Bachelor Wahl für Master Pädagogik entscheidend?

Wichtig ist doch laut Gesetz nur, dass die Person "pädagogisch qualifiziert" ist neben dem Masterstudium. Wie das erlangt wird ist letztlich völlig Wurscht.
Nein, eben nicht. Die Bundesländer haben ihre eigenen Richtlinien - Martin hatte ja schon einen Link zu den Regeln im Freistaat Bayern eingestellt.

Nicht jeder Abschluss ist überall gleichermaßen anerkannt. Das ist in meinen Augen zwar recht unglücklich, aber so ist die Lage nun mal. Föderalismus hat auch Nachteile.

Daher solltest Du eben bei der Wahl des Studienfaches darauf achten, ob ein bestimmter Bachelor-Studiengang die Qualifikation für einen bestimmten Master bietet und ob dieser Master Dich dann tatsächlich dahin bringt, wohin Du möchtest. Zwar sind Nachqualifizierungen möglich, aber das kostet natürlich noch einmal Zeit und Geld.
 
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@chris.b
In welchem Bundesland bist Du denn bzw. wirst Du unterrichten? Dann könnte man ggf. gezielter raten.
 
Nein, eben nicht. Die Bundesländer haben ihre eigenen Richtlinien - Martin hatte ja schon einen Link zu den Regeln im Freistaat Bayern eingestellt.

Nicht jeder Abschluss ist überall gleichermaßen anerkannt. Das ist in meinen Augen zwar recht unglücklich, aber so ist die Lage nun mal. Föderalismus hat auch Nachteile.

Daher solltest Du eben bei der Wahl des Studienfaches darauf achten, ob ein bestimmter Bachelor-Studiengang die Qualifikation für einen bestimmten Master bietet und ob dieser Master Dich dann tatsächlich dahin bringt, wohin Du möchtest. Zwar sind Nachqualifizierungen möglich, aber das kostet natürlich noch einmal Zeit und Geld.
Das stimmt so nicht. Wie gesagt muss man die Lehrkraft "nur" "pädagogisch qualifiziert" sein. Und das kann man eben auf diverse Wege bewerkstelligen.
Und diese Wege sind eben für Bayern in der Verlinkung geschildert.

Ja, bei Bildung ist das tatsächlich ganz schlimm mit dem Föderalismus. Da muss ich mich wohl im Detail damit auseinandersetzen.
 
Wie gesagt muss man die Lehrkraft "nur" "pädagogisch qualifiziert" sein. Und das kann man eben auf diverse Wege bewerkstelligen.
Wie Lillebrit - die übrigens selbst Pflegepädagogin ist - bereits sagte, hat jedes Bundesland seine eigene Durchführungsverordnung. Daher berechtigt nicht jeder dieser "diversen Wege" dazu, an einer Berufsfachschule zu unterrichten. Du musst Dich an die landesspezifischen Richtlinien halten. Einfach mal so aufs Geratewohl studieren wird nicht funktionieren!
 
Wie Lillebrit - die übrigens selbst Pflegepädagogin ist - bereits sagte, hat jedes Bundesland seine eigene Durchführungsverordnung. Daher berechtigt nicht jeder dieser "diversen Wege" dazu, an einer Berufsfachschule zu unterrichten. Du musst Dich an die landesspezifischen Richtlinien halten. Einfach mal so aufs Geratewohl studieren wird nicht funktionieren!
Schon klar. Es ging mir nur darum, das richtig zu stellen. Maßgeblich ist das PflBG. Wenn da steht, dass man pädagogisch qualifiziert sein muss, dann ist das eben der Maßstab an dem sich Landesgesetze messen lassen müssen.
Daher wäre es - wie ich anmerkte - sinnig, mal die genaue Kommentierung zu lesen. Die Länder werden wohl aber bei den Voraussetzungen für das Lehreramt an Pflegeschulen dieses "pädagogisch qualifiziert" umgesetzt haben.
Und letztlich gibt es damit halt eine Vorgabe, die aber durch die verschiedensten Wege in verschiedenen Ländern erreicht werden kann. Man muss also nicht DEN EINEN Studiengang genommen haben, sondern wohl vielmehr durch seinen beruflichen Werdegang die Mindestvoraussetzungen erlangt haben.



