Gesundheits- und Krankenpflege: Was darf man in welchem Lehrjahr?

glaub was du willst. wir hatten die lerneinheiten in der schule und haben klausuren darüber geschrieben. ich denke das ist dann genug theorie darüber?
und ich denke das macht unsere schule schon länger mit erfolg so.
mich wundert es grad eher dass man das anderswo erst später macht. warum soll ich denn im ersten LJ noch nicht i.m. spritzen in der schule lernen, wenn ich doch vorher doch schon relevantes wie z.b. muskeln gelernt habe?
warum sollte ich dinge die ich schon gelernt habe, nicht praktisch durchführen dürfen, nur weil ich im “falschen“ LJ bin?
 
Liebe irgendeine,

jetzt schießt du übers Ziel hinaus und das weißt für mich darauf hin, dass du nicht genug weißt.

Hier gehts nicht darum
wie ramme ich einen Stahlstift in den richtigen Muskel - auch
sondern
wie wirkt wo mit Wechsel- und Nebenwirkungen das Medikament das ich appliziere und da behaupte ich, dass dafür mindestens das dritte Lehrjahr notwendig ist -
ganz davon abgesehen
- Selbständig i.m. spritzen einer Schülerin - klar nein - selbst bei examinierten müsste sich der Arzt von Kenntnis und Fähigkeit überzeugen -
also eine *** darf das einer Schülerin schon gar nicht anordnen
Selbständige Übernahme durch Schülerin - genauso wenig - folgt daraus
i.v. geht auch nicht für Examinierte.
 
liebe renje
ich denke dass die schule sich wohl irgendwas dabei denkt wenn sie es uns im ersten LJ beibringen.
ich würde das ja nicht behaupten wenn es nicht so wäre... was ists denn mit wunden? wir haben die einheit wunden versorgen schon hinter uns, ist das denn auch nicht richtig für erste LJ?
wenn unsere schule uns etwas in der theorie beibringt und auch in der praxis keiner was dagegen hat (weil wir die theorie halt schon hatten) wie soll ich dann wissen was ich darf und was nicht??
 
Auch die Beurteilung und adäquate Versorgung sowie die korrekte Dokumentation verschiedener Wunden ist keine Tätigkeit, die ich einem Schüler übertrage. Nicht im ersten und auch nicht im dritten Ausbildungsjahr.
Wie soll ein Schüler im ersten Ausbildungsjahr beispielsweise Wundgrund, Beläge, evtl. Infektionen mit verschiedenen Keimen usw. beurteilen können und aufgrund dessen die richtige Behandlung und Wundauflage wählen?
Nicht umsonst ist das Wundmanagement eine eigene Fachrichtung.

Liebe Irgendeine, gerade im ersten Ausbildungsjahr ist das Erlernen und Vertiefen der Basics enorm wichtig. Und dazu gehören weder i.m. Spritzen noch Wundmanagement.
 
Liebe irgendeine,

versteh mich nicht falsch ich möchte dich mit klaren Worten anregen doch nochmal darüber Nachzudenken was DU da machst und auf welche Risiken du dich einlässt.

Einige deiner Antworten erscheinen für mich so, als ob du noch nicht in der erwachsenen Arbeitswelt angekommen bist und dir auch noch nicht wirklich bewußt bist, dass du selbst für das verantwortlich bist was DU tust und sonst niemand.

Spritzen ist eben mehr als die Technik, genauso VW.
Wenn das alles mit - einmal zeigen - erledigt wäre, brauche ich keine 3jährige Ausb.. Du entwertest deine Ausb. mit deinen Aussagen selbst.

ich denke dass die schule sich wohl irgendwas dabei denkt wenn sie es uns im ersten LJ beibringen.
das könnte durchaus möglich sein,

ABER

die Schule ist nicht dafür da, um für dich oder sonst jemanden zu Denken, das mußt du schon selbst übernehmen.

