Nachtdienst und Urlaub - wer kann mir helfen?

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Ich versteh das Problem nicht ganz.

Rechnerisch bleibt doch alles gleich, ob ÜS oder Urlaub?
Es geht doch auch hier nicht um dauernd und ständig, sondern einmalig.
Und da der AG den Urlaub nicht einfach verplanen darf ohne Absprache, erledigt sich das doch von selbst, ausser bei Schülern, was soll er denn sonst auch tun s.o.

@schlitzkompresse:
Du arbeitest 4Tage und hast 5Tage frei.
Entweder du arbeitest an den 4Tagen täglich/nächtlich 10 Stunden reine Arbeitszeit oder dir werden für den 5ten Tag Merharbstd. abgezogen oder eben Urlaub.
Unterm Strich bleibts aber rechnerisch immer das selbe.

Emotional stehe ich auf der Seite derer, die sagen:
Wenn schon dann Mehrarbstd. und nicht einfach einzelne Urlaubstage.
Letzteres geht aber auch gar nicht, denn wie gesagt, der AG darf nicht einfach meinen Urlaub verplanen, es sei denn ich mache es nicht selbst.
 
... beginnt mein Urlaub um 0:00 Uhr!

Dafür muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. Ich hab im Urlaubsgesetz nix gefunden.

Im Arbeitszeitgesetz findet sich ff. Passus:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
ArbZG - Einzelnorm

Ich würde das ff. interpretieren:
Dem Beginn der Ruhezeit folgt ein längeres Arbeitsfrei in Form von Urlaub.

Elisabeth
 
Aus praktischen Gründen sollte aber der erste Urlaubstag nicht direkt auf den letzten Nachtdienst folgen. Ich hatte vor Jahren das Problem, daß ich an meinem ersten Urlaubstag wegfliegen wollte, was ja gar nicht so selten sein soll. Mach das mal, wenn Du bis 6.15 Uhr arbeitest und noch zum Flughafen fahren mußt. Und zwei Stunden vor Abflug dort sein sollst.
(Ich hatte auch mal die Abflugzeit 6.25 Uhr. Bei neunzig Minuten Anfahrt zum Flughafen. Aber an dem Tag hatte ich wirklich Urlaub.)
 
Das Arbeitszeitgesetz "hebelt" m.E. das aus mit der Angabe, dass man die Zeiten im Mehrschichtbetrieb um bis zu 6 Stunden verschieben kann. Das entspricht den üblichen Nachtdienstzeiten.

Wo bekommt der User noch geeignete Argumentationshilfen her. Den es dürfte wenig nutzen, zu sagen: bei ks.de wurde es aber so erklärt.

Elisabeth
 
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
Als Werktag gilt nicht der Kalendertag, sondern ein konkreter 24-Stunden-Zeitraum, der mit der regelmäßigen Aufnahme der Arbeit beginnt.
Sofern die gesetzliche Mindestruhezeit eingehalten wird, kann eine erneute Arbeitsaufnahme auch dann erfolgen, wenn seit Beginn der letzten Schicht noch keine 24 Stunden vergangen sind.
Stammt aus folgender Quelle:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/durchfuehrung_arbzg_030308.pdf

Eine Interpretation wäre für diesen Fall, dass eigentlich am gleichen Abend z.b. ab 20 Uhr= nach der Ruhezeit, ein neuer Arbeitstag und damit auch ein möglicher Urlaubstag beginnt.
 
Bin ich froh, dass ich mich darüber nicht ärgern muss, da mein AG
es so sieht dass ND und gleichzeitiger U-Tag nicht gehen
für mein empfinden passt es auch nicht zusammen,
entweder arbeite ich oder ich hab Urlaub
arbeite ich bis halb sieben morgens, habe ich 6,5h std. für diesen Tag geleistet
auch wenn der ND-eintrag für den Vortag ist
aber scheinbar müssen doch einige damit leben.

Ist das jetzt Gewohnheitsdenken oder was anderes?
 
Ich sehe keinen Nachteil.
Wenn ich einen sehen würde, hätte ich mich längst zur Wehr gesetzt.
Kann gut sein, dass es Gewohnheitsdenken ist aber ich möchte es gar nicht anders haben.

Da gab es eher andere Sachen, gegen die ich mich erfolgreich gewehrt habe, wie z.B. ungerechte Pausenregelungen. :wink1:

LG
Antje
 
Mich stört einfach das ich den Urlaubstag verwenden muss es gäbe ja noch genug andere Möglichkeiten ihn unterzubringen...!

