Mehrarbeitsstunden im TVÖD

Dileyla

Newbie
Registriert
24.09.2011
Beiträge
11
Hallo, bin neu hier und würde mich freuen wenn mir jemand bei meinem Problem helfen könnte.
Kann der AG einem MA gegen seinen Willen Mehrarbeitsstunden auszahlen, die er
:gruebel:über Jahre hinweg angesammelt hat - und zwar alle auf einmal?
 
Kann er ja.

Es sei denn, der TV oder eine BV sagen was anderes.

Warum nicht ALLE auf einmal?
 
ich kenne es nur so das der arbeitgeber die möglichkeit hat einen bestimmten prozentsatz auszuzahlen,da es ja MA gibt die sich ständig alles auszahlen lassen wollen und mit dem prozentsatz zwingt er den MA zur selbstpflege.dennoch kann sie jeder MA selbst aussuchen ob er seine Mehrstunden ausgezahlt bekommen möchte also diesen bestimmten prozentsatz oder ob er dies in freizeitausgleich umsetzen mag.wie gesagt ich plediere ja zum thema pflege zur selbstpflege.zwingen kann er dich nicht
 
ich schrieb das ich es so kenne.ich war 2 mal selbst in der situation und beide malen fand es in unikliniken statt und zwar so wie ich es schrieb und in meinem betrieb läuft es genauso.17prozent können ausbezahlt werden und der rest muss als freizeitausgleich genommen werden.in wie weit das alles hausinterne geschichten sind weiss ich nicht
 
sag mal,ich habe eine andere frage, ist die ruhezeit 11 std?zwecks spät früh wechsel und wie ist das mit gesetzlichen pausenzeiten?unsere MA haben dienste z.b 9 bis 15 uhr ist es rechtens das da keine pause stattfindet?ich beginne grad als teamleitung und betrachte die stundenzeiten.scheinst ja bissl ahnung zu haben
 
ok danke!du kannst ja mal in mein thema hinein schauen,denn mir fehlt die rechtliche komponente der mindestbesetzung von examinierten personal bei 6 beatmungspatienten.im moment findet es so statt das eine examinierte kraft und 2 ph s im dienst sind
 
Warum nicht ALLE auf einmal?[/quote]
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Wenn es sich um mehrere hundert Mehrarbeitsstunden handelt, dann hat man nur für die Steuer gearbeitet, wenn alles mit einem Schlag ausgezahlt wird. Dann ist Freizeit wertvoller. Aber trotz schriftlichem Antrag wird sie nicht gewährt. Die PDL w i l l
den MA mit dieser Maßnahme schaden.
 
Na ja- ob sie dir damit schaden will- soweit würde ich nun net gehen. Man sollte da den Einfluss der PDLs auf solche Entscheidungen net überbewerten. Es scheint für deine Firma lukrativer zu sein, angesammelte Mehrarbeitsstunden zu bezahlen als ausreichend Personal einzustellen.

Bleibt dir also zukünftig nur eins: Nein sagen wenn es um Überstunden geht.

Elisabeth
 
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, also: liegt von einer der beiden Seiten eine Kündigung vor? Dann bleibt, je nach Frist, gar nicht ausreichend Zeit, um die Mehrarbeitsstunden komplett abzufeiern. Mehrere hundert Stunden wären schon bei Vollzeitkräften zwei bis drei Monate. Mehrarbeitsstunden treffen aber in der Regel nur für Teilzeitkräfte zu (sonst hießen sie Überstunden).

Ich kenne allerdings Häuser, die die Stunden gestaffelt auszahlen, damit nicht zuviel an Steuern abgezogen wird.
 
Na ja- ob sie dir damit schaden will- soweit würde ich nun net gehen. Man sollte da den Einfluss der PDLs auf solche Entscheidungen net überbewerten. Es scheint für deine Firma lukrativer zu sein, angesammelte Mehrarbeitsstunden zu bezahlen als ausreichend Personal einzustellen.

Bleibt dir also zukünftig nur eins: Nein sagen wenn es um Überstunden geht.

Elisabeth

Du hast Recht, man sollte wirklich konsequent Nein sagen beim Einspringen.

Es war zuerst so, dass uns zugesagt wurde zwischen auszahlen und Freizeit wählen zu können. Aber der Antrag läuft immer über die PDL und die handelt ganz nach Belieben, d.h. je nachdem ob ein MA gut gelitten ist oder eben nicht. Das steht ganz außer Frage, denn in dem konkreten Fall (es geht hier nicht um mich) hatte der BR die Info gegeben, es sei auch möglich die Mehrarb.std. schrittweise auszuzahlen. Es gibt also keine Anweisung von "oben". Es gab auch keine Begründung für die Ablehnung. Dafür hat es aber im Vorfeld pers. Differenzen gegeben...

Billiger ist es natürlich allemal so zu verfahren. Aber was spricht dagegen die Stunden schrittweise auszuzahlen? Sie wurden ja auch innerhalb von Jahren geleistet.
Gibt es da keine Ausgleichszeiträume, die eingehalten werden müssen?
 

Ähnliche Themen