Aber um das mal nach kurzer Recherche zu resümieren: Scheinbar ist es einfacher, nach dem Bachelor Pädagogik in ein Master Management zu wechseln als umgedreht. Wäre dann vielleicht tatsächlich die bessere Variante. Muss ich aber nochmal in Ruhe lesen. Wäre schon schön, wenn man sich beide Wege bis zum Ende offen halten kann.



Wo hier ja einige Pädagogen mitlesen, was ist denn an euren Schulen ein realistisches Gehalt zum Einstieg? Beruflich finde ich tatsächlich beide Wege sehr interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so konkret ist es noch nicht ;) ... aber ich bin in Niedersachsen und würde wohl auch hier bleiben.
Ok, Niedersachsen…


Wenn ich das richtig verstehe, gilt bei euch übergangsweise noch der Bachelor als ausreichend:


Hier wird’s interessant…

„§ 6
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, berufspraktische Tätigkeiten und Sprachanforderungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
(1) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in einer beruflichen Fachrichtung Kompetenzen zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1.
Bildungswissenschaften und Berufs- und Wirtschaftspädagogik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 1
mindestens 45 Leistungspunkte,
2.
Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Unterrichtsfachs oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik der Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen
mindestens 70 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,
3.
Fachwissenschaft und Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung
mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,
4.
Bachelorarbeit, Masterarbeit, Kolloquium
mindestens 35 Leistungspunkte,
5.
zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4
höchstens 30 Leistungspunkte.



(So wie ich es verstehe zählen BFS für Pflege zu den berufsbildenden Schulen).

Vielleicht kann jemand aus Nds. konkret was sagen, oder Du fragst mal bei den offiziellen Stellen nach.
 
(1) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich.
Damit scheidet chris` einfache Variante schon mal aus.
 
Jetzt hab ich noch gelesen - ich weiß nicht ob wir es schon angesprochen hatten -, dass man mit Pflegepädagogik ja nicht am staatlichen Schulen unterrichten kann. Ist das irgendwo einsehbar, wo diese Schulen staatlich sind und wo nicht. Oder gibts da jeweils beides? Denn in einigen Ländern sind die Pflegeschulen ja staatlich eingerichtet und bedürfen des Lehramtsstudiums. Oder kann man nach einem Pädagogik Bachelor später einen Master für Education bzw. Lehramt nachlegen, wenn man auch an diesen Schulen unterrichten möchte?
 
Jetzt hab ich noch gelesen - ich weiß nicht ob wir es schon angesprochen hatten -, dass man mit Pflegepädagogik ja nicht am staatlichen Schulen unterrichten kann.
?
Ist das irgendwo einsehbar, wo diese Schulen staatlich sind und wo nicht.
Hier die Übersicht für Nds.:


Staatlich anerkannt steht dabei, soweit ich sehe.


. Oder kann man nach einem Pädagogik Bachelor später einen Master für Education bzw. Lehramt nachlegen, wenn man auch an diesen Schulen unterrichten möchte?


Sowohl der Bachelor of Education als auch der Master of Education haben zwei Fächer… ich kann mir nicht vorstellen, daß das mit Pflegepädagogik so einfach kombinierbar ist.

 
?

Hier die Übersicht für Nds.:


Staatlich anerkannt steht dabei, soweit ich sehe.


. Oder kann man nach einem Pädagogik Bachelor später einen Master für Education bzw. Lehramt nachlegen, wenn man auch an diesen Schulen unterrichten möchte?


Sowohl der Bachelor of Education als auch der Master of Education haben zwei Fächer… ich kann mir nicht vorstellen, daß das mit Pflegepädagogik so einfach kombinierbar ist.


