Patient kommt als Notfall per RTW: Übergabe an Arzt oder reicht eine Pflegekraft?

Mandarin

Junior-Mitglied
Registriert
06.04.2009
Beiträge
74
Ort
Bayern
Beruf
Krankenschwester
Fallbeispiel:
RTW bringt Patientin auf Station, Krankenschwester funkt den Arzt an, der sich kurz darauf meldet und sagt ihm bescheid das der Pat. nun da sei (war vorher über die Leistelle schon angemeldet, daher wusste der Arzt um was es geht und vorallem das sie jedem Moment kommt)

30 min. später ist immer noch kein Arzt in Sicht. Die Jungs vom Rettungsdienst schon total genervt, sie müssen jetzt los ich soll mir was einfallen lassen.:sbaseballs:

KS funkt nochmal den Arzt an, dieser meint, auch genervt, entweder sie warten oder sie sollen mir die Übergabe machen und sich die Unterschrift für den Trapo-schein schnell unten bei ihm abholen, für mehr hat er keine Zeit.
So haben wir das letztendlich auch getan.

Jetzt meine Frage: Wie sehen bei so einem Fall die rechtlichen Grundlagen aus? "Darf" der Rettungsdienst die Pat. bei mir "abladen" OHNE das ein Arzt dabei ist, von dem ich ja auch die Anwesungen zum weiteren Verlauf bekomme?!

Gibt es da einen Unterschied ob RTW oder KTW?

Noch zur Erklärung: die Patientin kam aus einem Pflegeheim, war angemeldet mit STARKEN vag. Blutungen.

Mal gespannt wie ihr das seht.
Wie hättet ihr euch verhalten?

LG
 
30 min. später ist immer noch kein Arzt in Sicht. Die Jungs vom Rettungsdienst schon total genervt, sie müssen jetzt los ich soll mir was einfallen lassen.
Aus Sicht des RD: Mir sitzt die Leitstelle im Nacken, ich kann nicht einfach 30 Minuten auf einer Station "herumstehen" - danach muss ich mich bei der Leitstelle rechtfertigen.
Ich persönlich würde nicht auf den Arzt warten, alles wichtige steht auch im Übergabeprotokoll.
Mandarin schrieb:
KS funkt nochmal den Arzt an, dieser meint, auch genervt, entweder sie warten oder sie sollen mir die Übergabe machen und sich die Unterschrift für den Trapo-schein schnell unten bei ihm abholen, für mehr hat er keine Zeit.
das wäre bei uns kein Problem, weil den Stempel gibt es beim Pförtner.
Mandarin schrieb:
Jetzt meine Frage: Wie sehen bei so einem Fall die rechtlichen Grundlagen aus? "Darf" der Rettungsdienst die Pat. bei mir "abladen" OHNE das ein Arzt dabei ist, von dem ich ja auch die Anwesungen zum weiteren Verlauf bekomme?!
Ja, es ist nicht in der Verantwortung des RD eine unangemessen lange Zeit auf den Arzt zu warten. In dem Fall war die Patientin über die ILST angemeldet und es liegt in der Entscheidung des Arztes. Der Rettungsdienst gibt dir keine Anweisung, wenn die Patientin übergeben ist, liegt es an dir was du daraus machst.
Mandarin schrieb:
Gibt es da einen Unterschied ob RTW oder KTW?
Selbstverständlich, bei einem Krankentransport ist die Patienten vor dem Transport von einem Arzt gesehen worden, welcher entschieden hat, dass diese einer Krankenhausbehandlung bedarf, in dem Fall ist der Transportschein auch bereits vom Einweiser ausgestellt.
Mandarin schrieb:
Noch zur Erklärung: die Patientin kam aus einem Pflegeheim, war angemeldet mit STARKEN vag. Blutungen.
Es liegt an dir zu Dokumentieren, dass der Arzt sich geweigert hat nicht zu kommen. Remonstrationspflicht, du bist dafür verantwortlich.
Als RD warte ich keine 30 Minuten auf den Arzt. Allerdings stellt sich die Frage bei uns nicht, da wir eine Notaufnahme haben die mit mehr als einem Arzt besetzt ist und der RD nicht die Stationen direkt anfährt, ausser Intensiv und auch da ist der Arzt vorhanden.

Jeder Patient wird mit einem Notfallprotokoll abgeliefert, dort ist alles nachzulesen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Möchte nochmal kurz die Unterschiede zwischen KTW und RTW erläutern:

KTW = Krankentransportwagen, Besetzung: mind. Rettungssanitäter und ein Fahrer, kann z. B. auch ein Zivi sein. Ganz normale Krankenhauseinweisungen vom Hausarzt kommen bei uns mit dem KTW.

RTW= Rettungstransportwagen, Besetzung: mind. Rettungsassistent und Rettungssanitäter, der in diesem Fall Fahrer ist.


Bei uns in der Rettungsstelle übergibt meistens der Notarzt den Patienten direkt an den diensthabenden Arzt. Wenn der Rettungsdienst ohne Notarzt kommt, haben wir nur selten ein Protokoll... ist auch net gerade richtig!
 
Hallo Ronja,

in Bayern sind die Rettungsdienstprotokolle vorgeschrieben, ausser es ist ein Krankentransport.
Der Fahrer eines RTW's darf eine "geeignete Person" sein, wie immer man das definieren mag, meist aber RS.

Liebe Grüsse
Narde
 
Bei uns übergibt nichtärztliches RD-Personal die Pat. ans Pflegepersonal, es sei denn der passende Doc ist zufällig grade da. Notärzte übergeben ihre Pat. i.d.R. an einen Kollegen, ab und an kommt es vor, dass der Arzt noch irgendwo anders gebunden ist, dann wird dieser zumindest in Anwesenheit des NA über die Ankunft des Pat. telefonisch informiert.



@Mandarin:
Gehen RTW Transporte immer direkt auf die Station? War es eine ärztlich angeordnete Einweisung oder ein Notfalleinweisung (ohne Transportschein)?
 
Ich finde es in Ordnung, dass alle wichtigen Maßmahmen auch ohne Übergabeprotokoll eingeleitet werden.
 
Ein Patient, der mit KTW kommt, wurde nicht zwingend vorher von einem Arzt gesehen und hat nicht immer einen Transportschein.
Als ich einen Krankentransport brauchte, sah mich vorher kein Arzt und daher hatte ich auch keinen Schein. UNd so geht es nicht nur mir.
 
Ich finde auch nicht das man unbedingt einen Arzt braucht, wenn der Rettungsdienst einen soweit stabilen Patienten bringt. Die Übergabe können sie mir auch machen.
Wenn der Patient natürlich instabil ist und es ihm sehr schlecht geht, ist dann meistens auch ein Arzt dabei, denn den hat der Rettungsdienst dann mitgebracht.
Wenn dann der Arzt auch nicht greifbar ist, wird halt telefonisch ne Übergabe gemacht. Und natürlich wird alles dokumentiert.

Hab auch noch nicht erlebt, das ein RD 30 min wartet. Meistens sind die ratzfatz wieder weg.

Liebe Grüße, Antje
 

Ähnliche Themen