Ja Martin, das ist leider so ein Beispiel, das ich gemeint habe.
Du unterstellst Dinge die ich so nicht gesagt und behauptet habe und selbstverständlich sind, die ich teils in meinen Beiträgen nie in Frage gestellt habe und als der im Job tätiger mein Tagesgeschäft sind und deshalb von mir natürlich nie bestritten wurden.
Wo sollen die denn die fachpraktischen Fächer abdecken?
Ähm - in einer BFS wie oben geschrieben
Natürlich gibt es noch weitergebildete Lehrer, und die haben auch noch Bestandsschutz.
Aber es kommen von denen keine mehr nach.
Bestreitet doch niemand, aber es gibt die nächsten 10-20 Jahre noch genügend, das ist doch unbestritten.
Zumindest kenne ich die Lehrerstruktur an den BFSen in Bayern, vor allem in Oberbayern.
Da kommt man - zumindest in der Krankenpflege - ohne abgeschlossenes Studium nicht mehr rein, schon seit Jahren nicht mehr. Auch nicht in die fachpraktischen Fächer.
Ähm - ja weiß ich. Ja genau, da noch ausreichend herkömmlich Ausgebildete für die nächsten Jahre in den Schulen tätig sind, meine Rede.
Ja hab ich ja geschrieben, du zitierst mich extra noch - "...werden längerfristig Probleme haben "- BA auch und natürllch Uschw./-pflg. erst Recht, das ist doch klar, da diese für die fachtheoretischen Unterricht nicht zugelassen werden (es fehlen die vorgeschr. zu studierenden mind. 2 Fächer), zumindest in Bayern, in anderen Bundesländern gabs immer wieder Ausnahmen, hab ich ja auch schon mal geschrieben, ob es die noch gibt weiß ich nicht.
Selbst die Lehrer mit "nur" WB haben Bestandsschutz (und können sogar die Schule wechseln, selbst erlebt).
Wo siehst du denn hier wieder den Dissens.
Na klar haben die Bestandschutz, logisch, ist doch immer so auch in anderen Berufen, hat aber doch nichts damit zu tun, dass das Wechseln schwieriger wird, zumal sich der Bestandschutz nicht auf die zugelassenen Fächer bezieht, bzw. nur in der aktuellen Schule, aber nicht in der nächsten, da wie oben geschrieben, für jeden Lehrer der bei uns anfängt neu die Lehrbefähigung beantragt werden muss bei der Reg. v. Obb. und nicht die von der vorherigen Schule Fortbestand hat.
Hieß auch schon in der Vergangenheit - was ich an der einen Schule 20Jahre unterrichten durfte, darf ich in der nächsten Schule/Arbeitsstelle noch lange nicht und schon gar nicht wenn ich den Reg.Bez. wechsle oder sogar das Bundesland.
Bestandschutz heißt doch nur, dass z.B. bisherige U-schw./-pflg./BA weiterhin Befähigt sind fachpraktische Fächer zu unterrichten, aber nur generell, nur welche Fächer liegt bei der Neubeantragung an der jeweiligen gültigen Durchführungsverordnung des KUMI.
Aber
und jetzt kommt das große ABER das einige dabei in solchen Diskussionen völlig vergessen
die Konkurrenz kommt von einer anderen Seite für diese Fächer
nämlich
von den Praxisanleitern, die zumindest
einen Teil der fachpraktischen Fächer übernehmen dürfen, schon wieder weniger Stunden für die o.g. Berufsgruppe und noch billiger sind.
Generell sind Lehrer für den fachpraktischen Unterricht um einiges billiger, sowohl in der Eingruppierung, wie auch im Stundenkontingent
als
Lehrer für den fachtheoretischen Unterricht, also z.B. Master, pflg und med Päd, Lehramt, die natürlich auch den fachpraktischen Unterricht abdecken dürften aber dies eher seltener Unterrichten, da diese um einiges teurer sind und betriebswirtschaftlich unsinnig wäre für den Träger.
Unser Träger und einige andere, wie ich von Kollegen weiß, achten da schon drauf.