Ich zitiere mal aus einer Anfrage zur Studienwahl:
Die Studienwahl hängt davon ab, was man später machen möchte.
Möchte man ab einer staatliche Schule unterrichten, benötigt man ein Lehramtsstudium Master of Education, den nur die Universitäten oder Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit Universitäten anbieten. Das trifft aber nur auf die Bundesländer zu, in denen die Gesundheitsschulen im staatlichen Schulsystem verortet sind, z.B. Bayern oder Thüringen. Des handelt sich um den Lehramtstyp 5 (berufliche Fächer mit beruflicher Fachrichtung Gesundheit und Körperpflege)
An den Schulen des Gesundheitswesens, die nicht zum staatlichen Schulsystem gehören, ist kein Lehramtsstudium notwendig, aber möglich. Hier bieten die Fachhochschulen (und einige Unis) lehrerbildende Studiengänge an mit den Abschlüssen Bachelor und Master of Arts.
Voraussetzung für die Lehrtätigkeit ist nach den jeweiligen Berufsgesetzen der jeweilige Berufsabschluss. Danach richtet sich auch der pädagogische Fachbereich und auch der Abschlussgrad aus. Da die Bundesländer hier das Nähere regeln und noch strengere Auflagen festlegen können, sollte man sich vorab nach den jeweiligen Regelungen erkundigen.
Beispiele:
Pflegeberufegesetz: Abschluss als Pflegefachkraft, Masterabschluss insbesondere in Pflegepädagogik Voraussetzung (§9 PflBG)
ATA-OTA-Gesetz: Bachelorabschluss in Pädagogik ohne Fachbezeichnung, hier gehen also Medizin-, gesundheits- berufs- oder Pflegepädagogische Studiengänge
Medizinisch-technische Berufe: MT-Berufsabschluss, Bachelorabschluss in Pädagogik ohne Fachbezeichnung, hier gehen also medizin-, gesundheits- und berufspädagogische Studiengänge

Die Lage ist durch die länderspezifischen Regelungen ziemlich unübersichtlich, deshalb gibt es einen Überblick Landesgesetzliche Regelungen: Pflegeausbildung und unten Beispiele


Also ich meinte Gesundheitsschulen die im staatlichen System verortet sind. Dort darf man ja scheinbar nicht unterrichten, weil man dort eben das Lehramtstudium benötigt. Ich hab noch nicht genau rausgefunden oder ausreichend gesucht wo das gesetzlich geregelt ist. Da es landesrechtlich verortet ist, dürften ja Landesschulgesetzte maßgeblich sein. Und dort müsste man dann auch etwas zur Differenzierung von allgemeinbildenen und Gesundheitsschulen finden!?

Wenn ich wieder Zeit habe, muss ich nochmal genauer gucken.
 
Unsere Studentinnen und Studenten studieren Lehramt an berufsbildenden Schulen (2 Fächer, 10 Semester) und schließen ihr Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab. Danach wird ein Vorbereitungsdienst von 18 Monaten absolviert. In dieser Zeit ist eine Verbeamtung auf Probe möglich (wenn nichts dagegen spricht). Dieses Referendariat kann an einer Schule in freier oder staatlicher Trägerschaft absolviert werden. An der Verbeamtung ändert sich in dieser Zeit nichts, da die Referendare beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind. Nach der Zweiten Staatsprüfung können die Lehrer:innen wählen, ob sie an einer staatlichen Schule arbeiten möchten. Dann werden sie verbeamtet, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Wir hatten an der TU Dresden früher auch das Bachelor- und Mastersystem. Auch hier war nach dem Master ein Vorbereitungsdienst möglich.

Viele Grüße und einen schönen Ostermontag.

Linda
 
Ich zitiere mal aus einer Anfrage zur Studienwahl:
Die Studienwahl hängt davon ab, was man später machen möchte.
Möchte man ab einer staatliche Schule unterrichten, benötigt man ein Lehramtsstudium Master of Education, den nur die Universitäten oder Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit Universitäten anbieten. Das trifft aber nur auf die Bundesländer zu, in denen die Gesundheitsschulen im staatlichen Schulsystem verortet sind, z.B. Bayern oder Thüringen.“



Das wundert mich jetzt.
In Bayern kann man mit Pflegepädagogik (M.A.) durchaus unterrichten.
So jedenfalls mein Wissensstand.
 