Wenn dir ein Arzt eine scheinbar unsinnige Anordnung gibt, dann erwartet natürlich der Pat. und der Gesetzgeber, dass du dein Gehirn einschaltest unnd ?
hinterfragst und nicht dich rausredest - der wird sich schon was dabei Gedacht haben.

wie soll ich dann wissen was ich darf und was nicht??
indem du hinterfrägst, reflektierst, die Überlegst - weiß ich wirklich was ich da mache.
Indem du ein Buch nimmst z.B. Verbandwechsel und Wundbeurteilung ansiehst und dich frägst - könnte ich sowas beantworten etc.

Stichwort:
Anordnungsverantwortung
Übernahmeverantwortung - gilt auch für Schüler
 
+Remonstrationspflicht!!!

@Irgendeine: du bist bevor du Intervention durchführst verpflichtet , darüber nachzudenken, ob du diese nach state of art durchführen kannst. Und im ersten Lehrjahr fehlt oft das Hintergrundwissen um die Maßnahme ganzheitlich zu verstehen.

Würdest du einem Patienten mit Herzrhytmusstörungen eine i.m. Injektion verabreichen? Auch unter Aufsicht?
 
... Wechsel- und Nebenwirkungen das Medikament ...
Wenn ich es davon abhängig mache, ob jemand ein Medikament geben darf oder nicht, dann dürften wahrscheinlich mehr als 50% aller Pflegekräfte nicht eine einzige Spritze mehr geben. Den Ball also net zu hoch schießen beim Versuch banales Handwerk aufzuwerten.

Elisabeth
 
+Remonstrationspflicht!!!

@Irgendeine: du bist bevor du Intervention durchführst verpflichtet , darüber nachzudenken, ob du diese nach state of art durchführen kannst. Und im ersten Lehrjahr fehlt oft das Hintergrundwissen um die Maßnahme ganzheitlich zu verstehen.

Würdest du einem Patienten mit Herzrhytmusstörungen eine i.m. Injektion verabreichen? Auch unter Aufsicht?
Nein würde ich nicht. Imerhin habe ich ja in der Theorie gelernt warum nicht.
Dann stelle ich die Frage anders:Warum lernen wir sowas denn dann im ersten LJ? Das ist ja dann irgendwie ziemlich unsinnig.

Ich sage ja gar nicht dass ihr Unrecht habt. Ich bin nur verwirrt weil mir/uns bisher immer gesagt wurde, dasswir eben diese Dinge jetzt explizit durchführen dürfen.
Znd ich muss dazu sagen dass man sich als Schüler auch schon mal verschätzt. Ich zumindest. Es ist mir durchaus schon passiert dass ich etwas gezeigt bekommen habe, die theorie noch mal nachgekuckt habe und trotzdem beim ersten Mal alleine machen mir nicht sicher genug war, und jemanden dazu geholt habe.
Bei manchen Sachen bin ICH vielleicht der Überzeugung dass ich das mittlerweile alleine hinkriege und merke dann dass ich doch noch nicht ganz so sicher bin.
Soll man sich dann im ersten LJ weigern das zu lernen weil mans ja eh erst im Dritten machen darf oder wie?
Und bleiben wir mal beim I.M. spritzen: Was für ein Hintergrundwissen soll mir denn jetzt für exakt diese eine Tätigkeit fehlen? Ich weiß dass es in der Ausbildung noch viel zu lernen gibt. Aber wenn wir doch die LE zu dem Thema hatten, dann haben wir doch gelernt was man dafür wissen muss?
Das ist eine ernst gemeinte Frage dich ich mir nicht beantworten kann und vielleicht wird mir der Sinn ja nach einer Erklärung klarer.

Zu den Medis: Es gibt Ärzte die Medis verschreiben ohne die NW zu kennen. Und ich denke es gibt genauso viele GuK die verabreichen ohne jede NW zu kennen.
 
...Würdest du einem Patienten mit Herzrhytmusstörungen eine i.m. Injektion verabreichen? Auch unter Aufsicht?
Ops. Ich darf auch keine i.m.Spritzen mehr geben. Ich weiß nicht, warum Herzrhythmusstörungen eine Kontraindikation sind. Ich hab bisher nur auf das Marcurmar geachtet und das hat ja nicht jeder Pat. mit dieser Diagnose.

