Minijob Gehalt pro Stunde

Wie oben schon gepostet haben wir in DE ein Mindestlohn "Gesetz" für Pflegefachkräfte.
Offizielle Mitteilung des Bundesgesundheitsministerium hier ->"Entlohnung in der Pflege"

Seit dem 01.04.22 steht Dir als Pflegefachkraft (3 jährige, examiniert) ein Stundenlohn von "15,30€" gesetzlich zu,
egal ob Minijob oder Vollzeitkraft.

Abgesehen davon, das Gehälter generell immer "Brutto" (also ohne Abzüge) kommuniziert werden, ist das
Märchen mit "Brutto/Netto und keine Steuern beim Minijob" bei Einstellungsgesprächen, mit Blick auf das
Mindestlohn-Gesetz für Pflegefachkräfte, ein unzulässiger Versuch dem Mitarbeiter ein niedrigeren Stundenlohn
zu verkaufen. Wenn eine Einstellung als Pflegefachkraft erfolgen soll, muss diese nach dem Mindestlohn-Gesetz
für Pflegefachkräfte entlohnt werden, auch bei einem Minijob.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die Einstellung als "Pflegefachkraft" dokumentiert ist, empfehle ich Dir den Arbeitgeber
auf das "Mindestlohn-Gesetz für Pflegefachkräfte" aufmerksam zu machen, dabei ist es unerheblich ob Du zu einem
anderen Stundenlohn unterschrieben hast, Du verlierst deshalb nicht den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Und noch eine gute Nachricht für Dich, ab dem 01.09.22 werden die Löhne für Pflegekräfte neu angepasst, bzw. erhöht.
Kurzform hier, die Entlohnung erfolgt dann entweder nach einem Tarif eines kirchlichen Trägers, oder in Anlehnung
eines solchen Tarifes, und auf Grundlage des durchschnittlichen Gehaltsniveaus des entsprechenden Bundeslandes.

Hier eine Tabelle zur Orientierung:
Anhang anzeigen 3299
In sofern der Arbeitgeber sich nicht einem Tarif eines kirchlichen Trägers anschließt, ist für eine 3 jährige exam. Pflegefachkraft
ab dem 01.09.22 lt. Tabelle in "NRW" ein Stundenlohn von "23,28€" zu zahlen.

Arbeitgeber müssen sich "verpflichten", um weiterhin mit den Kassen abrechnen zu dürfen, einem der beiden Tarifmodelle zuzustimmen, und entsprechende "Stundenlöhne" und "Zulagen" an ihre Mitarbeiter zu zahlen.

Offizielle Informationen zu dieser Thematik hier auf den Seiten der AOK:
Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal ->Klick
Regelungen für nicht tarifgebundene oder nicht an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ->Klick
Übersicht zu Tarifsvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ->Klick
Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus ->Klick
Rechenbeispiel zur Ermittlung des regional übliche Entgeltniveaus ->Klick
Hallo, gilt das dann auch wenn ich bei dieser Firma nur auf geringfügiger Basis ( also Minijob) angestellt bin? Mein Minijob-Arbeitgeber zahlt nämlich nach dem regional üblichen Entgeltniveau. Mein Stundenlohn liegt ab deutlich darunter. Alle festangestellten MA erhalten das regional übliche Entgelt.
 

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