medsonet.1
Poweruser
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In der AVR Caritas steht es interessanterweise noch anders.
Da geht diese Verkürzung auf 9 Stunden.
AVR ist nun kein Tarifvertrag im eigentlichen Sinne, was dennochnicht bedeuten kann, dass er schlechter als das Gesetz ist, oder irre ich da, weil Kirche Ausnahmeregleungen treffen darf?
Werde aber morgen mal bei uns die MAV fragen, ist gerade, wegen neuer Arbeitszeiten, hochinteressant.
Hallo,
die Regelung im AVR ist korrekt und verstößt nicht gegen das Arbeitszeitgesetz.
Es gibt im Arbeitszeitgesetz Sonderregelungen, die eine Verkürzung (mit Ausgleich an anderen Tagen) der Ruhezeit vorsehen.
Grundsätzlich haben beim Arbeitszeitgesetz, daß ja ein Schutzgesetz für Arbeitnehmer ist, die Kirchen keine Sonderrechte.
Gruß
medsonet.1