Unsere Studentinnen und Studenten studieren Lehramt an berufsbildenden Schulen (2 Fächer, 10 Semester) und schließen ihr Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab. Danach wird ein Vorbereitungsdienst von 18 Monaten absolviert. In dieser Zeit ist eine Verbeamtung auf Probe möglich (wenn nichts dagegen spricht). Dieses Referendariat kann an einer Schule in freier oder staatlicher Trägerschaft absolviert werden. An der Verbeamtung ändert sich in dieser Zeit nichts, da die Referendare beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind. Nach der Zweiten Staatsprüfung können die Lehrer:innen wählen, ob sie an einer staatlichen Schule arbeiten möchten. Dann werden sie verbeamtet, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Wir hatten an der TU Dresden früher auch das Bachelor- und Mastersystem. Auch hier war nach dem Master ein Vorbereitungsdienst möglich.

Viele Grüße und einen schönen Ostermontag.

Linda
Was genau heißt das jetzt? Zumindest früher konnte man mit Bachelor/Master auch Beamter auf Probe und somit die Beamtenlaufbahn einschlagen?
Ich weiß bei unserer alten Kursleitung auch, dass die sich verbeamten lassen wird. Die hat zwei pädagogische Pflegeabschlüsse gemacht und arbeitet auch an einer Berufsschule.
Deine Trennung von staatlicher und privater Trägerschaft ist verständlich. Aber kann man mit Pflegepädagogik dann nur an staatlichen Berufsschulen unterrichten, da man ja quasi einen Fachabschluss für Pflege hat? Weil man ist ja letztlich Pädagoge. Und den Regelschulbetrieb dürfen hingegen nur Absolventen mit Lehramtstudium beschreiten?
 
Die Studienwahl hängt davon ab, was man später machen möchte.
Möchte man ab einer staatliche Schule unterrichten, benötigt man ein Lehramtsstudium Master of Education, den nur die Universitäten oder Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit Universitäten anbieten. Das trifft aber nur auf die Bundesländer zu, in denen die Gesundheitsschulen im staatlichen Schulsystem verortet sind, z.B. Bayern oder Thüringen.“



Das wundert mich jetzt.
In Bayern kann man mit Pflegepädagogik (M.A.) durchaus unterrichten.
So jedenfalls mein Wissensstand.
Also ist man mit dem Abschluss Pflegepädagogik/ Berufspädagogik eigentlich berechtigt, an allen Berufsschulen (privat und öffentlich) zu unterrichten. Aber das Studium befähigt nicht für die Regelschule, oder wie.

Edit:

Hab noch was für Niedersachsen gefunden:

Sie haben keinen Master of Education, aber einen universitären Master, Magister oder ein universitäres Diplom?
Bewerben Sie sich als Quereinsteigerin oder als Quereinsteiger in Niedersachsen




In einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen besteht in Niedersachsen ein Bedarf an Lehrkräften, der unter Umständen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung gedeckt werden kann.

Sofern niedersächsische Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Besetzung einer Stelle finden, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Master of Education eingestellt werden.

Sie können Lehrkraft im Quereinstieg werden, wenn sich Ihr Hochschulabschluss mindestens einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung zuordnen lässt.

Es gibt den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst und den direkten Quereinstieg.

Da eine qualifizierte pädagogisch-fachwissenschaftliche Ausbildung die Basis für qualitativen und wirksamen Unterricht und Aufstiegschancen im Schuldienst ist, empfehlen wir Ihnen unbedingt den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen oder an berufsbildenden Schulen.



Informieren Sie sich hier über den direkten Quereinstieg an öffentlichen allgemein bildenden Schulen oder an berufsbildenden Schulen.

Demnach kommt in Niedersachsen aber auch nur mittels Quereinstieg an staatliche Berufsschulen, oder wie soll man das verstehen?
Hier nochmal genauer: Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an berufsbildenden Schulen | Nds. Kultusministerium
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Ergänzung bzw. Nachfrage.

Hat jemand die Ausformulierungen von seinem Bundesland, nach der die Schulen bis 2029 die Mastervoraussetzungen für Fachkräfte verringern können?