Ich kenne Eure DP nicht, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass gerade gegen Ende eines Jahres viele Schüler plötzlich noch einzelne U-Tage haben. Die Bekanntgabe dieser U-Tage erfolgt dazu oftmals sehr spät, so dass die Pläne geschrieben und genehmigt sind. Da muss manchmal sehr jongliert werden, damit diese Tage noch untergebracht werden können.
Die DP sind besetzungstechnisch sehr eng geschrieben, Ressourcen für zusätzliche Pesonalreduzierungen sind da eher selten gegeben, noch schlechter wenn jemand auf einen bestimmten Tag bestehen möchte. Somit schreiben wir einzelne U-Tage dann auch einfach auf schon eingetragenes frei. Urlaub darf nicht mitgenommen werden, Überstunden werden automatisch mitgenommen.
Nur, um mal die Problematik ein bisschen zu erläutern und eine Möglichkeit aufzuzeigen, wieso dann plötzlich noch ein U-Tag in einen bereits bestehenden Plan eingetragen wird.

Ich finde die Welle, die hier deswegen gemacht wird vom TE ziemlich groß, wenn es das erste Mal vorkommt, da es für mich auch nach Prinzipienreiterei aussieht, da keinerlei Nachteile für ihn entstehen.
 
Ich kenne Eure DP nicht, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass gerade gegen Ende eines Jahres viele Schüler plötzlich noch einzelne U-Tage haben. Die Bekanntgabe dieser U-Tage erfolgt dazu oftmals sehr spät, so dass die Pläne geschrieben und genehmigt sind. Da muss manchmal sehr jongliert werden, damit diese Tage noch untergebracht werden können.
Die DP sind besetzungstechnisch sehr eng geschrieben, Ressourcen für zusätzliche Pesonalreduzierungen sind da eher selten gegeben, noch schlechter wenn jemand auf einen bestimmten Tag bestehen möchte. Somit schreiben wir einzelne U-Tage dann auch einfach auf schon eingetragenes frei. Urlaub darf nicht mitgenommen werden, Überstunden werden automatisch mitgenommen.
Nur, um mal die Problematik ein bisschen zu erläutern und eine Möglichkeit aufzuzeigen, wieso dann plötzlich noch ein U-Tag in einen bereits bestehenden Plan eingetragen wird.

Ich finde die Welle, die hier deswegen gemacht wird vom TE ziemlich groß, wenn es das erste Mal vorkommt, da es für mich auch nach Prinzipienreiterei aussieht, da keinerlei Nachteile für ihn entstehen.

Ach so, nur weil die Personalbesetzung auf den Stationen so schlecht ist, wird das Bundesurlaubsgesetz gleich mehrfach gebrochen?? Das ist ja mal richtig genial! Weiter so, so kommt Pflege aus der jetzigen Situation sicher raus.
Weiß jemand von Euch wie man als Normalbürger einen Vorschlag zu Gesetzesänderungen in den Bundestag bringt? Ich bin nämlich sehr dafür in alle relevanten Gesetze den Zusatz einbringen zu lassen: "gilt nicht Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wenn es der Dienstplan und die Personaldecke nicht zulassen." Damit machen wir unsere Chefs das Leben doch deutlich leichter!
 
Schade, dass der TE sich nicht mehr meldet, ich wüsste gern, wie die Schule das Problem gelöst hat.

Wir sind uns doch offensichtlich alle einig, dass ein Resturlaubstag zum Jahresende hin verbraten werden muss. Ich gehe davon aus, dass der TE nach dem Nachtdienst einige freie Tage bekommt. Ob er nun am 23. Urlaub und am 24. frei hat oder andersherum ist doch gehupst wie gesprungen. Klar, man könnte aus Prinzip auf der Änderung bestehen, aber wozu? Im Endeffekt nimmt sich das nichts.
 
Ach so, nur weil die Personalbesetzung auf den Stationen so schlecht ist, wird das Bundesurlaubsgesetz gleich mehrfach gebrochen?? ...

Es wird net gebrochen wie wir schon festgestellt haben. Und der von dir geforderte Passus ist bereits Bestandteil in diversen Gesetzen. In der Regel sind die MA dieser Branche dann schlechter gestellt als OttO Normalbürger. Notstand ist dort genau definiert: vorübergehende Situation und dem AG ist es net zuzumuten für diese passagere Situation etwas anders vorzuhalten.

z.B.
§ 14 Außergewöhnliche Fälle(1)
Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
1.wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden, ...
ArbZG - Einzelnorm

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit

...
(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf
Sozial mag diese Gesellschaftsordnung mal gewesen sein. Ich hab davon net viel erlebt seitdem sie mich betrifft.

Elisabeth
 
...

