Neue Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung ab 2016? Mit der Altenpflege zusammen?

@Chili: natürlich, nach welchem denn sonst?
Ein neues Gesetz ist noch lange nicht verabschiedet und danach noch nicht in Kraft.
Bis dahin bist du wahrscheinlich mit deiner Ausbildung schon fertig.

@matras:
natürlich kann man das. Ich habe einen Vertrag nach ... und werde Ausgebildet nach ...

Dass ein neues KrPflG in Kraft tritt, oder überhaupt Gesetzesänderungen in Kraft treten ist ja nichts Neues - aber, da werden immer diejenigen nach dem zur Zeit des Vertrages gültigen Gesetz ausgebildet.

Übergangsfristen gelten ja eher für die Bildungsträger - denen es z.B. freigestellt ist, noch 1-2 Jahre nach dem bestehenden Gesetz auszubilden oder schon das neue anzuwenden, war übrigens 2004 genauso.

Da es dazu noch keinen Gesetzes-Entwurf gibt
ja aber einen Referentenentwurf und davon ist der Gesetzestext i.d.R nicht im Wesentlichen abweichend.

 

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