Note bei bestehen im 2. oder 3. Versuch

Maniac

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Hi.

Mich interessiert mal, ob das überall gleich geregelt ist, oder ob es Nuancen gibt.

Angenommen ich falle zwei mal durch die Prüfung in einem bestimmten Modul, bestehe aber dann die 2. Wiederholung (vielleicht sogar bei einem anderen Prüfer) und habe das Modul im 3. Versuch mit der Note 1,0 bestanden.

Bleibt bei euch oder überhaupt die Note so stehen oder gibt es evt. irgendwelche faktorisierten Abstufungen für das bestehen erst im 3. Anlauf?
 
Hallo,

bei uns würde da schon die 1,0 stehen - aber zumindest im Prüfungsverlauf zusammen mit dem Hinweis, der wievielte Versuch es war.
Wie das dann im Notenblatt aussieht weiß ich gar nicht. Müsste ich nachfragen.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Bei uns gibts 2 Möglichkeiten die Modulbersicht anzufordern um Module, Credits und Noten auf einer pdf zu haben. Einmal MIT Angabe der Versuche, einmal ohne.
Note bleibt. Was am Ende verfügbar ist weiß ich noch nicht :)
 
Sprecht ihr über Examensprüfungen oder Weiterbildungsprüfungen nach Examen ? :lol:
 
Sprecht ihr über Examensprüfungen oder Weiterbildungsprüfungen nach Examen ? :lol:

Nachdem es das Unterforum FWB und Pflegestudium ist, vermute ich, dass es um Uniprüfungen geht :). Vor allem kann man das Examen nur einmal wiederholen, da gibt's keinen dritten Versuch...!
 
Ups.. dann will ich still sein :knockin:
 
Ich versuche es nochmal zu pushen, vielleicht weiß ja doch noch jemand was.

(Habt ihr alle noch nie ein Modul wiederholt? Bei uns ist das schon fast die Regel *lach*)
 
Hallo Maniac,

ja im ersten Semester musste ich eine Modulprüfung nachholen, weil ich beim 1. Versuch durchsemmelte. Im 2. Semester semmelte ich bei einer Teilmodulprüfung durch. Da allerdings die Credits nicht seperat ausgewiesen wurden und ich in der anderen Teilmodulprüfung gut war, glich sich dies aus. Dies kommt einfach auf die SPO an und zwar welche, die gültig für den jeweiligen Studiengang und sogar für das jeweilige Semester ist (denn da ändert sich bei uns häufiger was). Die allgemeinen Prüfungsregeln gelten für die ganze Hochschule. Der 1. Versuch ist die eigentliche Modulprüfung, der 2. Versuch ist die 1. Wiederholung und der 3. Versuch ist bei uns nur mit Härtefallantrag möglich. Das bedeutet, wenn man häufiger in Modulen durchrasselt- es zwar dann beim 2. Versuch schafft, aber nicht so gut, dann kann es passieren, dass man nach dem 4. Semester exmatrikuliert wird. Ach so und einer Wiederholung und vor allem dem Härtefall muss kein Prof. zustimmen.

Es zeugt nicht unbedingt von vielen lernförderlichen Prozessen, wenn es die Regel ist, Modulprüfungen zu wiederholen. Da hat glaub ich der Prüfer kein Bock mehr oder es wird gnadenlos ausgefiltert. :knockin:
 
Hi Danke für deine Info, aber den wichtigen Teil hast du weg gelassen :D

Also wie gesagt ist es bei uns etwas anders...


Aber die Frage ist: Blieb die Note deines wiederholten Moduls im 1. Semester so wie sie war?

Also hattest du irgendeinen Nachteil dadurch das du beim 1. Versuch durchgefallen bist?
 

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