Das stimmt meiner Kenntnis nach nur teilweise! Das mit der Kündigung wegen Krankheit meine ich. Tante Doll hat die eine Ausnahme Probezeit schon genannt. Aber auch wenn zu erwarten ist, dass der Mitarbeiter nicht mehr oder auf lange Zeit nicht mehr wegen der Krankheit wird arbeiten können, kann gekündigt werden.Dein AG darf dich nicht wegem Krankheut kübdigen. Und der B-Arzt hat Schweigepflicht.
Da das aber im beschriebenen Fall nicht zutrifft, muss man sich keine Sorgen machen.