Meinungen zum Pflegestärkungsgesetz

kekziii

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Am 17.10 hat der Bundestag das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I und II soll die Pflegereform in zwei Schritten umgesetzt werden.

Zentrale Punkte des Pflegestärkungsgesetz I, welches Anfang 2015 inKraft treten soll, sind die Verbesserung der ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden, Leistungserhöhungen zum Ausgleich der erfolgten Preissteigerungen und die Einführung eines Pflegevorsorgefonds. Außerdem sollen Pflegekräfte gestärkt werden. So will man 500 Millionen Euro in zusätzliche Betreuungskräfte in den Pflegeheimen investieren, für einen Abbau der Bürokratie bei gleichzeitiger Einhaltung der Qualitätssicherung sorgen und die Ausbildung attraktiver machen und mehr Ausbildungsplätze schaffen.

Finanziert werden soll dies alles über Beitragserhöhungen der Pflegeversicherung.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll 2017 in Kraft treten und eine Umstrukturierung des Pflegebedürftikeitsbegriffs bringen. Aus den bisherigen 3 Pflegestufen sollen 5 Pflegegrade werden was gerade Demenzkranken zu Gute kommen soll.

Informationen zu den Gesetzen gibt es hier: Pflegestärkungsgesetze - Bundesgesundheitsministerium




Mich würde Interessieren was ihr von den Pflegegesetzen haltet, wirkliche Verbesserungen oder lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein?
Ist das Gesetz an sich auch so realisierbar, gerade auch was die Stärkung der Pflegekräfte betrifft?
Was wären sinnvolle (bezahlbare) Alternativ Vorschläge?
Wie steht ihr zum Vorsorgefonds, mit dem Rücklagen für die Zeit geschaffen werden sollen, in der die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden?
Dringend notwendig oder ein unkalkulierbares Risiko?
 
In der stationären Pflege bedarf es einer weiteren Verbesserung der ergänzenden Betreuung der Pflegebedürftigen. Zusätzliche Betreuungskräfte, die eng mit den Pflegekräften zusammenarbeiten, können so wirksam zur Verbesserung des Pflegealltags beitragen.
http://www.bundesgesundheitsministe.../Entwurf_Pflegestaerkungsgesetz_Stand_BT1.pdf S. 1
Wir investieren über 500 Mill. für zusätzliche Betreuungskräfte in den Pflegeheimen, die ergänzend zu den Pflegekräften mit den Pflegebedürftigen spazieren gehen, ihnen vorlesen und Gespräche führen. Damit ist ein Anstieg von derzeit 25.000 auf dann 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte möglich. Mehr Personal in den Einrichtungen entlastet alle, die in der Pflege tätig sind.
http://www.bundesgesundheitsministe...e/Flyer/Flyer_Die_Pflegestaerkungsgesetze.pdf S.4 .
Ich habe vor 2 Jahren mal bei so einer Ausbildung zum Betreuungsassitenten mitgemacht. Die TN waren Langzeitarbeitslose und man hatte ihnen die Angebot unterbreitet. Die Überzeugung lief über Androhung einer 3monatigen Sperre, wenn sie den Kurs nicht besuchen. Die Auswahl erfolgte auch nicht durch die Pflegeheime. Das haben die Damen vom Amt erledigt. Das Ergebnis kann sich jeder vorstellen.
In dem Kurs wurden viele grundpflegerische Themen vermittelt. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Zum Abschluss meines Parts- war zum Ende der Ausbildung und nach einem praktischen Einsatz- hab ich mal nachgefragt, wer sich denn nun vorstellen könnte, in einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. Es waren 2 von 16. Und von denen hat es einer in Lohn und Brot geschafft. Der hat aber schon vorher ehrenamtlich in der Altenpflege gearbeitet.
Ein TN brachte es auf den Punkt. Er hatte gedacht, dass er mit den Bew. spazieren gehen, sie zum Arzt begleiten u.ä. tun sollte. Niemals im Leben wollte er in die Pflege.

