit der falschen Diagnose schlecht zu machen.

Darüber hinaus und daraus resultierend stellt sich für mich die Frage, weil ein Herumgeeiere die Folge ist, wie man nun diese "24 Stunden-Kraft" nennen soll (was aus der möglicherweise uneindeutigen "Berufstätigkeit" und damit auch Rechtslage resultiert).
Es ist quasi symptomatisch, dass von "Betreuungsperson (Frederic Seebohm), "diese Menschen" (A.Westerfellhaus). "24 Stunden-Kraft" ,oder wie es scheinbar jetzt gerade schick ist, von "Live-in-Kraft", zu sprechen. Also jemanden, der mit mir unter einem Dach lebt.

Umgekehrt, wenn ich jetzt mal in den Raum werfe, es handele sich um Pflegekräfte- warum geht das nicht, warum fallen die Reaktionen "so heftig" aus, so absolut?

Ich würde diese Art von Betreuung nicht in die Kategorie Pflege einordnen...., so wichtig diese Tätigkeit auch ist.'

Wer meint, er könne damit einen Menschen betreuen, der Pflege benötigt, der irrt sich.

Es ist dennoch keine Pflege, schon gar keine Krankenpflege

Klar es fließen immer individuelle Erfahrungen mit ein.
Nur gibt es genügend "24-Stunden-Kräfte", die "die Pflege" übernehmen. Von Krankenpflege zu reden, im Sinne von Versorgung von Wunden und anderen Anwendungen nach SGB V, dies würde ich jetzt auch erstmal außen vor lassen.

Ich meine, dass "die Pflege" gewinnt, wenn man sie richtig, die Aufgaben "dieser Beschäftigten" richtig benennt. Nur die Kosten, politisch, sozial gesehen (Pflegemindestlohn), wäre wohl ein Verlustgeschäft.

Auszuschließen ist keinesfalls, dass es bei einigen dieser Beschäftigten der sog. "Rund-um-die-Uhr Betreuung" sich tatsächlich erst mal um "Betreuungskräfte" handelt.
Deshalb würde ich mich "zunächst" auf den Minimalkonsens -der Betreuungskraft - einlassen. Und meinetwegen, dies als "Theorie" aufstellen, dass diese/r Beschäftigte, eine "umfassende Betreuung" leistet, und je nach dem weitere, auch pflegerische Aufgaben, leistet.
 
Meine Vermutung, dass es u. U. darum gehen könnte, dass der Pflegemindestlohn gezahlt werden müsste, wenn man die Beschäftigten in diesem Arbeitsverhältnis "Rund-um-die-Uhr" als Beschäftigte in der Pflege anerkennen würde, würde ich doch korrigieren wollen.

Vor kurzem gab es eine Umfrage (DAK), in der unter 40 jährige befragt wurden, ob Sie ihre Angehörigen pflegen würden. 2/3 sagten, dass sie sich das vorstellen können.
Das stimmt auch mit dem derzeitigen Anteil der pflegenden Angehörigen überein.

In den Statistiken, die es gibt, wie viele "Pflegebedürftige" wie und wo betreut werden, werden diese in diese drei Gruppen grob aufgeteilt: Stationäre Pflegeeinrichtung, Ambulante Pflegedienste, Pflege durch Angehörige.
Es ist schon einiges getan worden, um Angehörige zu unterstützen; von dem Entlastungsbetrag, Erhöhung des Pflegegeldes, Entlastung durch die Kurzzeitpflege bis hin zur halbjährigen Pflegeberatung.

Nur das Thema dürfte unangenehm sein, dass es eben doch hunderttausende Beschäftigte gibt, die dort arbeiten, angestellt werden, wo vornehmlich die Angehörigen sich alleine um ihre Partner, Freunde, Eltern, etc. kümmern (würden).
Nur holt sich wohl wirklich "niemand" jemand gerne "ins Haus" (eine "Live-In-Kraft"), bezahlt zusätzlich ein Vermittlungsdienst, stellt ein Zimmer etc. bereit, nur damit diese ein wenig im Haushalt aushilft.

