ich weiß jetzt nicht was da Spekulativ ist?Das ist halt leider im Moment alles noch sehr spekulativ;
Ist doch alles bereis beschlossen und im Bundesgesetzblatt 49/2017 veröffentlicht.
Daraus ergibt sich, zumindest für mich, in welche Richtung es künftig gehen wird.
1. Schritt: integrierte Ausb. - gesetzgeberisch abgehakt
2. Schritt jetzt: generalisierte Ausb. - gesetzgeberisch (derzeit) abgehakt
3. Schritt: nach Ablauf von 6Jahren wird überprüft - also ca. 2026, in knapp 10 Jahren
In der Praxis - bis dahin wird sich das mit den 3 Berufen eh erledigt haben.
Träger von AP-Schulen bereiten sich jetzt schon vor, zumindest die kleinen Schulen zu schließen, da sich bei den meist privaten Trägern durch wegfall von Schulgeld und Bezahlung nach Tarif kein Geld mehr verdienen lässt.
Man könne sich entscheiden ... und dann doch noch den spezialisierten Abschluss machen (siehe Gesetz link unten) -
und wieder zur Praxis
welcher Träger kann denn alle drei Abschlüsse anbieten - dann müsste der Schüler nach ca. 2Jahren die Schule wechseln?
Völkerwanderung zwischen den Schulen setzt ein und der Verwaltungsaufwand, rechtliche Problem, Verträge, z.B. wer ist dann in der letzten Phase (Spezialisierung) für die Ausb. verantwortlich und bezahlt damit?
Der Träger für die allg. Ausb. oder der für die Spezialisierung?
Wer nimmt verantwortlich die Prüfung ab und stellt die Praxanl. und die Prüfer - wer bezahlt dafür?
Geht der Ausb.vertrag dann auf den Spez.träger über?
U.A. müsste dann die bisherige Schule alle Nachweise ausstellen und übergeben - riesen Verwaltungsaufwand.
Personalaufstockung wäre die Folge - dafür werden sich kaum besonders private Träger gewinnen lassen.
Da gehts um viel, viel Geld, denn Ausb. ist teuer.
Ich erinnere an die Einführung des Gesetzes von 2004 - da haben einige private Träger ganz schnell die Schulen zugemacht, da sie die gestiegenen Anforderungen nicht finanzieren wollten.
Große Träger haben schnell GuKK und GuK zu einer integrierten Ausb. zusammengelegt um Geld zu sparen und sog. Bildungszentren gegründet, teils wurden die sogar ausgegliedert und eigene gGmbHs gegründet.
Also bleiben nur ein paar wenige große Träger übrig, die zwei oder sogar drei Abschlüsse anbieten könnten.
Die kleineren Schulen, das ist überwiegende Zahl in der BRD, werden nur die generalisierte Ausb. anbieten können
- das "Problem" löst sich von selbst.
Ich gehe davon aus, das weiß auch der Gesetzgeber und hat damit den Verbänden, AG und Kritikern auch von Seiten von GuKK und AP den Wind aus den Segeln genommen und vorläufig befriedet, 2026 sind dann Tatsachen geschaffen, ist doch ganz Intelligent.
Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz
Eine APrV ist doch schnell geschrieben, wird sich zur jetzigen nicht viel verändern.
Die jetzige APrV ist in der gültigen Fassung in vielen Bereichen sowieso ziemlich allgemein gehalten.
Die Ausführungsbestimmungen im Detail müssen doch eh die Länder regeln, z.B. i.d.R. in Form einer BFSO.
Auch da wird sich zu den jetztigen Bestimmung nichts größeres Verändern.
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