Dem Anstieg des Pflegebedarfs steht aufgrund gleichbleibend niedriger Geburtenraten ein Rückgang der Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter gegenüber. Damit sinkt nicht nur das Potenzial für die Gewinnung von Pflegekräften, auch die Finanzierungsspielräume werden aufgrund des schwächeren Einnahmeanstiegs enger. Dies erfordert eine Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung und ihrer Finanzierung.
http://www.bundesgesundheitsministe.../Entwurf_Pflegestaerkungsgesetz_Stand_BT1.pdf S. 18
Was damit gemeint ist- siehe oben. Denn ein Euro bleibt immer noch ein Euro.

Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, für alle in der stationären Pflege versorgten anspruchsberechtigten Personen ein ergänzendes Angebot an Betreuung und Aktivierung zu bieten. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen nicht regelmäßig in grundpflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen sie nur unter Anleitung von qualifizierten Pflegekräften, im Team und in enger Kooperation mit weiteren Fachkräften erbringen und insoweit Pflegekräfte unterstützen.
http://www.bundesgesundheitsministe.../Entwurf_Pflegestaerkungsgesetz_Stand_BT1.pdf S. 47
Das würde einen absoluten Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der Pflegekräfte bedeuten. Da diese sich aber der Tradition verpflichtet fühlt und einen Monopolanspruch auf jegliche Pflegehandlung erhebt, dürfte das wohl eher einem frommen Wunsch der Politiker entsprechen.

Ich leg mal einen frommen Wunsch nach- endlich eine echte Änderung der Ausbildungsinhalte, fernab von den Waschprüfungen u.ä. hin zur Akademisierung der Pflege. Das dürfte der einzigst richtige Weg sein. Nur den will die Regierung bekanntlich nicht.

Elisabeth
 
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber wird ja derzeit durch das neue Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2016 wieder aktuell. Ich finde, die ganze Sache klingt ziemlich gut. Schließlich sollen ja auch die Pflegestufen nun durch Pflegegrade ersetzt werden und damit nicht mehr im Minutentakt abgerechnet werden sondern nach benötigter Pflegeleistung.

Ich habe zu dem Thema einen recht interessanten Artikel gefunden:

Zum 01. 01. 17 wird ein neues Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten, was schon zum 01.01.2016 verabschiedet wurde.

Das neue Pflegestärkungsgesetzbeschäftigt sich mit der Begutachtung zu pflegender Personen und ist in sechs Fachbereiche eingeteilt.

Da geht es Erstens um die Mobilität, Zweitens um kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Drittens um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Viertens um Selbstversorgung, Fünftens um die Bewältigung und den selbstständigen Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen und Sechstens um die Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte.

So werden gerade Menschen mit besonderen psychischen Belastungen zukünftig ganz anders in dem neuen Pflegestärkungsgesetzt berücksichtigt.

Festgelegte, zeitorientierte Werte verlieren ihre Bedeutung und die Fähigkeiten, den Alltag alleine zu bewältigen beziehungsweise ob die betroffene Person sich selbstständig, oder nur zum Teil selbstständig versorgen kann, kommen verstärkt zum Tragen.

Somit wird die Einstufung in einen der neuen Pflegegrade in dem künftigen Pflegestärkungsgesetz nicht mehr in Pflegeminuten abgerechnet, sondern darin, inwieweit eine Selbstständigkeit der betroffenen Person vorhanden ist.

Die Patienten, die bereits einer Pflegestufe zugeteilt wurden, müssen sich keine Sorgen machen, denn sie werden automatisch in den zugehörigen Pflegegrad eingeteilt. So wird sichergestellt, dass infolge der Umstellung keiner bevor- oder benachteiligt werden kann.

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Klingt für mich alles eigentlich sehr vielversprechend.
Ich habe für Interessenten mal noch zwei Links zu dem Thema rausgesucht:

Pflegestärkungsgesetz II
Pflegestärkungsgesetz und Pflegegrade
 

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