Es geht doch um viel mehr. - Überall sei es in der Altenpflege, im Erziehungswesen, in der Behindertenpflege sprießen nur so "Helferausbildungen", oft dauern die nur wenige Monate, manche nur wenige Wochen.
Ich habe zwar selber eine, doch war das auch ein "Missverständnis". Ich rede jetzt auch nicht in erster Linie als APH, da ich mich auch mit vielen Brüchen eben auch "eher dazwischen fühle" (im Bereich des Sozial-Pflegerischen/"Betreuung"), und über dies das Zusammenspiel der einzelnen "Pflegemitglieder" interessiert +/- auch einiges "Kopfzerbrechen" machen kann.
Obwohl ich inhaltlich das mittragen würde, was Prof. Heinz Rothgang im sog. Personalbemessungsverfahren herausgefunden hat, dass von den Pflegegraden der Bewohner aus her gesehen- der Anzahl von "niedrigeren Pflegegraden", viele Aufgaben von Nicht-Fachkräften übernommen werden könnten, wofür 20.000 Stellen neu geschaffen wurden, geht die Umsetzung dennoch an der Realität vorbei.
Als im vergangenen November 2021 dieses neue "Personalbemessungsverfahren" und die 20.000 neuen Stellen für Hilfskräfte in der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, wurde dieses mit den Worten von Jens Spahn gelobt, dass es gut sein wenn mehr in der Altenpflege "anpacken" würden.
Dabei vergisst man, dass die Aufgaben delegiert werden müssen, dass eine gute Pflege eben mehr beinhaltet als die "Grundpflege".
Stop, bevor´s jetzt hier ausufert wird,

Man kann sich selbstverständlich jetzt wieder an dem Begriff "Grundpflege" aufreiben, den der Otto-Normal- Pflegende nie in den Mund nimmt im alltäglichen, persönlichen Gebrauch, sondern wirklich "nur hier in Ausnahmefällen".
Nach dem Pflegekongreß im Oktober zum deutschen Pflegetag gibt es demnächst (im November) erneut einen Pflegekongress in Berlin, wo man unter seines gleichen vllt. lieber solche und andere Themen diskutieren möchte.
 
Da hier auf den Artikel von Dr. Friesacher Bezug genommen wurde, doch noch ein oder zwei Sätze von mir dazu.
Der Artikel im Anhang, der sicher für viele interessant sein dürfte, darf nicht darüber täuschen, weil der Autor berichtet schon lange "in der Pflege" tätig zu sein, dass die Pflege lange nicht mehr die ist, die sie vor 20-30 Jahren war- kürzere Verweildauer im Krankenhaus und dass im Altenheim jede zweite Pflegekraft "eine Hilfskraft" ist, und grade die Fachkraftquote wieder nach unten gedrückt wird.
Die (falsche) Unterteilung in "Grundpflege" und "Behandlungspflege" hat doch nichts mit den pflegerischen Verhältnissen von vor 20 Jahren oder jetzt zu tun; sie beruht auf der (falschen Übersetzung der) Nuffield-Studie (aus den 50er Jahren), was dann fatalerweise 1967 Eingang ins deutsche Krankenhauswesen fand (siehe https://www.gesundheitskongresse.de...as---Grund--und-Behandlungspflege-jurist..pdf S. 3).
Die Kritik der Pflegewissenschaft daran kam auch nicht erst jetzt auf, sondern schon mindestens in den 90er Jahren (also vor 20-30 Jahren):

"Die bisherige im Recht verankerte Aufteilung in Grund- und Behandlungspflege entspricht nicht den neueren pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und ist finanzierungsrechtlichen Differenzierungen und einer medizinzentrierten Sicht der Pflegeverrichtungen geschuldet." (Igl 1998, unter Bezugnahme auf Sowinski (1996) und Bartholomeyczik (1997)"

(Quelle s. o., S, 9).

U. a. auch durch diese falsche Sichtweise bzw. Aufteilung pflegerischer Verrichtungen kam ja die Aufsplittung der Tätigkeiten (insbesondere in Pflegeheimen) in angeblich ach so komplizierte "behandlungspflegerische" Tätigkeiten (für die es eine Fachkraft braucht) und angeblich primitive, einfache "grundpflegerische" Tätigkeiten (die ja jeder Depp [Achtung: Absichtlich überspitzt formuliert] ohne Ausbildung beherrscht, also reicht da ein Helfer)... und da Fachkräfte logischerweise teurer als Hilfskräfte sind, besteht schon länger die Tendenz, die Fachkraftquote zu drücken, um Kosten zu sparen (und da Fachkräfte inzwischen Mangelware sind).