Wir sind uns doch offensichtlich alle einig, dass ein Resturlaubstag zum Jahresende hin verbraten werden muss. ...

Naja, das ist nur zum Teil richtig. Der Urlaub wird, wenn er aus gesundheitlichen Gründen, oder aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann, mit ins neue Jahr genommen.
In diesem Fall hier dürfte dieser Fall aber nicht gegeben sein.
 
Es wird net gebrochen wie wir schon festgestellt haben. Und der von dir geforderte Passus ist bereits Bestandteil in diversen Gesetzen. In der Regel sind die MA dieser Branche dann schlechter gestellt als OttO Normalbürger. Notstand ist dort genau definiert: vorübergehende Situation und dem AG ist es net zuzumuten für diese passagere Situation etwas anders vorzuhalten.

Also bitte. Wenn ich von Anfang an eine Personalplanung habe die mich zwangsläufig in eine prikäre Situation bringt, ist das alles andere als ein Notfall! Das ist übrigens auch ständige Rechtssprechung!
 
Die Personaldecke ist mittlerweile limitiert durch die Einnahmen eines Hauses. Wie heißt das noch? *grübel* Normalbesetzung. Der Mitarbeiter würde es eher als Minimalbesetzung definieren.

Wie kommen wir zu solchen Zuständen? Ganz einfach- Stichwort: DRG.
Jeder Fall bringt nur noch die Pflegeminuten, die bei dem speziellen Fall erbracht werden müssen. Zeiten für Urlaub, Krankenstand, Fort- und Weiterbildung werden net mehr extra vergütet. Das macht ca. 15% weniger Einnahmen aus. So was fängt auch die jährliche Einnahmensteigerung von ca. 4-6% net auf.

Nun kann man als verdi (berechtigt) eine Lohnerhöhung fordern. Welche Möglichkeiten hat der AG? Er kann sich entscheiden zwischen Pest und Cholera... Insolvenz oder Personalreduzierung. Kein normal denkender Verwaltungschef wird wohl sein Schiff auf Grund laufen lassen.

Und das es zuerst die Pflegekräfte trifft wundert mich nicht. Die Gesundheitsökonomen sind der Meinung, dass sich der Pflegebedarf mit der Reduzierung der Liegedauer auch verkürzt hat. Und es gab Deppen aus unseren eigenen Reihen, die das per Studie angeblich noch unterstützt haben.

Man kann manchmal gar net soviel K*** ... .

Elisabeth

PS Gerade KH in öffentlicher Hand schreiben oft rote Zahlen statt schwarze. Und die mit den schwarzen Zahlen haben net unbedingt die besten Arbeitsbedingungen.
 
...

PS Gerade KH in öffentlicher Hand schreiben oft rote Zahlen statt schwarze. Und die mit den schwarzen Zahlen haben net unbedingt die besten Arbeitsbedingungen.

Hmm, da scheine ich ja in einem wahren Sonderfall von Krankenhaus zu arbeiten!
Aber so nebenbei, unser Chef erzählt auch immer wie schlimm es um das Haus steht und dann, am Jahresende, wenn er der Belegschaft seinen Rechenschaftsbericht abgeben muss haben wir mal wieder schwarze Zahlen geschrieben. Neben muss man aber sagen, unsere Arbeitsbedingungen sind zwar nicht top, wo sind sie in das im Krankenhaussektor schon, aber es gibt auch genug Beispiele, dass es weitaus schlimmer sein könnte.
Das eine schließe das andere also nicht aus.
 
Wir schreiben auch schwarze Zahlen, obwohl wir eine Personalmehrung hatten. Zumindest bei uns im OP, denn dort wird das Geld verdient.
Aber selbst die anderen Abteilungen können nicht meckern. Es ist immer ausreichend Personal vorhanden, selbst im ND.:up:

Es kommt auch immer auf das Management des Hauses an. Wo wird gespart und wie wird gespart?

LG opjutti
 
...aber es gibt auch genug Beispiele, dass es weitaus schlimmer sein könnte.
Allerdings sollte man nicht nach den Häusern gucken, wo es noch schlechter ist, sondern auf die, wo es besser läuft und ist.
VG lusche
 
Ja was denn nun? Haben wir nun einen Pflegenotstand oder eher doch net? Wenn ich die beiden Beiträge von Jörg und Opijutti so lese- wohl eher doch net. Würde bedeuten: Pflege jammert auf hohem Niveau.

Elisabeth
 
@Elisabeth!

Ich spreche hier nur für meine Klinik.
Und dort werden andere Dinge eingespart, aber kein Personal.:hicks:

LG opjutti
 
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