§ 9 III PflBG
(3) Die Länder können durch Landesrecht das Nähere zu den Mindestanforderungen nach den Absätzen 1 und 2 bestimmen und weitere, auch darüber hinausgehende Anforderungen festlegen. Sie können für die Lehrkräfte für die Durchführung des theoretischen Unterrichts nach Absatz 1 Nummer 2 befristet bis zum 31. Dezember 2029 regeln, inwieweit die erforderliche Hochschulausbildung nicht oder nur für einen Teil der Lehrkräfte auf Master- oder vergleichbarem Niveau vorliegen muss.

Denn genau das scheint Niedersachsen gemacht zu haben, da an meiner Ausbildungsstätte eben nicht Master Absolventen arbeiten. Die Frage wäre, ob man dann auch so schon in den Vorbereitungsdienst an einer staatlichen Schule einsteigen kann.
 
Sorry, dass ich jetzt nochmal eine weitere Frage hier ergänze. Jetzt wo ich mich zum Thema belese, finde ich immer noch neue Informationen, die ich leider nicht per Edit im letzten Beitrag anfügen kann; ein neues Thema finde ich dafür aber auch zuviel.... daher hier die Frage:

Weiß jemand, ob Bildungswissenschaften als Bachelor auch für die Arbeit gem. des Pflegeberufegesetzes genügt? Konkret ist mir jetzt Hagen aufgefallen: B.A. Bildungswissenschaft
Von der Studienordnung und den Zielen her würde ich schon sagen, dass das ginge. Nur finde ich dort keine genaue Aufteilung zu den Credits... damit wäre jetzt fraglich, ob das für einen Master im Bereich Pflegepädagogik genügt. Für Management scheint es zumindest keine detaillierten Vorgaben zu geben.

Würde also ein solcher Bachelor genügen um dann im Master speziell auf Pflege zu gehen?
 
Was genau heißt das jetzt? Zumindest früher konnte man mit Bachelor/Master auch Beamter auf Probe und somit die Beamtenlaufbahn einschlagen?
Ich weiß bei unserer alten Kursleitung auch, dass die sich verbeamten lassen wird. Die hat zwei pädagogische Pflegeabschlüsse gemacht und arbeitet auch an einer Berufsschule.
Deine Trennung von staatlicher und privater Trägerschaft ist verständlich. Aber kann man mit Pflegepädagogik dann nur an staatlichen Berufsschulen unterrichten, da man ja quasi einen Fachabschluss für Pflege hat? Weil man ist ja letztlich Pädagoge. Und den Regelschulbetrieb dürfen hingegen nur Absolventen mit Lehramtstudium beschreiten?
Es ist kein Problem, mit einem Abschluss in Pflegepädagogik oder Lehramt BBS an einer Schule in privater Trägerschaft zu unterrichten (zumindest in Sachsen). Für eine Anstellung an einer staatlichen Schule gelten in der Regel andere Voraussetzungen (z. B. ein zweites Fach/ eine zweite berufliche Fachrichtung/ Abschluss des Vorbereitungsdienstes usw.). Wir haben in unserer Region sehr viele Schulen in privater Trägerschaft und wenige staatliche Berufsfachschulen. Ich würde mich vor Studienbeginn beim zuständigen Bildungsministerium nach Einsatzmöglichkeiten und deren formalen Voraussetzungen informieren.
 
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Reaktionen: Martin H.
Hat jemand die Ausformulierungen von seinem Bundesland, nach der die Schulen bis 2029 die Mastervoraussetzungen für Fachkräfte verringern können?

§ 9 III PflBG

Denn genau das scheint Niedersachsen gemacht zu haben, da an meiner Ausbildungsstätte eben nicht Master Absolventen arbeiten.
Die "Bisher-nur-Bachelor"-Lehrkräfte findest Du noch an vielen Schulen. Noch haben wir ja nicht 2029. Das Pflegeberufegesetz trat 2020 in Kraft; in einer Übergangszeit bis 2029 dürfen die Lehrer auch noch ohne Master tätig sein. Danach nicht mehr. Wer also jetzt erst mit einem Studium beginnt, muss sich in jedem Fall auf einen Masterabschluss einstellen.
 

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