Gegen diese unsinnige und auch gefährliche Sicht verwehre ich mich aufs Schärfste, aus (für jeden aus der Pflege stammenden) völlig offensichtlichen Gründen:
Man vergleiche als Beispiel nur mal den Schwierigkeitsgrad einer (korrekt durchgeführten!) Ganzkörperwaschung (nach heute dominierender rechtlicher Sicht eindeutig "Grundpflege") mit dem der Verabreichung einer subcutanen Injektion (eindeutig "Behandlungspflege"). Die GKW ist doch X mal schwieriger als die s. c. Spritze!! Trotzdem werden die Tatsachen verdreht und es wird so getan, als sei es genau umgekehrt. :wut:
Man kann sich selbstverständlich jetzt wieder an dem Begriff "Grundpflege" aufreiben, den der Otto-Normal- Pflegende nie in den Mund nimmt im alltäglichen, persönlichen Gebrauch, sondern wirklich "nur hier in Ausnahmefällen".
Nach dem Pflegekongreß im Oktober zum deutschen Pflegetag gibt es demnächst (im November) erneut einen Pflegekongress in Berlin, wo man unter seines gleichen vllt. lieber solche und andere Themen diskutieren möchte.
Wir sind hier aber nicht irgendwelche Laien, sondern ein Fachpflegeforum. Hier diskutieren fast überwiegend Fachkräfte.
Und von jedem "Otto-Normal-Pflegenden" erwarte ich, daß er sich mit solch bedeutenden Fragen der eigenen Profession beschäftigt.
Wie man oben sieht, sind das ja nicht nur "akademische" Fragen, die nur im Ausnahmefall zum Tragen kommen, sondern wirklich grundlegende Fragen, die Einfluß auf den pflegerischen Alltag haben (z. B. Fachkraftquote o. ä.).
 
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Reaktionen: Resigniert
Als im vergangenen November 2021 dieses neue "Personalbemessungsverfahren" und die 20.000 neuen Stellen für Hilfskräfte in der Öffentlichkeit vorgestellt wurde,
selbstverständlich letztes Jahr 2020:!:
Wir sind hier aber nicht irgendwelche Laien, sondern ein Fachpflegeforum. Hier diskutieren fast überwiegend Fachkräfte.
In manchen Fällen geht es wirklich "auch nur" um Grundpflege.
Habe, ohne Ausschau danach gehalten zu haben (nach dem Begriff), erst gerade zwei Stellenanzeigen gesehen, in denen Menschen mit Behinderung "einen persönlichen Assistenten" suchen, und selber formulieren, dass sie Mitarbeiter für die Grundpflege suchen.

Ich denke, man muss auch da differenzieren. Entweder hat sich dieser Begriff schon so festgesetzt oder es kann jetzt von seitens des Arbeitgebers, der jemanden für die persönliche Assistenz sucht, die Wortwahl als neutralen Begriff, als etwas Notwendiges, wie wir vom Zähneputzen, etc. sprechen, gesehen werden. Er bestimmt seinen eigenen Tag selber, und das Paket Grundpflege ist nur ein Teil des Alltags; während im Altenheim dieses eine überdimensionale Relevanz erhält.
 
Vor drei Tagen gab es auf "zeit"online ein Artikel zu einer Pflegeinitiative in der Schweiz, einer Volksabstimmung am 28.11.21, ein Interview von Befürworterin und Gegnerin bzw. Befürworterin eines Gegenentwurfs.
Wie viele andere, stecke ich auch nicht in dem Schweizer Ausbildungsmodell der Pflege, der wieder anders zu sein scheint als in Deutschland. Das Gespräch zwischen Befürworterin und Gegnerin der Pflegeinitiative drehte sich streckenweise darum, dass es zu viele dreijährige ausgebildete Pflegekräfte (FaGe Ausbildung) gibt und es zu wenige diplomierte Pflegefachkräfte gibt (Bachelor/Master-Studium bzw. Ausbildung- weil hier auch von Fachschulen die Rede ist).

