Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Wieso braucht es eine 3 jährige Krankenpflegeausbildung um "Hotelservice" leistungen zu erbringen? Weil wir nicht wissen, was Pflege eigentlich ist und sein soll machen wir alles, lassen uns alles zuschieben... von der Blumenpflege bis zur i.v.Spritze. Dies ist möglich, weil es keine konkrete Beschreibung unserer Aufgaben gibt.
Ist eigentlich nicht ganz richtig. Das Krankenpflegegesetz von 2003 gibt schon einiges vor:
Ich muss mich also korrigieren. Es liegt offensichtlich an der mangelnden Akzeptanz dieser Vorlage.
Ich kann hier beim besten Willen keinen Auftrag zum Erbringen von Hotelleistungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erkennen. Aber wer beruft sich schon auf diesen Text? Der Einzelne wird da kaum etwas erreichen... und die Masse scheint sich ebend wohl zu fühlen im Jammern ob der unhaltbaren Zustände. Bitter aber wahr.
Verändern kann ich nur mich selbst- nicht den anderen. Würde in dieser Situation bedeuten: Konsequenz beim NEIN sagen.
Aber das ist schon in der Erziehung von Kindern nicht selten das Hauptproblem. *fg*
Elisabeth
Ist eigentlich nicht ganz richtig. Das Krankenpflegegesetz von 2003 gibt schon einiges vor:
§ 3 Ausbildungsziel
(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen
Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei
multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf
Ich muss mich also korrigieren. Es liegt offensichtlich an der mangelnden Akzeptanz dieser Vorlage.
Ich kann hier beim besten Willen keinen Auftrag zum Erbringen von Hotelleistungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erkennen. Aber wer beruft sich schon auf diesen Text? Der Einzelne wird da kaum etwas erreichen... und die Masse scheint sich ebend wohl zu fühlen im Jammern ob der unhaltbaren Zustände. Bitter aber wahr.
Verändern kann ich nur mich selbst- nicht den anderen. Würde in dieser Situation bedeuten: Konsequenz beim NEIN sagen.
Aber das ist schon in der Erziehung von Kindern nicht selten das Hauptproblem. *fg*
Elisabeth