Nachtdienst und Freizeitausgleich

In der AVR Caritas steht es interessanterweise noch anders.
Da geht diese Verkürzung auf 9 Stunden.
AVR ist nun kein Tarifvertrag im eigentlichen Sinne, was dennochnicht bedeuten kann, dass er schlechter als das Gesetz ist, oder irre ich da, weil Kirche Ausnahmeregleungen treffen darf?
Werde aber morgen mal bei uns die MAV fragen, ist gerade, wegen neuer Arbeitszeiten, hochinteressant.

Hallo,

die Regelung im AVR ist korrekt und verstößt nicht gegen das Arbeitszeitgesetz.
Es gibt im Arbeitszeitgesetz Sonderregelungen, die eine Verkürzung (mit Ausgleich an anderen Tagen) der Ruhezeit vorsehen.
Grundsätzlich haben beim Arbeitszeitgesetz, daß ja ein Schutzgesetz für Arbeitnehmer ist, die Kirchen keine Sonderrechte.

Gruß

medsonet.1
 
10 Stunden, mein Lieber!
Steht ganz klar im §5 Arbeitszeitgesetz. Da ein Tarifvertrag nie schlechter als das Gesetz sein darf, können 9 Stunden nirgends festgelegt sein!
9 Stunden - mein Lieber...!

Steht etwas weniger klar im §7.
In der AVR wird dies dann genauso wieder aufgegriffen und erlaubt somit 9h Ruhezeit.
 
ABER bei uns ist es generell so das wenn wir 7 Nachtdienste haben bekommen wir auch anschließend 7 Tage frei.
Das geht dann aber nur als Teilzeitkraft. Sonst machst du ja ständig Minus, was du wieder aufholen musst?

Btw machen wir keine 7 Nächte. 4 als Maximum, Dauernachtwachen dürfen 5.
 
9 Stunden - mein Lieber...!

Steht etwas weniger klar im §7.
In der AVR wird dies dann genauso wieder aufgegriffen und erlaubt somit 9h Ruhezeit.

Ist schon sehr schwammig ausgedrückt, aber wenn sich der AVR darauf beruft wird das schon passen.
Mich wundert nur, dass im §5 Abs.2 ArbZG die Krankenhäuser explizit erwähnt sind und im §7 Abs.2 Satz 3 nicht. Deswegen würde ich da eher von Pflegeeinrichtungen ausgehen. Das ist aber wohl reine Auslegungssache.
Die Menschen die den AVR ausgehandelt haben werden wohl rechtssicher.
 
Halli Hallo,
muss auch mal eine Frage stellen, da ich ursprünglich aus dem AN-Pflegedienst mit Bereitschaftsdienst komme. Befinde mich gerade im Rahmen der Fachweiterbildung auf Intensivstation und blicke das da mit den Arbeitszeiten noch nicht so.
Folgendes: Ich arbeite seit Montag und habe ab heute (Donnerstag) bis einschließlich Montagmorgen Nachtdienst. Meiner Berechnung nach sind das 64 Wochenstunden. Aber denkt nicht, dass ich dann ab Montag länger frei habe, NEIN, es geht am Dienstag direkt weiter bis Samstag!!! (allerdings Tagdienst). Ist das alles so zulässig??? Wollte erst mal hier fragen, bevor ich zu meinem PDL renne

Sonnige Grüße
 
9 Stunden - mein Lieber...!

Steht etwas weniger klar im §7.
In der AVR wird dies dann genauso wieder aufgegriffen und erlaubt somit 9h Ruhezeit.
HAbe ich mittlerweile auch nachgelesen, da unsere MAV, obwohl sehr gut, das auf Anhieb auch nicht mehr wusste. Aber es wurde irgendwann auch mal explizit für unser Haus geprüft und alles ist ok.
Tja, "Kirchens" haben doch "Sonderrechte", auch wenn sie evtl. Gesetze entsprechend auslegen dazu.
Letzten Endes bin ich z.Z. über nur 9 Stunden Ruhezeit recht frooh, da es es dienstplanerisch bestens passt. Aber das liegt letzten Endes sicher im Auge des Betrachters.
 
Folgendes: Ich arbeite seit Montag und habe ab heute (Donnerstag) bis einschließlich Montagmorgen Nachtdienst. Meiner Berechnung nach sind das 64 Wochenstunden. Aber denkt nicht, dass ich dann ab Montag länger frei habe, NEIN, es geht am Dienstag direkt weiter bis Samstag!!! (allerdings Tagdienst). Ist das alles so zulässig???

Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz spricht nur von der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, bezogen auf einen gewissen Ausgleichszeitraum. Und zwischen zwei Diensten müssen nur mindestens 10h Pause sein - egal, ob das Spät- auf Früh- oder Nacht- auf Tagdienst ist.
 
Folgendes: Ich arbeite seit Montag und habe ab heute (Donnerstag) bis einschließlich Montagmorgen Nachtdienst. Meiner Berechnung nach sind das 64 Wochenstunden. Aber denkt nicht, dass ich dann ab Montag länger frei habe, NEIN, es geht am Dienstag direkt weiter bis Samstag!!! (allerdings Tagdienst). Ist das alles so zulässig??? Wollte erst mal hier fragen, bevor ich zu meinem PDL renne
Also wenn deine Rechnung korrekt ist und du tatsächlich von Mo-So 64h hast, dann ist das NICHT rechtens...!

Denn neben der durschnittlichen Arbeitszeit gibt es immernoch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 60h.
Die muss eingehalten werden...

(hast du den nächsten Montag mit gerechnet, musst du den natürlich noch abziehen)
 
*grübel* Zählen die Stunden nach Mitternacht von Sonntag auf Montag mit in die Woche Mo-So? Wenn nicht, reduziert sich das auf 58 Stunden. Damit wäre die "Schallmauer" nicht durchbrochen.

Es geht hier wohl auch um den "kurzen Wechsel" . Dummerweise ist dies wohl tatsächlich möglich. Der AG zählt hier die Freistunden und lässt den Nachtdienst außen vor. Er stellt den Wechsel also gleich mit z.B. heute früh und morgen spät. Ist nicht freundlich- aber m.E. auch nicht verboten.

Elisabeth
 
Also wenn deine Rechnung korrekt ist und du tatsächlich von Mo-So 64h hast, dann ist das NICHT rechtens...!

Denn neben der durschnittlichen Arbeitszeit gibt es immernoch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 60h.
Die muss eingehalten werden...

(hast du den nächsten Montag mit gerechnet, musst du den natürlich noch abziehen)

Es handelt sich aber um die "durchschnittliche" Arbeitszeit. Es gelten Ausgleichszeiträume von mehreren Wochen. Die einzelne Arbeitswoche kann also durchaus mehr als 48 Stunden betragen.
 
Eine Woche darf mehr als 48h , aber eben nicht mehr als die Höchstarbeitszeit von 60h haben.

Beim Nachtdienst von Sonntag auf Montag zählen die Stunden ab Montag 0.00h aber wohl bereits zur nächsten Woche, damit ist der Dienstplan zulässig.
 
Eine Woche darf mehr als 48h , aber eben nicht mehr als die Höchstarbeitszeit von 60h haben.

Beim Nachtdienst von Sonntag auf Montag zählen die Stunden ab Montag 0.00h aber wohl bereits zur nächsten Woche, damit ist der Dienstplan zulässig.

Hallo,

es gibt "keine" im Arbeitszeitgesetz festgelegte Grenze von 60 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche!

Es gibt lediglich eine durch EU-Recht festgeschriebene "durchschnittliche Wochenarbeitszeit" von maximal 48 Stunden!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

es gibt "keine" im Arbeitszeitgesetz festgelegte Grenze von 60 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche!

Es gibt lediglich eine durch EU-Recht festgeschriebene "durchschnittliche Wochenarbeitszeit" von maximal 48 Stunden!
Jetzt hab ich mal schnell ins Gesetz geschaut und war mir ziemlich sicher dir das zeigen zu können - denn ich habs dort selbst gelesen ...

doch siehe da, bei genauerem Hinsehen: Das gilt nur für den Straßentransport!!
Ist ein extra Abschnitt - das hab ich im Vorfeld auch immer übersehen bisher ... ärgerlich :-/
Danke für den Hinweis...
 