"Hier" diskutiert "man" gerade darüber die zweijährige Ausbildung (Pflegeassistenz/z.B. in Hamburg) zu verkürzen in eine einjährige Ausbildung, und außerdem länderübergreifend eine einheitliche einjährige Ausbildung einzuführen (letzteres Vorschlag von A. Westerfellhaus).
Und wie oben schon angeführt wurde mit dem neuen "Personalbemessungsverfahren" von H.Rothgang wiederum wurden die Grundlagen geschaffen mit reichlich Helfern die Heime (und ambulante Dienste?) auszustatten (hier wird allgemein von Pflegehilfskräften gesprochen). Der Pflegemindestlohn sieht keine große Differenz von Pflegehelfer und Altenpflegehelferin (1jährig vor), wenngleich Hubertus Heil die Bezahlungs- Modalitäten ("Öffentlicher Dienst News" vom 22.April 2020) lobte mit den Worten: "Die Kommission ist zudem unserem Anspruch gefolgt, zu differenzierten Mindestlöhnen für Hilfs- und Fachkräften zu kommen".

Wenn jede zweite Pflegekraft im Altenheim bereits "Pflegehilfskraft" ist und 300-600.000- ich nenne sie jetzt hier "Pfleger", in einer "Rund-um-die-Uhr-Versorgung", in den Haushalten von Pflegebedürftigen leben und arbeiten, sprechen wir doch nicht mehr von einem Randphänomen.
Die Pflegekatastrophe, von denen vor allem Menschen, Experten, die direkt mit der Pflege zu tun haben, auf uns zukommen sehen, lässt sich nicht mit kleinlichen Diskussionen wie z.B. um die zwei-einjährige Ausbildung oder den Pflegemindestlohn (der für Hilfskräfte eher mickrig aussieht, unabhängig von der Ausbildung) lösen und noch weniger mit dem Versuch aus "Pflegenden" Hauswirtschaftskräfte zu machen. Sieht man die Änderungen von 2017 (nicht von Spahn oder Westerfellhaus initiiert) an, bei der der "Pflegebedürftigkeitsbegriff" neu definiert wurde und die Einführung der Pflegegrade zur Folge hatte, sprechen "wir" jetzt von einer Pflegebedürftigkeit auch dann, wenn größere Aufgaben der "Betreuung" im Pflegeprozess notwendig sind. Dieses müsste der letzten Jahr verstorbenen Liliane Juchli sehr entgegen gekommen sein, da die Pflegewissenschaft als solches sich ja auch nach dem Bedürfnismodell von A. Maslow versteht und ausgerichtet hat.

Mit der "kleinlichen Diskussion um die Ausbildung", um nicht missverstanden zu werden, möchte ich nicht sagen, dass diese unwichtig ist.
Nur letztlich, behaupte ich mal, werden "Helfer" als Hilfskräfte doch in einen Topf geworfen, Zweitens sind die Bedingungen für Hilfskräfte wie a) in der 24 Stunde Pflege: unklar, für b) diejenigen in der stationären Pflege oft nur Teilzeit (30 Std. ) vorgeschrieben/angeboten bei zusätzlich sehr geringem Gehalt c) die Belastung so groß, dass die die Vollzeit arbeiten könnten, dann doch andererseits von sich aus Teilzeit arbeiten möchten.

Eine der Grundprobleme der Pflegeausbildungen im "Hilfsbereich" und die Frage, die sich mir- u.a. als ich die oben angeführte Diskussion auf Zeit-online zur Schweizer-Volksabstimmung am 28.11.21 gelesen habe, mich frage, wie kommen solche Ausbildungen zustande.
Bei den Pflegefachausbildungen (dreijährige Ausbildungen) gibt es Vorbilder. Was aber ist mit den Ausbildungen, die da drunter fallen?
Es scheint mir oftmals, als wenn man "die brenzlige Situation" in der Pflege nimmt, und danach plant, Ausbildungen erlässt. Gut bei "Rothgangs Verfahren" hat es jetzt einen anderen Hintergrund, bei den Betreuungskräften (Ausbildung ein Monat plus 14 Tage Praktikum) war es jedenfalls so. Und Rothgangs Verfahren spricht ja nur allgemein von mehr notwendigen Pflegehilfskräften.
 

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