I-wie finde ich da auch keine Erklärung im Netz. Warum darf man da keine i.m.Injektionen geben.

Könnt

Elisabeth
 
Aus Sicht des Azubis und ohne zu wissen ob sie neu eingetreten sind. Bei Neuerscheinungen: Herzinfarkt geklärt? TropI geklärt? Thromboembolitischer Insult geklärt?

i.m. Injektion in letzen Stunden->Kontranidikation für Lyse.

Fachkraft hält noch einmal Rücksprache mit Arzt.

Deswegen nicht ohne Aufsicht.
 
Tut mir leid, aber so ganz verstehe ich nicht was du mir damit sagen willst?
 
Aus Sicht des Azubis und ohne zu wissen ob sie neu eingetreten sind. Bei Neuerscheinungen: Herzinfarkt geklärt? TropI geklärt? Thromboembolitischer Insult geklärt? ....
Na ich denke mal, dass kein Arzt bei Verdacht auf Herzinfarkt eine i.m.-Injektion ansetzt. Und um das geht es ja schlussendlich- die Ausführung der ärztl Anordnung.

Fühlt ihr eigentlich vor jeder i.m. Spritze erst mal den Puls und fragt die HI-Symptome ab?

Zwischen den Vorstellungen der Bundesärztekammer und der Realität liegen bekanntlich Galaxien- und das nicht nur bei Azubis. In der Regel gibt es eine stillschweigende Übereinkunft zu den hausinternen Gepflogenheiten... die erst dann hinterfragt wird, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Und das ist wiederum für alle zutreffend. Nebenbei bemerkt- das Papier ist schon ein bisschen älter. Vielelicht liegt da die Begründung, dass heute vieles anders gehandhabt wird.

Ich finde es übrignes ausgesprochen bedenklich, dass wir Azubis mit dem Gefühl der potentiellen Unsicherheit belasten. Da muss man sich nicht wundern, dass dieses Unsicherheitsgefühl nicht mit dem Examen verschwindet.

Elisabeth
 
Elisabeth: Ich habe nach meinem Examen in einem Pflegeheim als Dauernachtwache gearbeitet. Und für eine Bewohnerin neu aufgetretenen Gesichtsödemen und AZ Verschlechterung ihren Hausarzt angerufen(er hatte den Notdienst). Ohne Überprüfung bekam ich die Anordnung Furosemid 40mg i.m. zu spritzen.

Das war 3 Monate nach meinem Examen.

Wie bringe ich Azubis bei, was sie in solcher Situation machen sollen?(Ich war alleine mit 40 Bewohnern, 19 mit PS3....)
 
@kräuterfrau:
die Frage ist eigentlich recht einfach zu beantworten:

ich erkläre dem AZUBI warum ich das mache und welche Risiken ich damit eingehe

oder

ich erkläre dem AZUBI warum ich das nicht mache und den Rettungsdienst anrücken lassen.

Dann hat der AZUBI eine Alternative und die Entscheidungsmöglichkeit, wenn er dann Examinierter ist.
 
Irgendwie scheint keiner meine Frage beantworten zu wollen.. Oder ich übersehe was.
Eine Erklärung wäre nett, dann würde ich vielleicht verstehen warum die meisten hier so gegen meine Äußerungen sind. Bisher ergibt das alles für mich nämlich recht wenig Sinn!
 
@Kräuterfrau- und du hast das Furosemid gespritzt? Cave Kaliumspiegel. Cave Digitoxinspiegel. ... Man kann nicht alles wissen. Das kann nicht mal ein Arzt. Aber ich muss mich auf i-was verlassen können. Wenn es nicht der Arzt ist, dann bekomme ich ein echtes Problem. Die Medizin ist mittlerweile so umfangreich, dass es absolut unmöglich ist, alles zu wissen.

