- Registriert
- 09.11.2013
- Beiträge
- 9
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Hautklinik
Hallo,
ich interessiere mich sehr für ein Pflegepädagogikstudium. Nun habe ich hier im Forum immer wieder gelesen, dass die Anerkennung des studierten Faches länderabhängig sei. Ich habe das so verstanden:
- je nach Bundesland darf ich in manchen Bundesländern mit einem Bachelor in Pflegepädagogik unterrichten - in manchen nicht (dort erst mit Master)
- mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in Pflege (nicht Pflegepädagogik) darf ich nicht unterrichten (oder etwa doch!?)
- und irgendwo habe ich gelesen, dass man das Examen nur mit einem Masterabschluss abnehmen darf - ist das richtig?
Habe ich das richtig verstanden? Wo kann ich das genau nachlesen? Ich habe bereits im Internet geschaut, aber nur das KrPlG gefunden, das ja recht allgemein ist und von den Bundesländern anscheinend unterschiedlich ausgelegt wird. Wenn ich das KrPfG wortwörtlich interpretiere, könnte ich (Achtung übertriebenes Beispiel) ja auch als Absolvent eines Lehramtsstudiums Metalltechnik in einer Pflegeschule unterrichten, da ich ja pädagogisch qualifiziert bin und einen Hochschulabschluss habe
ich interessiere mich sehr für ein Pflegepädagogikstudium. Nun habe ich hier im Forum immer wieder gelesen, dass die Anerkennung des studierten Faches länderabhängig sei. Ich habe das so verstanden:
- je nach Bundesland darf ich in manchen Bundesländern mit einem Bachelor in Pflegepädagogik unterrichten - in manchen nicht (dort erst mit Master)
- mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in Pflege (nicht Pflegepädagogik) darf ich nicht unterrichten (oder etwa doch!?)
- und irgendwo habe ich gelesen, dass man das Examen nur mit einem Masterabschluss abnehmen darf - ist das richtig?
Habe ich das richtig verstanden? Wo kann ich das genau nachlesen? Ich habe bereits im Internet geschaut, aber nur das KrPlG gefunden, das ja recht allgemein ist und von den Bundesländern anscheinend unterschiedlich ausgelegt wird. Wenn ich das KrPfG wortwörtlich interpretiere, könnte ich (Achtung übertriebenes Beispiel) ja auch als Absolvent eines Lehramtsstudiums Metalltechnik in einer Pflegeschule unterrichten, da ich ja pädagogisch qualifiziert bin und einen Hochschulabschluss habe
