Wird das Arbeitsverhältnis beendet, also: liegt von einer der beiden Seiten eine Kündigung vor? Dann bleibt, je nach Frist, gar nicht ausreichend Zeit, um die Mehrarbeitsstunden komplett abzufeiern. Mehrere hundert Stunden wären schon bei Vollzeitkräften zwei bis drei Monate. Mehrarbeitsstunden treffen aber in der Regel nur für Teilzeitkräfte zu (sonst hießen sie Überstunden).
Ich kenne allerdings Häuser, die die Stunden gestaffelt auszahlen, damit nicht zuviel an Steuern abgezogen wird.