Nach dem Bachelor ohne Berufserfahrung Master Pflegepädagogik

Jhonny

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08.06.2009
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41
Ort
Ruhrgebiet
Beruf
Altenpfleger (generalistisch), BSc
Akt. Einsatzbereich
Uniklinik, Gerontopsychiatrie
Funktion
Student
Hallo Zusammen, ich suche mal wieder Rat...

Ich beende in diesem Semester meinen Bachelor in Pflege und möchte Pflegepädagogik im Master studieren. Ich bin seit Februar auf Station als examinierte Pflegefachkraft und überlege nun, ob ich im nächsten Semester direkt mit dem Master weiter machen sollte oder erst noch 1-2 Jahre Berufserfahrung sammeln soll.
 
Uff... ich blicke bei Dir jetzt nicht ganz durch:
Hattest Du jetzt erst Altenpflege (normal) gelernt und dann den Bachelor in Pflege drauf gesattelt? Oder "Pflege dual" (also Ausbildung und Studium parallel) gemacht?
Wenn Du das Studium nach dem Altenpflegeexamen gemacht hast, hast Du dann nebenher in der Pflege gejobbt?

Meine Frage zielt darauf, wieviel Berufserfahrung in der Pflege Du bereits jetzt erworben hast.
 
Uff... ich blicke bei Dir jetzt nicht ganz durch:
Hattest Du jetzt erst Altenpflege (normal) gelernt und dann den Bachelor in Pflege drauf gesattelt? Oder "Pflege dual" (also Ausbildung und Studium parallel) gemacht?
Wenn Du das Studium nach dem Altenpflegeexamen gemacht hast, hast Du dann nebenher in der Pflege gejobbt?

Meine Frage zielt darauf, wieviel Berufserfahrung in der Pflege Du bereits jetzt erworben hast.
Hey, ich habe das ganze dual gemacht, arbeite seit Februar als Altenpfleger in einer psychiatrischen Uniklinik (Gerontopsychiatrie).Vor dem Studium habe ich bereits sieben Jahre als Pflegeassistent gearbeitet.
 
Da hast Du mit Sicherheit mehr Berufserfahrung als der Großteil Deiner Kommiliton:innen.

Wenn es finanziell machbar ist: Zieh durch. Bis 2029 brauchst Du den Master ja sowieso, warum also nicht gleich machen?
 
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Also ich glaube auch, das ist genug Berufserfahrung.
 
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Vielen Dank für die Antworten, ich werde nochmal drüber schlafen und am Ende entscheidet sowieso das Schicksal.

LG Jonas
 
Huhu, also ich habe mich mal ausgiebig mit der Direktorin meiner Hochschule unterhalten und sie meinte auch mal, dass sogar in Zukunft der Master gefragt wird und in manchen Bundesländern oder sogar in vielen, du nur noch mit einem Master eingestellt werden kannst. Ich mache momentan auch meinen Bachelor habe aber vor ohne Berufserfahrung oder zumindest geringfügig, direkt den Master anzuhängen. Hoffe, das konnte dir auch ein wenig helfen! :-)

PS: Habe gerade gesehen, dass der Post schon etwas her ist, sorry... :D :D :D
 
Huhu, also ich habe mich mal ausgiebig mit der Direktorin meiner Hochschule unterhalten und sie meinte auch mal, dass sogar in Zukunft der Master gefragt wird und in manchen Bundesländern oder sogar in vielen, du nur noch mit einem Master eingestellt werden kannst.
Äh, naja; der Master ist ja durch das Pflegeberufegesetz vorgeschrieben… nicht nur in manchen Bundesländern, sondern bundesweit.
Im Moment machen manche Bundesländer noch Ausnahmen, weil es nicht genug Masterabsolventen gibt.
Oder manche Lehrkräfte haben von früher her Bestandsschutz.
 
mache momentan auch meinen Bachelor habe aber vor ohne Berufserfahrung oder zumindest geringfügig, direkt den Master anzuhängen.
Laut Profil hast du deinen B.A. schon, oder wie ist die Angabe zu verstehen?
 
Äh, naja; der Master ist ja durch das Pflegeberufegesetz vorgeschrieben… nicht nur in manchen Bundesländern, sondern bundesweit.
Im Moment machen manche Bundesländer noch Ausnahmen, weil es nicht genug Masterabsolventen gibt.
Oder manche Lehrkräfte haben von früher her Bestandsschutz.
Das kann natürlich sein! Soweit bin ich noch nicht informiert, aber danke hier für. Ich habe es nun mal so gesagt bekommen von der Direktorin, hatte aber sowieso vor, noch einen Master anzuhängen, wollte lediglich nur meine Erfahrung hier teilen.
 
Das kann nicht nur so sein, das ist ganz eindeutig im Pflegeberufegesetz, §9, geregelt:

§ 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen​

(1) Pflegeschulen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:1.
hauptberufliche Leitung der Schule durch eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau,
2.
Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau

In einem späteren Absatz wird eine Übergangszeit, "befristet bis zum 31.12.2029" anberaumt, innerhalb deren hauptamtliche Lehrkräfte auch mit niedrigen Abschlüssen arbeiten dürfen.
 
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