hallo

ich bin neu hier.
arbeite als altenpflegerin in einem altenpflegeheim als dauernachtwache seit anfang diesen monats.
mich hat das auch schon immer interessiert, ob man gesetzlich nach x-nächten auch x-tage frei bekommen muss, aber dem scheint ja nicht so zu sein, wie ich gelesen hab.
dieses hin u her von wegen 10stunden, der andere sagt nein 9stunden zw zwei diensten ojeee o_O
ich hatte jetzt 7 nächte, danach (nur) 4 tage frei, zumal der tag an dem ich aus der letzten nacht kam, schon mein erster freier tag war ^^
also ich muss echt sagen, dass wenn ich nur so wenig frei hintendran hab, es sich für mich gar nicht lohnt, meinen rhythmus wieder umzustellen. kaum haste dich an den tag gewöhnt, musst du wieder in die nacht...
ein kollege von mir sagte, er hätte im inet gelesen es wäre nicht rechtens 7 nächte am stück arbeiten zu müssen, nur findet er den artikel nicht mehr...
fakt ist: pflegepersonal wird, egal ob im krankenhaus oder pflegeheimen, total ausgereizt, gekaut, ausgespuckt, ersetzt. und kaum einer ist sich seiner rechte und pflichten bewusst. und so wirds ausgenutzt.
mein alter arbeitgeber (privates heim) behandelt das personal wie dreck und verstößt gegen so extrem viele gesetze das ist schon nicht mehr feierlich. wehren tut sich kaum einer, denn es wird gezielt personal eingestellt, was sozial schwach ist (oder nen mächtigen dachschaden hat) und über jeden kleinen brotkrümel dankbar ist, was sie hingeworfen bekommen. schade schade... bin ich froh das ich da weg bin ^^

Gruß, SiSa
 
Du darfst 60 h arbeiten. Da kommt es nun drauf an wieviel h Du pro Nacht
arbeitest .
Unsere HL hat fest gelegt daß nicht mehr wie 6 Nächte hintereinander gearbeitet werden dürfen .Pro Nacht 9,25 h + 0,75 h Pause.
Die reine Arbeitszeit darf in Ausnahmefällen auch mal 10 h sein aber dann
muß ich gegenüber der PDL begründen warum und weshalb .

Wieviel h/Nächte mußt Du im Monat arbeiten ?

LG
 
diesen monat sind es 19. 19x9stunden (9,75 - 0,75std pause) = 171std im monat. mein soll liegt bei 114std (bin auf 75%). da heißt es, abfeiern oder ausbezahlen lassen. wir sind, und das ist halt eben echt mal der hammer, zur zeit nur 2 examinierte im nachtdienst (also angestellt), ich und mein kollege der von einer leihfirma kommt. hilfskräfte haben wir in der nacht auch nur 2... also haun wir uns zu viert die monate um die ohren, und wenn mal einer urlaub hat, und dann mal einer krank... heftig heftig...
 
Das ist mehr als heftig.Abfeiern wirst Du bei der Besetzung wohl kaum können.
Werden denn wenigstens Mitarb. gesucht ?Wenn bei uns mal alle "Jubeljahre"
Nachtwachen per Azeige gesucht werden gibts Anfragen zu Hauf.

LG
 
ich nehms mal an das welche gesucht werden. zumal muss ich sagen das wir mal mehr waren (da war ich aber noch im tagdienst). dann kam ne große kündigungswelle... dadurch bekam ich auch meine nachtwachenstelle, die ich schon seit 5 monaten anstrebte.
ein kollege ist jetzt zwei drittel des monats in urlaub, also sind wir zu dritt. für 2 nächte hab ich nun eine aus dem tagdienst. die hat maaaal paar nächte gemacht, aber frag mich net wie lang das her ist ^^
die nächte von vor paar monaten waren auch noch angenehmer als jetzt (weiß ich, da ich vor meinem wechsel in die dauernachtwache schonmal spuradisch paar nachtdienste geschoben hab). jetzt will ich mal nicht den teufel an die wand malen, aber mit jmd zu schaffen der den ablauf mal gar nicht drin hat... ojeee kann ich das ganze auch alleine schmeißen ^^ denn selbst zu zweit, wenn jeder weiß was wann wie zu tun ist, hast du bis 0uhr highlife overdosed, und ab 5uhr dasselbe in grün, was nicht heißen soll das zw 0 und 5 uhr nicht geklingelt wird...
vor paar monaten wars so, das die 2te kraft erst um 22.30uhr dazu kam und um 6uhr wieder ging. JETZT ist das nicht mehr tragbar. zum glück haben wir es auch durchgebracht das beide von anfang bis ende anwesend sind. aber WEHE man beschwert sich ! dann kommt der dumme spruch vom tagdienst "haja ihr seid doch jetzt zu zweit"... BATSCH ! da könnt ich gleich mal zu nem rundumschlag ausholen ! "wenn man keine ahnung hat, einfach mal..." kennsch den??? boah ne echt da geht mirs messer in der tasche auf ^^
 

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