@Irgendeine- deine Frage lässt sich net pauschal beantworten wie du an der Diskussion unschwer erkennen kannst. Dieses Problem wird dich übrigens dein ganzes Berufsleben begleiten. Du wirst es immer neu abklären müssen. Warum eigentlich als Azubi nicht mal auf den Doc zugehen und fragen, wie er es gerne hätte. Wenn er zustimmt- was spricht dagegen, es nicht zu machen.

Wenn du es ganz eng sehen willst, dann ist dir eigentlich die Durchführung sämtlicher medizin. AO verwehrt. Der Link der BÄK ist da ja deutlich. Eine Pflegefachkraft kann eine AO nicht weiter delegieren- auch nicht, wenn sie daneben steht. Da muss der Doc seine Ansetzung personalsieren ... oder eine entsprechende Anweisung der Hauses liegt vor. Hat die schon mal einer gesehen? Ich nicht.

Elisabeth
 
Nein ED, ich habe dem Arzt bereits während des Telefonats gesagt, dass ich frisch ausgelernt bin und ich habe auch AZ näher beschrieben. Ich habe gleich danach den Sohn der Patientin angerufen(Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfragen hatte er). Ich habe den Arzt gebeten vorbei zu schauen. Dann habe ich den PDL angerufen und ihm die Situation referiert. Ich kann mit meiner Entscheidung leben.

Trotzdem war ich durch die Ausbildung auf solche Sachen nicht vorbereitet, bzw ich habe es mir einfach ein bisschen einfacher Vorgestellt. Deswegen ist mein Ziel nicht Panik zu schühren sondern den Azubis es beizubringen, dass das ist was sie erwartet.

In diesem Moment ging es überhaupt nicht mehr um das Handwerk, das beherrsche ich einwandfrei. Es ging um Entscheidungen die jenseits meiner fachlichen Fähigkeiten waren. Und ich behaupte mir wurde viel in der Ausbildung beigebracht.

Ich finde den Weg, den renje vorschlägt gut. Ich frage zusätzlich, kannst du das verantworten?
 
@Kräuterfrau- und du hast das Furosemid gespritzt? Cave Kaliumspiegel. Cave Digitoxinspiegel. ... Man kann nicht alles wissen. Das kann nicht mal ein Arzt. Aber ich muss mich auf i-was verlassen können. Wenn es nicht der Arzt ist, dann bekomme ich ein echtes Problem. Die Medizin ist mittlerweile so umfangreich, dass es absolut unmöglich ist, alles zu wissen.

@Irgendeine- deine Frage lässt sich net pauschal beantworten wie du an der Diskussion unschwer erkennen kannst. Dieses Problem wird dich übrigens dein ganzes Berufsleben begleiten. Du wirst es immer neu abklären müssen. Warum eigentlich als Azubi nicht mal auf den Doc zugehen und fragen, wie er es gerne hätte. Wenn er zustimmt- was spricht dagegen, es nicht zu machen.

Wenn du es ganz eng sehen willst, dann ist dir eigentlich die Durchführung sämtlicher medizin. AO verwehrt. Der Link der BÄK ist da ja deutlich. Eine Pflegefachkraft kann eine AO nicht weiter delegieren- auch nicht, wenn sie daneben steht. Da muss der Doc seine Ansetzung personalsieren ... oder eine entsprechende Anweisung der Hauses liegt vor. Hat die schon mal einer gesehen? Ich nicht.

Elisabeth

Genau aus den von dir beschriebenen Gründen gibt das ganze Geschreibe hier für mich ja wenig Sinn.
Denn ein Arzt schreibt ja nicht in die Anordnung dass eine bestimmte PK das ganze ausführen soll, sondern "für alle".
Und das von dir vorgeschlagene - auf den Arzt zugehen- hab ich durchaus desöfteren schon aus Eigeninitiative gemacht..
 
Es zählt für alle Fachkräfte... aber nicht für Azubis. Da ist dein Weg zum Doc das optimalste was du machen kannst. Bist immer auf der sicheren Seite.

Elisabeth
 

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